Fahrtkostenentschädigung, wenn der Makler nicht erscheint?
Hallo!
Heute hatte ich einen bereits am Montag telefonisch vereinbarten Besichtigungstermin mit einem Makler. Bereits im Telefongespräch habe ich darauf hingewiesen, dass ich für den Termin extra 500 Kilometer anreise.
Nachdem der Makler eine Viertelstunde nach der vereinbarten Uhrzeit nicht erschien, rief ich ihn an und erkundigte mich nach seinem Verbleib.
Lange Rede - kurzer Sinn: er kam nicht, war schon auf dem Weg zur Autobahn, um einen anderen Termin wahrzunehmen. Er meinte, er wäre vor Ort gewesen, aber keiner war da. Dabei war ich schon eine halbe Stunde vor dem Besichtigungstermin dort!! (Das im Exposé abgebildete Haus entsprach übrigens auch nicht dem tatsächlichen Wohnhaus)
Gibt es eine Möglichkeit dem Makler die mir entstandenen Fahrtkosten in Rechnung zu stellen?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
7 Antworten
Die Chance auf Fahrtkostenerstattung ist gegen 0. Dazu müsstest Du in die Beweislage eintreten, dass er tatsächlich nicht da war und Ihr den Termin VERBINDLICH ausgemacht habt und auch zusätzlich den Dir entstandenen Schaden nachweisen.
Ersteres nachzuweisen ist nahezu unmöglich.
Das Problem von Telefonaten ist, dass sie keinen Beweiswert haben. Da du aber Kohle willst, musst du den Beweis erbringen, dass der Makler dir einen Schaden verursacht hat.
Das wird schwierig, Aussage gegen Aussage. Es ist fast nicht möglich zu beweisen, das er nicht dort war.
Zunächst wäre vermutlich mal zu klären, wer sich zur Besichtigung welchen Hauses wo verabredet hat.
Liegt ein nachweisbares Verschulden vor, so könen Sie den Schaden ersetzt verlangen, der Ihnen nachweislich entstanden ist.
Das klingt mehr unerquicklich als schädlich!
Haste leider nur theoretisch eine Chance. Und die ist gering. Ist eine blöde Sache.
Hatte ich auch mal. Kann man nur eines machen - schauen, welche Objekte er noch verkauft. Und dann einen Termin ausmachen ... ;-) Vielleicht hat man ja noch Freunde, die sich auch für Immobilien interessieren.