Mahnkosten "Superfit" trotz Kündigung rechtens?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ich war bei Superfit Mitglied, habe vor einiger Zeit meine Mitgliedschaft gekündigt und die Anfallenden Beiträge nicht zahlen können (die die in der Kündigungsfrist angefallen sind).
Mahnungen sowie ein Mahnbescheid vom Gericht flatterten ins Haus. Bin nun bei einem Betrag von ca. 400 Euro.
Nun zu meiner Frage: Im Mahnsbescheid vom Gericht steht geschrieben, dass die Forderung auf eine Gegenleistung beruht und diese auch erbracht sei. Das stimmt doch aber nicht wenn ich seit der ersten erfolglosen Lastschrift von Superfit gar nicht in das Studio kam weil die Karte sofort gesperrt wurde.
Ist das trotzdem ok so? Soll ich einen Widerspruch einlegen?
Danke für eure Tipps und Hilfe
5 Antworten
Die Gegenleistung ist erbracht, indem das Fitness-Studio dir zur Verfügung steht. Wenn du das dann nicht in Anspruch nimmst, ist das deine Sache. Die Forderung wirst du nicht los. Du kannst nur VERSUCHEN, eine Ratenvereinbarung zu treffen.
Du willst wohl kaum wegen 400 € in die private Insolvenz gehen.
Dass du keine Lust mehr hast, zu trainieren, reicht ja nicht für eine Kündigung.
Meinst du das jetzt wirklich ernst?
Natürlich musst du den Vertrag erfüllen und die Beiträge bis zum Ende des Vertrags bezahlen. Auch jetzt noch.
Gesperrt wurde deine Karte ganz sicher erst, als du die fälligen Beiträge nicht mehr gezahlt hast. Also vollkommen zu Recht.
Sobald bezahlt worden wäre, hättest du die Leistungen auch wieder in Anspruch nehmen können.
Viele Grüße
Michael
In der Kündigungsfrist musst du die Gebühren dennoch bezahlen.
Was willst du da Widerspruch einlegen ?
Die verlangen Geld für eine Leistung die erbracht wurde.
Das ist schon was anderes, das musst du aber auch beweisen können.
Dann würde ich dagegen vorgehen und sagen, dass die Karte gesperrt war und du die Leistung nicht wahrnehmen konntest
Er hat während der Vertrag noch lief die Beiträge nicht bezahlt. Da ist es vollkommen legitim, dass man die Karte sperrt und ihm den Zutritt verweigert.
Sobald bezahlt worden wäre, hätte er die Leistungen auch wieder in Anspruch nehmen können.
Gruß Michael
Du unterliegst hier einem semantischen Irrtum:
Die Floskel im Mahnbescheid, dass die Forderung auf einer Leistung beruhe und diese erbracht worden sei, meint, dass Dir der Gläubiger die Leistung – das Fitnessstudio – zur Verfügung gestellt hat. Da Du jedoch seinerzeit deine Leistung nicht erfüllt hattest – die Zahlungen –, durfte Suferfit (der Gläubiger) Dir den Zugang zu Ihren Leistungen verweigern.
Kurz und gut: Du musst bezahlen. Du könntest aber versuchen, mit dem Gläubiger Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Die Karte ist ja gesperrt, weil der Beitrag nicht gezahlt wurde. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Ich fürchte, Du musst zahlen. Innerhalb der Kündigungsfrist, bis zur Kündigung hättest Du ja noch von dem Laden profitieren können. Deshalb ist der Mahnbescheid rechtens. - Leider
Es ist unerheblich, ob du nicht zahlen konntest, oder nicht wolltest, Verträge sind einzuhalten.
Merke dir für die Zukunft, daß du das Gespräch mit dem Gläubiger suchen musst, wenn du nicht zahlen kannst. Das bringt dir mehr Erfolg, als den Kopf einfach in den Sand zu stecken.
Zahlen musst du jetzt. Wenn du immer noch nicht ausreichend Geld hast, vereinbare eine Ratenzahlung.
Danke für deine Antwort, die Leistung wurde ja nicht erbracht da ich ja aufgrund der gesperrten Karte keinen Zutritt in das Studio hätte.