Muss ich potentielle Käufer (Mietshaus) in meine Wohnung lassen?
Guten Tag,
wir haben heute durch einen Brief erfahren, dass das Mietshaus in dem wir wohnen verkauft wird. Der Makler wünscht, dass die verschiedenen Mietsparteien ihre Wohnungen zur Besichtigung von Interessenten zur Verfügung stellen. Aufgrund der steigenden COVID-Zahlen möchte ich dies nicht.
Bin ich verpflichtet Fremde in meine Wohnung zu lassen ?
3 Antworten
Hallo vanyyx,
ja, das musst du. Die Interessen der Verkäufers bzw. Käufers werden vom Gesetzgeber höher bewertet, als deine Interessen. Es greift das Besichtigungsrecht.
Du musst aber nicht immer für eine Besichtigung bereit stehen. Die Besichtigung muss vorher angemeldet werden und es reicht, wenn du die Wohnung pro Woche nur einige wenige Stunden zur Besichtigung freigibst.
Allerdings muss dir auch klar sein, dass ein Käufer vereinfacht Eigenbedarfskündigungen machen kann. Und wenn sich da ein Mieter, schon im Vorfeld, als unkooperativ zeigt, dann kann da schnell mal was kommen.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Vielen Dank für deine Antwort.
Es geht mir nicht darum es prinzipiell abzulehnen, sondern ich dies einfach durch die steigenden Zahlen in der Umgebung nicht gut finde.
Ich werde wohl telefonisch mit dem Büro mal in Verbindung treten.
Dankeschön!
Leider ja. Der Käufer will sich ein Bild machen über das, was er kaufen will.
er kann sowas ablehnen. Das Video kann vor 5 Jahren sein.
Hallo mooric,
würdest du ein Haus aufgrund von Fotos oder Videos kaufen?
Wenn ich ein Haus nicht von oben bis unten besichtigen kann, dann gibt es da einen gehörigen Risikoabschlag oder überhaupt kein Angebot.
Darauf lässt sich keiner ein.
Viel Erfolg!
Kariemeinname
richtig!
Heutzutage gibt es auch mittels Foto und Video unkomplizierte Möglichkeiten, um einen mutmaßlichen Käufer das Objekt zu erläutern.
ja klar und Makler sind natürlich nicht geschult die Wohnung auf Fotos bestmöglich darzustellen. Da wird die Designer Wohnzimmerwand Fotografiert, das verschimmelte Badezimmer aber sicher nicht....
sorry aber keiner gibt hundert tausende Euro aus und kauft sich etwas, was er nur von Fotos kennt .Sowas muss man sich genau ansehen
Es besteht ja die Möglichkeit dass sich vorher alle Testen lassen, Maske tragen, bei der Besichtigung alle Fenster offen sind und auf Durchzug gelüftet wird - dann ist das Ansteckunsgrisiko gleich null
Wenn es nach Corona geht dürfte man das Haus nicht mehr verlassen und Lebensmittel einkaufen zu gehen - da sind in dem Gebäude dann viel mehr Leute als in meiner Wohnung...
Anfügen möchte ich noch, dass man leider mit Fotos und Videos keine Gerüche mit übertragen kann und eine gute Nase kann sehr viel über den Zustand eines Hauses erfahren.
Auch Geräusche sind wichtig. Zum Beispiel, wie viel von außen in die Wohnungen eindringen. Ist bspw. eine Bahnanlage in unmittelbarer Nähe oder eine verkehrsreiche Straße und ist der Lärmschutz sehr schlecht, kann das den Wert des Objekts stark beeinflussen und oftmals ist sehr entscheidend, wieviel davon in den Wohnungen ankommt.
Nun hat meine Antwort viele Widersprüche erscheinen lassen, danke. Da komme ich zu dem Schluss: Lieber kein altes Mietshaus kaufen zu wollen, weil die Risiken unkalkulierbar groß sind.
Nein, ganz so ist es nicht. Natürlich kann man auch ein altes Haus kaufen, aber bei der Besichtigung muss man wirklich auf sehr viele Kleinigkeiten achten und das Allerwichtigste ist der Preis. Wenn Risiken durch entsprechende Abschläge berücksichtigt sind, ist das ok.
Anfügen möchte ich noch, dass man leider mit Fotos und Videos keine Gerüche mit übertragen kann und eine gute Nase kann sehr viel über den Zustand eines Hauses erfahren.
da stimme ich dir komplett zu
habe mir vor ein paar Jahren ein Haus angesehen - auf Fotos sah es eigentlich nicht so schlecht aus. Man ging rein und es roch total modrig..... den Rest vom Haus haben wir uns nicht angeschaut. Wenn ein haus schon so feucht ist, dass es modrig riecht, dann hat es sicher ein massives Schimmelproblem
Ein lange leerstehendes Haus, was im Winter auch nicht beheizt wurde riecht immer modrig, weil sich an den Innenwänden Kondenswasser bildete, was nicht durch Lüftung entweichen konnte. Bei dieser hohen Luftfeuchtigkeit faulen dann verbautes Holz, aber auch Tapeten und Leimfarben. Sobald ein Kunde erfährt, dass das Objekt seit mehreren Jahren unbetreut leer stand, sollte er auch ohne Besichtigung diesen Zustand sowie Schimmel oder gar Hausschwammbefall einkalkulieren.
Ja. Bist Du. Aber nicht uneingeschränkt.
Das Besichtigungsrecht besteht nur, wenn der Besuch mindestens drei Tage vorher schriftlich angemeldet wird.
Eine kürzere Frist gilt nur in Notfällen, wie zum Beispiel bei dringenden Reparaturen.
Ist Ihnen der Termin ungelegen, so können Sie ihn absagen und zwei oder drei Ausweichtermine benennen
Mieter sollten ein Besichtigungsbegehren des Vermieters nicht leichtfertig ablehnen. Denn eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Auch dies hat der BGH schon entschieden (BGH vom 5.10.2010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13).
Vielen Dank für die Antwort!
Die Antwort "JA" würde zutreffen, wenn der Mieter seine Wohnung gekündigt hätte. Dann müsste der Mieter einen neuen Interessenten Einblick in seine Räume gewähren, um auch die Interessen des Vermieters nach baldiger Neuvermietung angemessen zu erfüllen.
Nein. Auch ein potentieller Käufer Hat berechtigtes Interesse,
Heutzutage gibt es auch mittels Foto und Video unkomplizierte Möglichkeiten, um einen mutmaßlichen Käufer das Objekt zu erläutern. Und ganz besonders in Pandemiezeiten sollten jene spezifischen Umstände Beachtung finden.