Makler bietet Wohnung ohne Auftrag an was kann man tun?
Biete momentan meine Wohnung zum Verkauf an. Kurze Zeit darauf teilt mir ein Interessent mit, dass die Wohnung bereits auf einem großen Onlineportal angeboten wird. Zu dem Objekt gibt es keine Bilder, die Eckdaten stimmen jedoch mit den von mir gemachten Angaben überein. Hierzu muss ich dann noch weitere Nachforschungsarbeit betreiben. Zur Polizei werde ich damit nicht gehen können, da hier wohl kein öffentliches Interesse vorliegt. Eine Privatklage möchte ich jetzt auch nicht gegen jeden Makler führen, der es dem Momentanigen gleich tut. Aber was kann man tun wenn man sichergestellt hat dass sein Eigentum von einem dreisten Makler angeboten wird ohne dass dieser sich meine Zustimmung geholt hat? Eigentlich finde ich das schon ziemlich dreist und ehrlich gesagt möchte ich das dem Makler auch nicht einfach so durchgehen lassen.
7 Antworten
Was man tun kann? Zuerst einmal von Bekannten ein Interesse anmelden lassen um einen Nachweis zu erhalten, dass es sich definitiv um ihre Wohnung handelt. Ist es tatsächlich so, entweder selbst eine schriftliche Aufforderung zur Unterlassung zusenden oder eben aber einen Anwalt einschalten und diesen den Makler auffordern dies zu unterlassen. Die Kosten dazu muss natürlich der Makler tragen.
Wenn Du keinen Makler beauftragt hast, darf auch kein Makler mit Interessenten erscheinen. Würde mal bei diesem Online-Portal nachfragen, wer dieses Inserat aufgeschaltet hat.
Danke für die Antwort. Hier ist kein Makler mit Interessenten erschienen. Ein Makler wirbt ohne Zustimmung mit meinem Objekt.
Ich würde mal bei diesem Makler persönlich vorsprechen, wenn es die Entfernung erlaubt. Ansonsten ruf ihn an und fordere ihn auf, sein falsches Angebot zurückzuziehen.
Vielleicht solltest du dich doch nach rechtliche Möglichkeiten erkundigen. Schließlich kann man davon ausgehen, dass eine größeres Kaufinteresse besteht, wenn nicht noch jemand daran verdienen möchte.
Interessenten must du darauf hinweisen, dass es ein Privatverkauf ist und deshalb nicht über einen Makler abgewickelt wird.
Soweit mir bekannt, muss dem Makler ein Auftrag vorliegen. Wenn Du ihm keinen Auftrag erteilt hast, ruf ihn doch mal an und weise ihn höflich darauf hin, das Du ihn nicht beauftragt hast. Vertrete hier klar und deutlich Deine Meinung.
Makler anrufen, ihn sagen das es sich hier um ein Missverständnis handelt und ihn freundlich, aber bestimmt sagen, dass er das Angebot rausnehmen muss.
Zunächst vielen Dank, für die schnelle Antwort. Den Makler werde ich ohnehin auffordern die Anzeige zu löschen. Ich dachte eher Ihn bei der Handwerkskammer zu melde o.Ä. denn es wäre sicherlich gut wenn eine Institution über die schwarzen Schäfchen bescheid weiß. Und genau darauf zielt auch eigentlich meine Frage ab ob hiermit schonmal jemand Erfahrungen gemacht hat.