Muss man Steuern zahlen, wenn man einen Udemy Kurs anbietet?
Hallo, ich bin 15 und möchte einen kostenpflichtigen Kurs (wahrscheinlich 5,99Euro)auf Udemy anbieten. Muss ich dafür dann steuern zahlen oder es dem Finanzamt irgendwie melden.
Hoffe das kennt sich jemand mit aus
3 Antworten
Wenn du selbstständig Kurse anbiest dann ist das eine selbstständige Tätigkeit bzw. erbringt dir Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach §2(1) Nr. 3 EStG
Dadurch dass du diese Ausübst wirst du vermutlich Rechnungen ausstellen müssen, hierzu bräuchtest du eine Identifikationsnummer, also musst du dich auf jeden Fall beim Finanzamt melden.
Zudem wirst du eine Einnahmenüberschussrechnung elektronisch abgeben müssen
Da du erst 15 bist brauchst du zuerst mal die Einverständnis eines Familiengerichtes und deiner Eltern, dass du in diesem Rahmen auch entsprechend selbstständig handeln kannst
Eine Einnahmenüberschussrechnung oder EÜR musst du bei Gewinneinkünften zwingend abgeben (also Einkünfte nach § 2 (2) Nr. 1 ESTG, wenn du nicht bilanzierst.
Da schreibst du alle Betriebseinnahmen rein und stellst sie den entsprechenden Betriebsausgaben gegenüber, was rauskommt ist dann der Gewinn.
Bei deinem Finanzamt müsste es, sollte ich hier recht haben und der Fall wirklich entsprechend liegen, eine Neuannahmestelle für solche Sachen. Du brauchst ja um Rechnungen ausstellen zu können eine Steuernummer oder entsprechende Umsatzsteuer ID (Umsatzsteuer als solche wirst du erstmal vermutlich nicht abführen müssen)
Ich warte lieber bis ich 18 bin...
Dadurch ändert sich aber nur dass du keine Einwilligung der Eltern und des Gerichtes mehr brauchst alles andere bleibt bestehen
Du musst ein Gewerbe anmelden, was nur mit der Zustimmung Deiner Eltern und des Familiengerichts möglich ist, danach meldest Du Dich beim Finanzamt an und kannst loslegen.
Ich warte lieber bis ich 18 bin
Gute und vernünftige Idee.
Lass Dich nicht entmutigen! Ich habe mein erstes Gewerbe mit 14 beantragt. Das war zwar vor 31 Jahren noch einfacher als heute, aber ich habe es nie bereut und bin immer noch gewerblich unterwegs. Mach es! Viel Glück und Erfolg! Fundierte Infos und Hilfestellungen gibt's bei Deiner regionalen IHK. Oder z.B. auch hier: https://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/gewerberecht/gewerberecht-von-a-z/gewerbeausuebung-durch-minderjaehrige/
Danke für deine Ermutigung, aber ich habe keine Lust meinen Eltern das so zu erklären.
Solange du damit nicht mehr als 17.500 Euro im Jahr verdienst, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG geltend machen und musst keine Umsatzsteuer berechnen.
Also müsste ich auf das Finanzamt gehen und eine Identifikationsnnummer beantragen? Und was genau ist diese Einnahmenüberschussrechnung