Darf ein Makler Fotos meiner Wohnung veröffentlichen ohne meine Zustimmung und ohne Maklervertrag?
Ich möchte meine Wohnung privat verkaufen, trotzdem hat man keine Ruhe vor Makleranfragen. Eine Maklerin durfte dann doch meine Wohnung besichtigen ohne einen Vertrag mit ihr einzugehen. Ich habe ihr nicht erlaubt Fotos von der Wohnung zu machen, ihr jedoch angeboten, meine Fotos für ihren eigenen Kundenpool zuzusenden, die sie jedoch nicht in öffentlichen Immobilien-Portalen veröffentlichen darf. Einen Tag später habe ich ihr die Fotos zugeschickt und nochmals schriftlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fotos nicht zur Veröffentlichung im Internet sind.
Jetzt habe ich auf einem Internet Portal für Immobilien meine eigene Wohnung zum Verkauf gefunden, mit den Fotos, die ich der Maklerin gesendet hatte.
Ich habe zwar eine Anzeige mit meinen eigenen Fotos zum Privatverkauf geschalten, aber kann ich gegen sie vorgehen wegen Urheberrechtsverletzung? Und wegen der Veröffentlichung?
9 Antworten
Selbstverständlich kannst du von der Maklerin Unterlassung verlangen, auch eine strafbewährte Unterlassungserklärung und auch Honorar für die bisherige Nutzung der Bilder. Dein Fall ist durchaus schon in einem Bereich in dem es sinnvoll ist einen Anwalt einzuschalten.
Der Gesetzgeber empfiehlt in solchen Fällen vor einer Klage eine
UrhG § 97a Abmahnung
"(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
(2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise (...)" http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html
In einer solchen Abmahnung kann auch gleich der Schadensersatz nach UrhG § 97 verlangt werden.
Gruß aus Berlin, Gerd
Die Rechtslage ist hier ganz eindeutig.
Ein Werk darf nach deutschem Urheberrecht nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. (UrhG §12 )
Du hättest ihr nicht mal ausdrücklich verbieten müssen, die Fotos ins Internet zu stellen. Im Gegenteil hätte sie deine ausdrückliche Erlaubnis dafür gebraucht.
Wenn ich den folgenden Teil deiner Antwort richtig verstehe, hast du Angst, dass du dein Urheberrecht durch eine eigene Veröffentlichung der Fotos abgegeben hättest:
Ich habe zwar eine Anzeige mit meinen eigenen Fotos zum Privatverkauf
geschalten, aber kann ich gegen sie vorgehen wegen
Urheberrechtsverletzung?
Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Das ist nicht der Fall. Nur weil du etwas veröffentlichst, gibst du keinerlei Rechte ab, zu bestimmen wie und wo diese Werke weiter veröffentlicht werden.
Ich finde dieses eindeutig rechtswidrige Vorgehen wirklich eine bodenlose Dreistigkeit. Ich würde mir anwaltliche Beratung besorgen und wie Gerd vorgeschlagen hat abmahnen.
So richtig verstehe ich dich nicht. Warum schickst du einem Makler Fotos, wenn du keine Veröffentlichung willst? Das hättest du dir dann ja einfach sparen können, dann müsstest du jetzt die Frage nicht stellen.
Nächster Punkt: Welchen Sinn hat es für den Makler, Fotos einer Wohnung anzubieten, wenn kein Maklervertrag besteht? Wenn tatsächlich jemand nachfragt, kann sie den Verkauf nicht vermitteln.
Sie hat anscheinend im Kunden Auftrag die Wohnung besichtigung durchgeführt und wollte auch nur für die interne in der Kartei geführten Kunden die Bilder haben und nur deswegen habe ich sie ihr zu gesendet.
Welchen Zweck verfolgen Sie tatsächlich denn vor dem Hintergrund, dass diese Bilder die Sie der Maklerin, unter welchen Voraussetzungen auch immer überlassen haben, nun von Ihnen selber im Internet zur Schau gestellt wurden!?! Reiner Schabernack oder was?