Makler will Provision obwohl ich nicht mehr verkaufen kann ist das rechtens?
Ich habe einen Makler beauftragt unsere Wohnung zu verkaufen. Es ist ein Alleinauftrag.
Wir wollten auf dem Elterngrundstück bauen. Am Donnerstag hatten wir interessenten die dann mit dem Makler ins Büro gingen. Am nächsten Tag wurde uns mitgeteilt durch unseren Architekten das es zu Problemen des Bauvorhabens kommt. ( Wasseranschluss soll weiter unten geholt werden und auch andere Mehrkosten traten auf) Das können wir aber leider finanziell nicht stemmen. So das wir nun gezwungen sind in unserer Wohnung zu bleiben und das Bauvorhaben vorerst auf Eis zu legen.
Dies alles habe ich dem Makler am Freitag umgehend mitgeteilt. Und wollte den Maklervertag kündigen. Er will aber nicht das wir kündigen,wir sollen in eine Mietwohnung ziehen und den Verkauf über die Bühne bringen. Und wenn wir das nicht machen würden ,würden wir Seine Courtage sowie die des Interessenten und ein Geldstrafe zahlen müssen.
Der Passus im Vertag den er mir nannte lautet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Nachweis oder die Vermittlung an den Makler eine Provision in Höhe von 3 Prozent zu zahlen aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis zu bezahlen.
Für mich heisst das erst wenn alle Notariell gemacht wurde oder?
Ich fühle mich hier komplett unter Druck gesetzt.
Er hat von uns eine sogenannte Auslagenpauschale bekommen in Höhe von 600,00 Euro.
Die will ich ja auch nicht von ihm. Aber kann er uns wirklich zwingen zu verkaufen und die Provsionen zu zahlen?
Ich danke euch für Hilfe
2 Antworten
Ich habe die Frage schon einmal in einem gleichen Zusamenhang beantwortet:
Ich muss es gleich an den Anfang stellen: Diese Art von Maklern, die ohne rechtliche oder moralische Berechtigung eine volle Provision in einem solchen Fall verlangen oder gar den Verkäufer zum Verkauf nötigen wollen, versauen unseren Ruf.
Ein Makler kann in einem Maklervertrag, auch in einem sogenannten qualifizierten Alleinauftrag, keine volle Maklerprovision verlangen für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht zurückzieht. Punkt.
Niemand kann einen Eigentümer zum Verkauf zwingen. Ein Verkauf ist nur im Rahmen einer notariellen Urkunde möglich!
Höchst richterliche Rechtsprechung bestätigt darüber hinaus eindeutig, dass die Gefahr in einem solchen Fall eine volle Provision zahlen zu müssen einen so hohen Druck auf den Verkäufer ausübt, das diese Klausel einer „Verfügung/Handlungsverpflichtung über die Immobilie“ gleich kommt. Diese Art von Vereinbarung bedarf jedoch in Detuschland auch der notariellen Beurkundung des Maklervertrages (habe ich in meiner über 45jährigen Praxis noch nie erlebt).
Sollte der Makler just in diesem Augenblick des Rückzuges des Verkäufers eine kaufwilligen Käuferinteressentern gehabt haben, könnte ein Schadensersatz möglich sein. Das setzt jedoch voraus, dass diese Vereinbarung eine sogenannte Individualvereinbarung gewesen ist (von Hand geschrieben und Wort für Wort ausgehandelt) und dass der Makler den Käufer und seine unbedingte Kaufbereitschaft beweisen kann. Beides ist eigentlich auch nie der Fall.
Ansonsten hat er höchstens ein Recht auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung, wie bei dir die 600 EUR. Diese muss auch in der Höhe vereinbart gewesen sein und darf (Rechtsprechung) im pauschalierten Fall 1% der Kaufsumme nicht überschreiten.
In diesem speziellen Fall könnte der Makler schon auf Grund seiner dreisten Handlungsweise seine Ansprüche verwirkt haben. Also, bleiben Sie gelassen.
Mein Rat: wenden Sie sich an einen Anwalt und senden Sie dem Makler ein gepfeffertes Schreiben und einen schönen Grüß von mir persönlich.
Viel Erfolg.
Ich danken ihnen recht herzlich für diese Antwort. Sie haben uns den Sonntag gerettet. Jetzt bin ich beruhigt und werde meinem Termin mit unserem Anwalt morgen gelassen entgegen sehen.
Liebe Grüße Monic
Eine Makler-Courtage oder Provision ist ein reines Geschäft auf Erfolgsbasis. Die Provision wird fällig, wenn es zu einem Kauf- oder Mietvertrag kommt.
Werden die Verhandlungen abgebrochen, hat der Makler Pech gehabt.