Muss man Steuern zahlen, wenn man einen Udemy Kurs anbietet?

3 Antworten

Wenn du selbstständig Kurse anbiest dann ist das eine selbstständige Tätigkeit bzw. erbringt dir Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach §2(1) Nr. 3 EStG

Dadurch dass du diese Ausübst wirst du vermutlich Rechnungen ausstellen müssen, hierzu bräuchtest du eine Identifikationsnummer, also musst du dich auf jeden Fall beim Finanzamt melden.

Zudem wirst du eine Einnahmenüberschussrechnung elektronisch abgeben müssen

Cocolina71 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 15:47

Also müsste ich auf das Finanzamt gehen und eine Identifikationsnnummer beantragen? Und was genau ist diese Einnahmenüberschussrechnung

BeviBaby  03.03.2019, 15:52
@Cocolina71

Da du erst 15 bist brauchst du zuerst mal die Einverständnis eines Familiengerichtes und deiner Eltern, dass du in diesem Rahmen auch entsprechend selbstständig handeln kannst

Eine Einnahmenüberschussrechnung oder EÜR musst du bei Gewinneinkünften zwingend abgeben (also Einkünfte nach § 2 (2) Nr. 1 ESTG, wenn du nicht bilanzierst.

Da schreibst du alle Betriebseinnahmen rein und stellst sie den entsprechenden Betriebsausgaben gegenüber, was rauskommt ist dann der Gewinn.

Bei deinem Finanzamt müsste es, sollte ich hier recht haben und der Fall wirklich entsprechend liegen, eine Neuannahmestelle für solche Sachen. Du brauchst ja um Rechnungen ausstellen zu können eine Steuernummer oder entsprechende Umsatzsteuer ID (Umsatzsteuer als solche wirst du erstmal vermutlich nicht abführen müssen)

Cocolina71 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 16:33
@BeviBaby

Ich warte lieber bis ich 18 bin...

BeviBaby  03.03.2019, 16:35
@Cocolina71

Dadurch ändert sich aber nur dass du keine Einwilligung der Eltern und des Gerichtes mehr brauchst alles andere bleibt bestehen

Du musst ein Gewerbe anmelden, was nur mit der Zustimmung Deiner Eltern und des Familiengerichts möglich ist, danach meldest Du Dich beim Finanzamt an und kannst loslegen.

Cocolina71 
Beitragsersteller
 03.03.2019, 16:33

Ich warte lieber bis ich 18 bin

NoName08154711  03.03.2019, 16:34
@Cocolina71

Gute und vernünftige Idee.

Cocolina71 
Beitragsersteller
 04.03.2019, 22:21
@VerbraucherTipp

Danke für deine Ermutigung, aber ich habe keine Lust meinen Eltern das so zu erklären.

Solange du damit nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr verdienst, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG geltend machen und musst keine Umsatzsteuer berechnen.