Wie viele Mahnungen muss ein Vermieter an Mieter schicken bevor er vor Gericht geht?

5 Antworten

Hattest du einen Dauerauftrag der Bank erteilt oder dem Vermieter eine Einzugsberechtigung?

Wenn letzteres zutrifft, trifft dich / euch keine Schuld. Es wäre lediglich ohne Zinsen und Anwalts- und Gerichtskosten der ausstehende Betrag zu überweisen. Dazu einen netten Brief (per Einwurfeinschreiben und nicht Nachnahme - s. #Nemo 75-) mit der Erklärung des Sachverhaltes.

Eurerseits liegt kein Verschulden vor, deshalb könnt ihr auch nicht belangt werden. Dass in der Verwaltung geschlampt wurde soll dort im Haus abgeklärt werden.

legnetra 
Beitragsersteller
 01.08.2017, 18:33

Also wir haben Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben. Laut Vertrag ich zitiere " Bei Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats mit der Mandatsreferenz zu der Gläubiger-ID ( und dann Nummer ) erfolgt die Abbuchung des Mietsgesamtbetrags von Ihrem Konto zum 1. Tag eines jeden Monats (...).

Geld ist auf unser Konto am 31.10 angekommen. Das war ein Montag. Sie haben am 1 nichts abgebucht und am 2.11 wurde dann etwas anderes gebucht.
Sie haben es nicht abgebucht in den Termin und danach wurde am 2.11 ein Dauerauftrag auf Konto meine Mutter geschickt ( was ich vergessen habe abzustellen :/ ) und dann hätte das Geld auch nicht mehr gereicht. Hatten sie aber so wie es im Vertrag steht abgebucht wurde alles okay. Und da wir keine Mahnung bekommen haben und sogar in April Mietschuldenfreiheitbescheinigung ausgestellt bekommen haben wussten wir von nix! Und mit dem kann man einfach überhaupt nicht reden. Als wir das in Brief geschrieben haben mit frage wie ist das möglich kam schon Mahnbescheid als Antwort ...

albatros  02.08.2017, 11:39
@legnetra

Weise die Forderung zurück und trage ein, dass der Rückstand bereits ausgeglichen wurde (wenn das so ist, hoffe ich) und deshalb diese nicht mehr existiert.

Es könnte sein, dass der Einzug mangels Deckung von deiner Bank nicht bedient wurde und daher die Mietschuld entstanden ist. Dass das erst jetzt nach 9 Monaten aufgefallen ist, ist höchst seltsam. In der Regel informiert die Bank oder der Gläubiger unverzüglich den Kontoinhaber, zumal dir im April Mietschuldenfreiheit schriftlich bestätigt wurde.

gehe heute zu deiner damaligen Bank. Auch wenn das Konto geschlossen ist, können die da noch bis zu 10 Jahre reinschauen. Frag nach, ob es damals eine Rücklastschrift gab. Auch schauen, ob das etwas später dann vielleicht erfolgreich abgebucht wurde.

1. Wenn es die nicht gab: Überweise die Miete samt Briefporto an den Vermieter. Zweckgebunden "Miete, nur HF und Briefporto". Dem Mahnbescheid würde ich dann vollständig widersprechen (Ziffer 2 ankreuzen und per einschreiben zurück zum Mahngericht).

Dem Anwalt würde ich nichts dazu schreiben. Wenn es vor Gericht geht, ggf. einen eigenen Anwalt hinzu ziehen. Ich würde argumentieren, dass Gläubigerverzug besteht und gemäß BGB nur grobe Fahrlässigkeit von euch zu vertreten ist. Durch die prompte Überweisung der als offen behaupteten 18€ habt ihr dokumentiert, dass ihr grundsätzlich zahlungswillig seid. Die Irritation und die Rückfrage, wie da plötzlich eine offene Mete auftauchen kann, wurde vom Vermieter verursacht und verschuldet. Einen Anwalt einzuschalten oder einen Mahnbescheid zu beantragen, war vollkommen überflüssig und ein Verstoß gegen §254 BGB.

2. Wenn es die Rücklastschrift gab und auch nicht später erneut abgebucht wurde, wird es leider etwas kompliziert. Dann ward ihr in Verzug und - so blöde das ist - ihr habt die Verzugskosten zu bezahlen. Eure Bank hat euch über die Rücklastschrift informiert, beispielsweise auf dem Kontoauszug und so etwas ist vor Gericht dann eine sogenannte Selbstmahnung.

Dann würde ich allerdings nochmal genauer über die Gebühren schauen, denn über 300€ Gebühren sind verdammt viel. Kannst du das mal auflisten, was da alles im Mahnbescheid an Posten steht?

legnetra 
Beitragsersteller
 04.08.2017, 11:06

Ok ich habe gerade es noch mal klären lassen und die Dame sagte dass sie es am 2.11 Buchen wollten da es aber nicht ausreichend Geld war könnte es nicht abgebucht werden... ich nehme an dass in dem Fall, trotz dass laut Vertrag sie es am 1 und nicht am 2 buchen sollten und uns eine Mietschuldenfreiheitbescheinigung ausgestellt haben müssen wir das ganze bezahlen? :(

legnetra 
Beitragsersteller
 04.08.2017, 10:57

Wir haben Bank angerufen ( ist von uns jetzt 500km entfernt ) und sie sagte da es sich um November handelt müssten sie ins Archiv schauen und das dauert 2-3 Wochen. Sie hat mir Umsatzliste zugeschickt. Laut unserem Vertrag sollte Miete immer zum 1 eines Monats mit einzugsermächtigung ( sorry wenn ich das falsch geschrieben habe ) abgebucht werden. Also zum 1.11 sollte es abgebucht werden. Geld ist Ende Oktober auf Konto angekommen und laut Umsatzliste war genügend Geld um es am 1.11 abzubuchen. Am 2.11 abends würde Geld von Konto auf meine Mutter geschickt denn wir haben vergessen es abzustellen und dann hätte das Geld nicht mehr gereicht. Dennoch laut Vertrag sollte es am 1.11 abgebucht werden und da ist nichts passiert.
Da wir dieses Konto nur dafür hatten haben wir nie geschaut wie Konto stand aussieht etc. Also haben nicht gemerkt dass es nicht raus war :/

Jetzt waren wir beim Anwalt und er wollte etwas was Verwirkung heißt machen aber unsere Versicherung kann uns nicht 100% versichern dass sie es zudecken in Fall dass wir verlieren. Wir müssen heute reagieren und haben keine Ahnung was wir tun sollen. Ob wir jetzt die Schulden mit ganzen Kosten bezahlen oder doch wiedersprechen, zahlen nur Miete und schicken eine Erklärung des Sachverhaltes ( nur dann an Vermieter, seinen Anwalt oder Gericht ?).

Es wäre super wenn Sie uns helfen könnten

mepeisen  04.08.2017, 15:49
@legnetra

Verwirkung ist nicht einfach durchzubringen in so kurzer Zeit. Wenn die Miete nicht abgebucht wurde, schuldet ihr die Miete. Diese würde ich fairerweise zahlen. Das hat auch den Vorteil, dass man sich nur noch um die Anwaltskosten und die Kosten des Mahnbescheides streitet, sobald ihr die Miete bezahlt habt.

Diese Mietschuldenfreiheitsbescheinigung werden sie halt angreifen damit, dass sie sich geirrt haben.

Wichtig wäre, dass ihr die Miete zahlt 2ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht". Die Anwaltskosten würde man verweigern mit Verweis darauf, dass es unnötig war, den Anwalt einzuschalten. Dem Mahnbescheid nach der Zahlung vollständig widersprechen (Ziffer 2). Klärt das mit eurem Anwalt ob dieser Weg OK ist.

Das alles ganz zu verweigern, da habe ich einige Bedenken. Ich weiß nicht, ob da jeder Richter einfach so mitmacht.

Der Vermieter muss euch gar keine Mahnung schicken. Zumindest nicht, wenn im Mietvertrag ein Zeitpunkt für die monatliche Mietzahlung vereinbart ist. Da das in jeden Standard-Mietvertrag der Fall ist, gehe ich auch bei euch davon aus.

Miete ist eine sogenannte Bringschuld. Das heißt, dass der Mieter dafür verantwortlich ist, dass die Mietzahlungen rechtzeitig beim Vermieter eintreffen. Tun Sie das nicht ist der Vermieter berechtigt sofort einen Mahnbescheid zu beantragen. Eine Mahnung ist nicht erforderlich.

Nun hattet ihr dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt, wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn dem so ist, dann habt ihr Glück, denn dann hat der Vermieter es selbst zu verantworten, wenn er die Miete nicht abzieht. (http://www.advopedia.de/news/ratgeber/lenssens-tipp-miete-wurde-nicht-abgebucht)

Ausnahme: Der Vermieter konnte die Miete nicht abbuchen, weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war. Dann wiederum seit ihr Schuld und der Vermieter mit dem Mahnbescheid im Recht. Wobei ein ordentlicher Vermieter euch eine Zahlungserinnerung geschickt hätte. Bei dem scheint einiges in der Buchhaltung nicht richtig zu laufen.

Sei es wie es ist: An deiner Stelle würde ich die Schulden begleichen. Ich glaube, eine Rechtsstreit würde hier nur zusätzliche Kosten verursachen und du hast keine 100%-ige Chance diesen Rechtsstreit zu gewinnen.
Wenn du dich allerdings dagegen entscheiden solltest, dann empfehle ich dir auf jeden Fall einen Termin bei einem Anwalt zu machen.

mepeisen  02.08.2017, 04:15

Zumindest nicht, wenn im Mietvertrag ein Zeitpunkt für die monatliche Mietzahlung vereinbart ist

Und wenn es das nicht ist, gibt es für die Wohnraummiete einen passenden Paragraphen im BGB, der das regelt (nur für die Wohnraummiete).

Ansonsten noch eine Ergänzung des passenden Begriffs: Gläubigerverzug. Damit sollte man gezielt weiter suchen können.

Wenn die Restschuld wirklich besteht und der Mahnbescheid schon bei Dir eingegangen ist, solltest Du möglichst schnell den Betrag ausgleichen mit Kosten, sonst kommt ein Vollstreckungsbescheid und erneute Kosten.

legnetra 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 17:44

Ich verstehe, dass ich diese Miete zu zahlen habe , das ist mir klar. Und das würde ich auch schon früher bezahlen wenn ich eben früher Bescheid gekriegt hätte. Anstatt das kriege ich in April Bescheinigung , dass ich keine Rückzahlungen habe und jetzt muss ich Gericht und Rechtsänwalt kosten übernehmen nur weil ich um Erklärung gebettet habe ? Das finde ich unfair denn das sind mit Zinsen über 300€.

Liesche  31.07.2017, 17:54
@legnetra

Zahle doch umgehend die offene Rechnung ohne Zusatzkosten und teile dem Vermieter mit, daß er Dir die offenen Kosten auf Deine Nachfrage nicht mitgeteilt hat, sonst hättest Du gleich den fehlenden Betrag ausgeglichen. Deshalb lehnst Du die Zahlung der Nebenkosten und Zinsen ab. Gib ihm aber schriftlich mit Einschreiben Bescheid.

Auf jedenfall einen Anwalt nehmen. Denk der Vermieter will euch ausbeuten. Denn irgendwie stimmt was gewaltig nicht. Vor allem Mahnungen kommen per Einschreiben.

Nemo75  02.08.2017, 09:58

@mepeisen

Wenn am 6.4 eine Bestätigung kommt das keine Restschuld besteht dann aber am 6.7. eine Mahnung von einem Betrag vom November vorigen Jahres stimmt da was nicht!
Ich kann nicht erst bestätigen das schuldenfreiheit besteht und dann 3 Monate später ne Mahnung schicken in der dann genau das Gegenteil behauptet wird

mepeisen  04.08.2017, 15:51
@Nemo75

Das ist ja alles schön und gut. Aber die Mahnung kam und der TE hat drauf reagiert.
Damit ist die Frage, ob der Mahnbrief ankam, vom Tisch. Den Mahnbrief zu bestreiten, ist dann albern bzw. eine Lüge.

mepeisen  02.08.2017, 04:17

Mahnungen müssen nicht per einschreiben kommen. Da der TE auf die Mahnung reagiert hat und gefragt hat, was das soll, hat er sie auch bestätigt. Sich dann vor Gericht hinzustellen, dass die nie ankam, ist nicht nur eine Lüge, sondern könnte sogar in den Bereich einer Straftat gehen (Prozessbetrug). Denkt bitte nach, bevor ihr so Dinge empfehlt.

Nemo75  31.07.2017, 17:50

Darum schickt man sowas per Nachname. Dann kann er nachweisen das du die Mahnung bekommen hast😉

albatros  01.08.2017, 13:39
@Nemo75

Darum schickt man sowas per Nachname. Dann kann er nachweisen das du die Mahnung bekommen hast😉

 

Seit wann denn das?

Nemo75  31.07.2017, 17:48

Genau deshalb ein Anwalt. Auch die angeblichen Mahnungen... soll er es mal beweisen das er die an euch geschickt hat.

Liesche  31.07.2017, 17:56
@Nemo75

Ein Anwalt macht ja den Spaß noch viel teurer, ich würde es erst einmal ohne versuchen.

legnetra 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 17:47

Erste und einzige Mahnung war diesen Monat. Und auch als normales Brief

legnetra 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 17:46

Wir haben vorher gar keine Mahnung bekommen also seit November bis Juli nichts. Dann noch in April haben sie das doch geprüft und uns Mietschuldenfreicheitbescheinigung ausgestellt. Ich verstehe was nicht bezahlt ist muss bezahlt werden aber wieso muss ich 300€ zusätzliche Kosten übernehmen wenn sie solche Fehler machen? :/