Was sind Quartal Steuer?

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 - (Steuern, Finanzamt, Kleinunternehmer)

6 Antworten

Das sind Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die entweder in einem Einkommensteuerbescheid oder in einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid festgesetzt wurden, und die vierteljährlich zu entrichten sind (10.3, 10.6. 10.9., 10.12.).

marvelunivers 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 11:44

Hallo erst mal viel dank für deine Antwort als ich bin einfach geschockt das man so viel zahlen muss und noch alle 3 Monate ich werde das Gewerbe nun abmelden viel dank für die Hilfe 

PatrickLassan  22.03.2017, 11:48
@marvelunivers

Wenn du nichtselbständig tätig bist, dann zieht dir dein Arbeitgeber jeden Monat Lohnsteuer usw. ab, das ist im Prinzip dasselbe.

Die Vorauszahlungen richten sich im Übrigen nach einem (ggfs. geschätzten) Gewinn, und man kann jederzeit eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen, wenn sie zu hoch sind.


Warum stellst Du nur einen Ausschnitt der Mitteilung ins Netz?

Aus der kompletten Mitteilung könnte am dann erkennen, ob es sich um Vorauszahlungen zur Einkommensteuer handelt.

Und für diese Vorauszahlungen hättest Du auch einen Vorauszahlungsbescheid erhalten müssen.

Du bekommst erst einmal einen Bescheid (z.B. Vorauszahlungsbescheid) in dem dir mitgeteilt wird, welche Steuer wann zu begleichen ist... das sie dir eine ,,Rechnung" schicken ist höchst seltsam.

Vorerst würde ich an deiner Stelle nichts bezahlen, sondern telefonisch beim FA abklären welche Steuer für welchen Zeitraum erhoben wurde.

Den zu zahlenden Betrag saugt das FA auch nicht einfach so aus den Fingern, sondern geben eine Berechnung an, wie sie auf den Vorauszahlungsbetrag kommen.  

Auf dem ersten Blick schaut es nach der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das I. Quartal 2017 aus.

Was ist das? Einkommen-Steuerschätzung, Gewerbesteuer?

Hast du einen Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG gestellt?

Liegt der Jahresverdienst über 24.500 €?  :o|

als Kleinunternehmer ist das nicht notwendig. Es gibt unzählige Seiten, wo man die Regelungen nachlesen kann, aber das wird alles nichts bringen. ich hatte die gleiche (oder ähnliche) Situation. Ich dachte ich hatte mich gut vorbereitet, jedoch habe ich mich getäuscht.

Bevor Du hier richtig schlaue Antworte liest,  geh persönlich in Finanzamt und kläre das dort- das ist die beste Methode! Unangenehm und langsam, aber trotzdem die beste Methode...

PatrickLassan  13.03.2017, 11:30

als Kleinunternehmer ist das nicht notwendig

Die Kleinunternehmerregelung gilt für die Umsatzsteuer, nicht für die
Einkommensteuer. Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind vierteljährlich zu entrichten (10.3., 10.6., 10.9., 10.12.). Da letzte Woche der 10.3. war, gehe ich davon aus, dass es sich um Einkommensteuervorauszahlungen handelt.