Inkasso und Anwaltsschreiben per Email. Was tun?

4 Antworten

Mehrere Dinge:

1. Ich würde Beschwerde beim Aufsichtsgericht des Inkassos einlegen. Begründung: Verbotene Kostendopplung aus Anwalts- und Inkassokosten. Zudem scheint das Inkasso keine Sachkenntnis und Fachkenntnis zu haben, wenn es die Hilfe eines Anwalts braucht. Das Gericht möge das doch mal prüfen, ob hier wegen mangelhaften Kenntnissen überhaupt die Zulassung weiter aufrecht erhalten werden darf.

Die Beschwerde kostet nichts.

2. Der Anwalt fordert mit 98€ für sich bereits viel zu viel. Daher würde ich auch eine Beschwerde an die zuständige Anwaltskammer schicken. Ebenfalls wegen verbotener Kostendopplung aus Anwalts- und Inkassogebühren und zudem wegen drastischem Verstoß gegen das RVG.

Die Beschwerde kostet nichts.

3. 19€ Mahngebühren sind viel zu viel. EMails ergeben 0,00€ Mahngebühren, Briefe zwischen 1€ und 2,50€. Je nach Gericht. Kam die Mahnung per Post? Hattest du einen Postnachsendeantrag? Falls nicht, wären ggf. Adress-Ermittlungsgebühren fällig gewesen. Mahnkosten sind das aber dann nicht.

4. Ich würde dem Anwalt schreiben "Werter Anwalt. Sie werden keinen einzigen Cent sehen. Beschwerden ans Aufsichtsgericht und an die Anwaltskammer wegen Verstößen gegen RVG/RDG und verbotener Kostendopplung sind soeben herausgegangen. Sie wollen mir zuerst eine Vollmacht im Original vorlegen, sowohl zu ihrer Beauftragung, als auch zur Beauftragung des Inkassos. Dann wollen sie mir die vollständige Vertragskopie vorlegen, sowohl zu ihrer Beauftragung, als auch zu der des Inkassos. Sie wollen mir einen Kontoauszug vorlegen, der beweist, dass der Gläubiger jemals diese Inkassokosten oder Anwaltskosten bezahlt hat. Dann werden sie mir noch eine Rechnung für die 19€ Briefporto vorlegen, die als Mahngebühren erhoben wurden, und schließlich werden sie mir begründen, warum sie mehr als eine 1,3 Gebühr an Anwaltskosten einfordern. Als letztes brauche ich zwingend einen Tätigkeitsbericht. All dies brauche ich, um prüfen zu können, welche Gebührennote, sollte eine Erstattung überhaupt in Frage kommen, gerechtfertigt wäre."

Dann mal die Reaktionen abwarten :-)

sämtliche Mails in die runde Tonne

eine Verjährung tritt erst nach 3 Jahren ein - Forderung in 2013 entstanden - ab 01.01.2017 ist der Drops gelutscht. 

such dir schon mal den Überweisungsträger als Beweiskraft und lass alles weitere erst mal auf dich zukommen - erst wenn vom Gericht was kommt, da must reagieren

smeezor2301 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 22:39

Den Überweisungsträger hab ich noch, aber ich hab, wie gesagt, nur die Rechnung plus Mahnkosten beglichen und nicht die Forderung vom Inkassobüro.

peterobm  05.01.2017, 22:49
@smeezor2301

du hast keinen Vertrag mit dem Inkasso - den hat wenn der Händler - Versuchen es immer wieder jemanden einzuschüchtern und eine Zahlung anstrengen. 

Hattte ich auch mal, war sogar ein Brief - entsorgt und nie wieder was gehört. 

Wenn, möchte das Ink. dir den Auftrag, die Orginalrechnung schicken ---- Erst DANN schickst denen die Quittierte Rechnung mit Zahlungsbeleg in Kopie - andere Zahlungen schwärzen.

Auf keinen Fall einfach bezahlen, meistens geldgeile Penner die genau auf solche Personen warten. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann geh mal zu deinem Anwalt und befrag ihn. Bzw. Versuch mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten, bei denen du den Artikel gekauft hast.

smeezor2301 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 22:37

Das hab ich schon gemacht, die haben mir gesagt, dass sie nicht mehr mit dem Inkassobüro zusammenarbeiten und daher keinen Einfluss haben, aber dass ihre Forderung beglichen ist. Ich hab von daher nur noch die Inkassofirma am Hals aber das mit den Emails kommt mir sehr verdächtig vor.

Warte auf einen Mahnbescheid, dann sofort Widerspruch einlegen!!!!!  Wenn du gezahlt hasst,  und das Wissen die dann werden die das nicht weiter verfolgen.