Mahnung vom Finanzamt - aber keinen Steuerbescheid bekommen?
Guten Tag,
hier eine Frage an alle Steuerexperten.
Ich habe eine Mahnung vom Finanzamt erhalten.
Dort wird gebeten, die Einkommensteuer und Kirchensteuer zu entrichten, plus dem Säumniszuschlag.
Nun gibt es da zwei Probleme:
- ich habe gar keinen Steuerbescheid bekommen, auf dem die zu entrichtende Steuer ersichtlich gewesen wäre. Daher konnte ich gar nicht rechtzeitig zahlen.
- Die Steuer die ich zu zahlen habe, erscheint mir viel zu hoch. In den letzten Jahren ist es viel weniger gewesen bzw ich habe noch was raus bekommen. Da ich ja aber nun keinen Steuerbescheid bekommen habe, kann ich noch nicht mal Einspruch gegen diesen einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt laut Google 4 Wochen, der Steuerbescheid ist laut Mahnung am 23.05. fällig gewesen.
Daher nun meine Fragen: was kann ich nun tun? Ich möchte gerne gegen den - nicht vorhandenen - Steuerbescheid Einspruch einlegen.
In der Vergangenheit (ich bin Ende letzten Jahres umgezogen ) sind immer wieder Briefe nicht angekommen, die angeblich laut Absender hätten ankommen müssen, bzw teilweise mit erheblicher Verspätung oder noch an der alten Adresse (trotz Nachsendeauftrags).
Das Finanzamt hat die neue Adresse aber bereits gehabt, aber wie kann ich nachweisen, dass ich den Steuerbescheid gar nicht bekomnen habe?
Dass ich die Steuer nun erstmal zahlen muss, ist klar, ich bekomme dann ja das evtl falsch berechnete zurück, oder?
6 Antworten
Dort wird gebeten, die Einkommensteuer und Kirchensteuer zu entrichten, plus dem Säumniszuschlag.
Für welchen Zeitraum denn? Handelt es sich möglicherweise um Einkommensteuervorauszahlungen, die waren nämlich am 10.Juni fällig.
Ansonsten schließe ich mich dem Rat von Meandor an: Beim Finanzamt anrufen und versuchen, die Angegenheit zu klären.
Anrufen und mitteilen, dass Du eine Mahnung bekommen hast, aber keinen Bescheid.
Dann wird Dir erst mitgeteilt, wann der Bescheid das Haus verlassen hat und wohin.
Wenn Du dann wiederholst, dass Du trotzdem keinen bekommen hast, wird die Festsetzung in der Regel storniert und es geht ein neuer Bescheid raus.
Du wirst da jetzt nicht wirklich mehr was machen können.
Vor der Mahnung kommt immer erst die Zahlungsaufforderung. Auf die kannst du innerhalb der angegebenen Frist antworten und eben bemängeln, keinen Bescheid erhalten zu haben.
Ein vom Finanzamt versendeter Bescheid gilt nach 3 Tagen als bekannt sprich zugestellt. Jetzt musst du nachweisen, dass du den tatsächlich nicht erhalten hast. Und zwar ohne Verschulden deinerseits.
Ist es hingegen nur eine Zahlungsaufforderung, dann wende dich ans Finanzamt (siehe Schreiben) und sage, dass du nie einen Bescheid erhalten hast. Das mit dem Umzug klingt ja plausibel.
Ich habe bislang immer nur so erlebt, dass erst der Steuerbescheid kam, dann eine Zahlungsaufforderung und dann eine Mahnung.
Aus Niedersachsen kenne ich das nur so, dass der Steuerbescheid bereits eine Zahlungsaufforderung beinhaltet. Bei Nichzahlung gibt es eine Mahnung, danach eine Androhung der Vollstreckung, und danach wird vollstreckt.
Okay....nuja....auf jeden Fall soll er sich beim Finanzamt melden.
Stimmt. Es wäre zumindest sinnvoller, als den Betrag sofort zu überweisen, was er anscheinend getan hat.
Ich habe weder den Bescheid, noch eine Zahlungsaufforderung erhalten. Wie kann ich das denn nachweisen?
Eben. Nachdem dich die Mahnung erreicht hat stimmt zumindest die verwendete Adresse.
Wende dich einfach mal ans Finanzamt.
Hast Du denn eine Steuererklärung eingereicht?
Schreibe dies, dass Du keinen Steuerbescheid erhalten hast
- bitte um Zusendung des Bescheides
- bitte um Zahlungsaufschub
- bitte um Stornierung des Säumniszuschlages
Ns.
Finanzämter sind schnell dabei Kontenpfändungen zu veranlassen.
Eile scheint geboten
Ich habe die Überweisung eben veranlasst, um der Kontensperrung vorzubeugen. In der Hoffnung, dass ich eine evtl falsch berechnete Steuer zurück überwiesen bekomme. Oder war das falsch?
du hättest eigentlich "unter Vorbehalt"zahlen müssen und dich natürlich erst mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen müssen, um zu sehen, ob da noch was zu machen ist. Und eine Kopie des Bescheides anfordern, damit du diesen überprüfen kannst. Und am Besten mal vorsorglich Einspruch einlegen, vielleicht ist es ja noch nicht zu spät. Dazu brauchst du ja keinen Bescheid, die Begründung kannst du nachreichen und den auch wieder zurück ziehen, falls angebracht.
Warum schaffst du es, hier zu posten und zu zahlen, aber nicht, dort erst mal anzurufen und genau nachzufragen? Das wäre doch das erste, was man tut. Und es verschafft einem etwas Zeit und Informationen.
Nein, sicher nicht
Und am Besten mal vorsorglich Einspruch einlegen, vielleicht ist es ja noch nicht zu spät.
Bescheide werden einen Monat nach Zustellung bestandskräftig. Dann ist auch die Zahlung fällig, und erst nach Fälligkeit wird gemahnt.
Die Zustellung muss notfalls durch das Finanzamt belegt werden können,
das wird bei einfacher Zustellung (fast) unmöglich.
Steuerbescheid anfordern (Frist läuft ab Zustellung), entscheiden ...
So etwas ähnliches habe ich in einem anderen Kommentar geschrieben.
Die Zahlungsaufforderung ist Teil des Steuerbescheids ("Bitte zahlen Sie ..."). Eine weitere Zahlungsaufforderung gibt es nicht.
Genau andersherum. Das Finanzamt muss nachweisen, dass der Bescheid zugestellt wurde, und das funktioniert in der Regel deshalb nicht, weil Bescheide mit einfacher Post verschickt werden.
Das Finanzamt muss daher den Angaben des Steuerpflichtigen glauben, wenn er angibt, keinen Bescheid erhalten zu haben.