Wohnungsverkauf durch andere Eigentümer im Haus unmöglich

6 Antworten

Ob und was man da machen kann hängt sicher vom konkreten Verhalten der Nachbarn ab. Sprechen die Kaufinteressenten aktiv an oder geben sie sich nur abweisend wenn Kaufinteressenten bei ihnen klingeln? Was genau wird gesagt? Niemand ist verpflichtet höflich zu sein. Wenn da nicht aktiv gehandelt wird, kann man nichts machen.

Wenn allerdings bei Besichtigungen Interessenten aufgelauert wird um sie abzuschrecken, empfiehlt sich gerichtliches Handeln. Sofern man Unterlassungsansprüche nicht schon per einstweiliger Verfügung durchgesetzt bekommt, woran ich gewisse Zweifel habe, bleibt nur die Unterlassungsklage und die kann sich lange hinziehen.

edempos 
Beitragsersteller
 09.02.2015, 19:10

Beispiel von diesem Sonntag:

Es gab 4 Besichtigungen und bei allen kamen die Eigentümer der anderen Wohnung vorbei und machten gleich klar, dass hier keine Musik gespielt wird, dass die neuen Eigentümer für alle Schäden der Kinder im Garten aufkommen, man hier für sich wohnen will, gewaschen wird natürlich nicht Nachts usw. Leider nur nervige Aussagen die rechtlich wohl nicht zu belangen sind, aber das absichtliche boykottieren des Verkaufs muss doch belangbar sein. Zudem haben die Eigentümer der anderen Wohnung heute meinem Markler noch eine Mail geschickt in der aufgefordert wird künftig Termine vorab anzukündigen, da in den allgemein zugänglichen Räumen Privatsachen aufbewahrt werden. Mit Privatsachen kann Sie nur Waschmittel und alte Lappen meinen. zu den Personen muss ich noch sagen, dass die dutzende Gebäudekomplexe besitzen und einige Privatwohnung und Häuser und ich davon ausgehen muss dass die sowas wahrscheinlich nicht zum ersten Mal abziehen und bestimmt guten Rechtsbeistand haben. Wie soll man denn mit solchen Menschen umgehen? Die glauben doch nicht ernsthaft, dass ich nachgebe und die Wohnung einfach weit unterm Wert verkaufe.

schelm1  10.02.2015, 12:25
@edempos

Der Umgang bestimmt sich wie gegenüber allen normalen Menschen im Rahmen gegenseitiger Achtung und Höflichkeit. Der Zutritt zu den Gemeinschaftseinrichtungen steht dem Wohungseigentümer oder seinem Beauftragten jederzeit frei. Auf die Einhaltung der Hausordnung darf man in gleicher Weise konstruktiv eingehen, indem man deutlcih macht, dass diese für alle Bewohner gilt und auch beachtet wird.

zu den Personen muss ich noch sagen, dass die dutzende Gebäudekomplexe besitzen und einige Privatwohnung und Häuser und ich davon ausgehen muss dass die sowas wahrscheinlich nicht zum ersten Mal abziehen und bestimmt guten Rechtsbeistand haben.

...und diese ach angeblich so vermögenden Menschen leben neben Ihnen in einer Eigentmswohnung und setzen sich wegen "Nichts" mit Ihnen und m Beauftragten auseinander? Wer diesen Menschen das glaubt, der wird wahrlich seelig!

Da kann Ihnen nur ein sehr guter Anwalt weiterhelfen! Die Beweisführung dürfte mehr als schwierig werden. Was ist schon ein unfreundliches Verhalten und wo fängt eine schmerzhaft übertriebene falsche Freundlichkeit an!?! Das Beste dürfte sein, Sie kümmern sich selber um den Bereich der Vermarktung, der sich auf die Besichtigungen bezieht und führen Protokoll mit Datum und Uhrzeit über jede Aktion Ihrer Nachbarn. Als Miteigentümer dürften sie dort jeden kennen und hätten damit mehr vermeintlich Respekt als ein Makler, den ansonsten niemand kennt. Es gibt natürlich auch eine Kategorie Makler, die ihr Handwerk verstehen und sich energisch gegen solche Versuche die Ausübung ihrer Tätigkeit zu stören, recht klar durchsetzen können! Dann wird sich der Nachbar künftig hüten "dummes Zeug" in Gegenwart von potentiellen Käufern von sich zu geben.

Es gibt eine ganz einfache Möglichkeit, damit diese Nachbarn ganz zahm werden.

Denk' einmal scharf nach, Du hast Dich doch gerade dazu entschieden, Deine Wohnung vorerst einmal zu vermieten. Das Landratsamt suchen doch momentan ganz dringend Unterkünfte für Asylbewerber! Vielleicht kannst Du Deine Immobilie auch an das Landratsamt verkaufen! Bei uns wäre das kein Problem!

Da Du ein guter Mitbürger bist, möchtest Du dem Landratsamt Deine Immobilie gerne zu Vermietung/Verkauf anbieten. Dabei muss man berücksichtigen, dass Deine neuen Mieter etwas andere Lebensgewohnheiten haben. Ich gehe aber einmal davon aus, dass die Eigentümer der anderen Wohnung keinesfalls ausländerfeindlich sind und sich deshalb sehr gut mit der Situation arrangieren werden.

schelm1  10.02.2015, 12:28

Da sollte man aber auch persönlich mit den "entsprechenden Figuren", die man allenthalben für kleines Geld in jeder Einkaufsmeile für ´ne Stunde mieten könnte, zu Terminen im Gebäude aufwarten - Dann hilft das garantiert und man wäre hocherfreut, wenn wieder "gute Kaufinteressenten" durchlaufen!

Ich denke, wenn überhaupt, dann hilft nur, ein paar eingeweihte Freunde als Kaufinteressenten auszugeben, die dann versuchen, den Nachbarn zu einer justiziablen Äußerung zu provozieren. Dann kannst Du sie auf Unterlassung verklagen.

Vorheriger Besuch beim Anwalt wäre hilfreich, um abzuklären, welche Äußerungen dafür in Frage kommen. Ein "Mir wäre lieber, Sie würden hier nicht einziehen" wohl eher nicht. Aber "Wenn Sie hier einziehen, mache ich Ihnen das Leben zur Hölle" sehr wohl.

Hier wird wohl nur eine Unterlassungsklage helfen. Konsultiere einen Fachanwalt für Mietrecht /Wohnungseigentum.