Makler ließ Besichtigungstermin platzen - Fahrtkostenerstattung?
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.
Mein Mann und ich hatten im Internet ein Haus zur Miete gefunden, was über eine Maklerin angeboten war. Die Maklerin rief uns an und vereinbarte einen Besichtigungstermin für den kommenden Freitag für 16 Uhr mit uns.
Das das Objekt weiter entfernt von unserem jetzigen Wohnort lag, war ich gezwungen, drei Stunden eher Feierabend zu machen.
Mein Mann holte mich von der Arbeit ab, und wir fuhren zu der Immobilie. Da wir frühzeitig vor Ort waren (um 15 Uhr, also eine Stunde vor der vereinbarten Zeit), gingen wir in dem Örtchen noch ein wenig spazieren, bevor wir uns dann wieder ins Auto setzten und auf 16 Uhr warteten.
Um 16.20 Uhr war leider keine Maklerin weit und breit zu sehen. Mein Mann versuchte dann, die Maklerin über Festnetz und übers Mobiltelefon zu erreichen, aber es ging niemand ran. Zehn Minuten später rief sie zurück. Sie meinte, der Termin wäre doch um 15 Uhr gewesen (was aber auch nicht sein konnte, da wir zu der Zeit ja bereits am Objekt waren). Und außerdem wäre das Haus seit Donnerstag schon vermietet. Auf unsere Frage hin, warum sie uns denn nicht vorher Bescheid gesagt hätte, da wir von weiter her kommen und knappe 300 km dafür gefahren sind, kam keinerlei Kommentar von ihr.
Jetzt meine Frage: Habe ich eine rechtliche Möglichkeit, die Fahrtkosten sowie den Arbeitszeitausfall (immerhin drei Stunden) von der Maklerin einzufordern? Das sind immerhin ungefähr 100 Euro, die wir hier verpulvert haben.
Danke vorab für Eure Antworten!
5 Antworten
Üblicherweise werden eher die Makler stehen gelassen ;-). Wenn ihr den Termin bezüglich Uhrzeit und euer pünktlichen Anwesenheit nicht beweisen könnt, dann habt ihr schlechte Karten. Wenn der Maklerin aber auch schon (rechtzeitig) vorher klar war, dass die Immobilie bereits vermietet ist, dann würde eigentlich auch egal sein ob 15 oder 16 Uhr....sie hätte euch trotzdem völlig umsonst "antanzen" lassen. Ich würde einfach mal proforma eine Rechnung schicken mit diesem Hinweis.
Ärgerlich ist das sicher. Doch Kostenerstattung?
Gegenfrage: Welcher Interessent wäre denn bereit, dem Makler eine Anfahrtspauschale zu bezahlen, wenn der KUNDE nicht kommt???
Ich bin recht sicher, dass es deutlich häufiger der Fall ist, dass der KUNDE NICHT ERSCHEINT als umgekehrt.
Sicher war es nicht richtig von der Maklerin, doch auch Makler sind Menschen u. können ggf. mal ein Termin vergessen. Soll sicher nicht so sein, doch bei den Kunden finden es irgendwie alle "normal", nur beim Makler nicht.
Außerdem: Ich hätte an Ihrer Stelle, 1 Tag vor der Besichtigung sowieso die Maklerin noch mal angerufen, um den Termin nochmals bestätigen zu lassen. Insbesondere dann, wenn ich so eine weite Anfahrt hätte. Dann wäre es höchstwahrscheinlich gar nicht dazu gekommen ... also ein kleines bißchen "Mitschuld" hat man ja dann auch irgendwie, oder???
Könnt ihr den Ort, das datum und die Zeit des vereinbarten Termin belegen?
Dann lasst es sein ....
Das hab ich befürchtet...
Wenn IHr irgendwas habt, um die Terminabsprache gbelegen zu können (Mail, Brief) würde ichs auf jeden Fall versuchen.
Allein schon die Logik, der Termin wäre Freitag um 15.00 Uhr gewesen.. und das haus sei schon seit Donnertag vermietet. hatet Frau schalu Euch dann nichtb erst recht benachrichtigen müssen? So eine Aussage legt doch nahe, dass sie es mit den Terminen eh nicht so genau nimmt.
Der Termin wurde telefonisch vereinbart. Leider haben wir da nichts Schriftliches vorliegen. Ich hatte die gute Frau ja schon mehrfach auf unterschiedlichen Wegen angeschrieben, aber sie reagiert überhaupt nicht.
Das wird wohl eher nichts.
Der Termin wurde seinerzeit telefonisch zwischen der Maklerin und meinem Mann vereinbart.