Stayfriends - Unpostalische Mahnungen rechtens?
Hat schon mal jemand Ärger dieser Art mit der Webseite "Stay-Friends" gehabt und Erfahrungen?
Folgendes Problem. Seit 2007 habe ich die Gold-Mitgliedschaft genutzt und jedes Jahr verlängert. Ebenso meine Frau. Sie hat Ende 2010 nicht verlängert, wollte die Funktion Anfang 2011 dann doch wieder haben und eine neue Goldmitgliedschaft beantragt. Die vorherige war ohne Folgen ausgelaufen.
Nun dachte ich das das bei meiner Gold-Mitgliedschaft genauso wäre, sprich das sie ausläuft wenn ich nicht verlängere. Ein paar Tage vor dem Auslauf 16.11.11 sah ich in meinem Email-Postfach mehrere Erinnerungen doch meine Gold-Mitgliedschaft zu verlängern. Da ich diese Auslaufen lassen wollte habe ich gar nicht erst die Mails gelesen, zumal ich die Seite seit Monaten nicht mehr besucht hatte.
Gestern dann mußte ich mein Amazon-PW erneuern und sah eine Mail eines Inkasso-Unternehmens, welche ein paar Minuten zuvor eingetroffen war. Dort wurde von mir eine gewisse Summe X verlangt die auf meiner Gold-Mitgliedschaft von Stayfriends beruht, natürlich mit Mahn-Gebühren, Inkasso-Kosten, etc. Daraufhin loggte ich mich bei Stayfriends mal wieder ein und schaute in meine Einstellungen, wo drinstand, das ich am 16.11.11 meine Gold-Mitgliedschaft verlängert hätte. Ein Blick in die AGB war nicht sehr ausgiebig zu diesem Thema, von Kündigung bzw. Auslauf der G-M stand dort schon gar nichts. Irgendwo las ich dann das man in seinen Einstellungen einen Haken "Automatische Verlängerung" entfernen könnte. Dieser ist bei mir momentan nicht vorhanden, warum auch immer. Bei meiner Frau ist er vorhanden und wurde direkt entfernt, da sich in sechs Tagen die G-M sonst auch dort verlängern würde.
Desweiteren sahe ich in meinem Kontoauszug, das ich Anfang Dezember, kurz vor Weihnachten und Mitte Januar drei Mahnungen erhalten hätte. Eine Bezahlung sei nun nicht mehr möglich, weiteres nur noch über das Unternehmen "Prodefacto". Ich vermute mal, das ich heute oder in den nächsten Tagen von denen neben der gestrigen Mail auch eine postalische Aufforderung bekommen werde.
Meine Frage nun, ist es rechtens, das Stayfriends mir Mahnungen per Mail, nicht aber postalisch als rechtswirkend zuschicken kann? Ich schaue nämlich auch selten in mein E-Mail-Postfach, welches von englischsprachigem Mist und sonstigen unerwünschten Werbe-Mails zugemüllt wird. Daher geht sowas schon mal unter, besonders wenn dort was mit Zahlungen steht und so. Zudem bin ich ja auch davon ausgegangen das die G-M immer noch automatisch ausläuft.
Kann ich dagegen vorgehen das ich nicht postalisch von Stayfriends über angeblich offene Beträge unterrichtet bzw. gemahnt wurde? Schließlich wurden ja Mahnkosten erhoben, bei Briefen nachvollziehbar, bei Mails eher weniger.
4 Antworten
siehe hier:
an die anderen Antworter: Leider läuft bei SF nicht mehr alles so koscher wie noch vor paar Jahren!
Die Sache mit der GM hat einen gewaltigen Haken (im wahrsten Sinne des Wortes); denn User, die gerade eine laufende GM haben, wurden über die Änderung der AGB nicht informiert, dass man diese GM jetzt "EIN- bzw. AUS-schalten" muss!!!
Somit für User unwissend verlängert sich am Ende die GM, auch wenn man das garnicht mehr möchte! Früher endete diese immer "automatisch" nach einem Jahr - ein Jahresbeitrag kostet da 24,-€ // manchmal kamen Angebote von nur 12,-€, wo viele User das mal ausprobierten!
mahnkosten sind, unabhängig vom mahnweg, oft überzogen. allerdings ist ein gläubiger nichtmal verpflichtet mahnungen zu schicken, bevor er das gerichtliche mahnverfahren eröffnet.
Meine Frage nun, ist es rechtens, das Stayfriends mir Mahnungen per Mail, nicht aber postalisch als rechtswirkend zuschicken kann? I
Ja, falls dies in den AGB beiderseits so vereinbart wurde, selbstverständlich :-O
Schließlich wurden ja Mahnkosten erhoben, bei Briefen nachvollziehbar, bei Mails eher weniger.
Was ist der Unterschied? Ob du deinen elektronischen oder reellen Breifkasten nicht regelmässig leerst, kann stayfriends ja nun nicht beeinflussen.
Aber wirksam vereinbaren, dass du den Empfnag von Mitteilungen auch per E-Mail ermöglichen musst.
Beides fällt dir zur Last, die Forderung wie Vertragsverlängerung wäre wirksam.
G imager761
Durch Nichtzahlung eines fälligen Betrages gerätst Du automatisch in Verzug. Eine Mahnung in Textform (die Du ja aber erhalten hast) ist dazu nicht erforderlich. Auf deutsch: Es muss gar nicht gemahnt werden! Du solltest also diesmal zahlen - billiger wird's nicht mehr. Und Dich dann 'mal mit Deinen Verträgen befassen, ggfs. die Einstellungen bei Stayfriends so ändern, dass zum nächsten Jahrestag die Mitgliedschaft tatsächlich ausläuft. Alternativ kannst Du auch fristgerecht eine Kündigung senden. Ein rechtliches Vorgehen gegen Stayfriends halte ich hier für wenig aussichtsreich, denn dort hat man sich rechtskonform verhalten.