Mahngebühren höher als Forderung?
Ich habe bei einem Onlineshop etwas bestellt auf Rechnung in Höhe von 75,90 bestellt. Bei der Überweisung der Rechnung ist mir ein Fehler passiert und ich habe 75,09 überwiesen.
Jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, die die fehlenden 81 Cent einfordert mit 30 Euro Mahngebühr. Bei einem Telefonat mit der Hotline sagten die mir dass sich die Mahngebühr auf dem Gesamtbetrag und nicht auf den Differenzbetrag bezieht.
Ist das rechtens?
5 Antworten
Ich würde an deiner Stelle die fehlenden 81 Cent umgehend überweisen, damit die Forderung komplett ausgeglichen ist.
Dem Gläubiger würde ich schriftlich auf seine Mahngebühr widersprechen, da diese in der Höhe nicht rechtens ist. Also auf keinen Fall die 30.--€ Mahngebühr bezahlen. Widerspruch nicht über die Hotline !!!
Du könntest von dem Gläubiger verlangen, dass er dir deklariert aufzeigt, wie für ihn die Höhe der Mahngebühr entstanden ist, sein soll.
Selbst wenn die Forderung in Höhe von 75,90 € noch offen wäre, wäre die Mahngebühr von 30.--€ nicht rechtens, weil entschieden zu hoch.
Die Mahngebühr setzt sich zusammen aus Briefpapier, Porto, Druckertinte und fertig. Arbeitsaufwand darf nicht in Rechnung gestellt werden.
Wenn du überhaupt eine Mahngebühr zu zahlen hättest, dürfte die nicht mehr als 2,50 € ausmachen. Da nur ein Betrag von 81 Cent zu zahlen ist, wäre die Erinnerung den Restbetrag zu zahlen nur eine Zahlungsaufforderung für die keine Mahngebühr zu zahlen ist. Erst wenn du trotz der Zahlungsaufforderung nicht bezahlst, dann befindest du dich in Verzug und dann erst dürfen Mahngebühren, bei grösseren Beträgen auch Verzugszinsen berechnet werden.
Du musst also nur die 81 Cent überweisen und weiter nichts bezahlen.
Lass dich da nicht unterbuttern. Wenn du die 81 Cent bezahlt hast, dann ist die Sache für dich erledigt.
Dieser Onlineshop wird von keinem Gericht Recht bekommen.Man versucht eben mit unzulässigen Machenschaften die Kunden über den Tisch zu ziehen. Was glaubst du, wie die sich freuen würden, wenn du die 30.--€ Mahngebühr bezahlst.
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wäre die Erinnerung den Restbetrag zu zahlen nur eine Zahlungsaufforderung
Ich würde das etwas anders formulieren. Eine Mahnung ist jedenfalls auch jede bestimmte Zahlungsaufforderung. Streng genommen ist es so, dass diejenige Mahnung, die den Verzug auslöst (also je nach Situation die erste Mahnung), eigentlich kostenlos sein muss.
Denn Mahnkosten gibt es tatsächlich erst, wenn man in Verzug ist. So genau guckt da aber keiner drauf und moralisch gesehen würde ich da drüber hinweg sehen.
Aber wie bei dir und bei anderen hier zu Recht steht: 30 Euro sind aus der Kategorie: Bodenlose Unverschämtheit.
Das ist nur Rechtens, wenn in der ursprünglichen Rechnung bereits darauf hingewiesen wurde, dass bei Nichtzahlung Kosten entstehen. Sei es durch den Hinweis auf Mahngebühren, Verzugsschäden oder ähnliche Hinweise.
Ohne solch einen Hinweis ist die erste Mahnung nur eine Zahlungserinnerung und es dürfen keine Gebühren für diese Erhoben werden. (dann erst ab der 2.)
Aber selbst dann sind 30€ zu hoch. Die Mahngebühr darf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen. Der Zins auf 0,81€ kann vernachlässigt werden. Es bleiben also Briefpapier, -umschlag und -marke. Personalkosten dürfen nicht in die Mahngebühr gerechnet werden, es ist also egal wie viel Arbeitszeit der Brief "gekostet" hat. In diesem Fall würde ich den Restbetrag überweisen und der Mahnung widersprechen - der Verkäufer möge darlegen, dass ihn der Verzug und die Mahnung tatsächlich 30€ gekostet haben. Auch wenn er auf seine AGB verweist - die ändert nichts daran, dass er als Mahngebühr maximal seine tatsächlichen Kosten verlangen kann.
Ja leider.
Aber ich würde mal in der Buchhaltung der Firma anrufen. Bitte sie das aus Kulanz auszubuchen, denn sie möchten dich ja als Kunden behalten.
Ja leider.
Das beziehst du auf die 30€?
Das ist nicht dein Ernst oder?
Bitte sie das aus Kulanz auszubuchen, denn sie möchten dich ja als Kunden behalten.
Das hat weder etwas mit Kulanz zu tun, noch etwas mit einer unterwürfigen Bitte. Das geht einfach nicht. 30€ sind erfundener Blödsinn.
Das stimmt nicht. Diese Regelung gibt es nicht.
Für Mahnkosten wird meistens eine feste Summe genommen. Ob man 0,80 € oder 80,00 € eintreiben muss, die Arbeit ist die Gleiche. Mahnkosten sollen die Kosten der Mehrarbeit abdecken (Briefmarke, Mahnbrief erstellen, Arbeitslohn etc...)
Bei 30,00 € glaube ich, dass es nicht die 1. Mahnung war, die du erhalten hast.
"(Briefmarke, Mahnbrief erstellen, Arbeitslohn etc...)"
Fast richtig. Arbeitslohn darf eben nicht in die Mahnkosten umgelegt werden, weshalb laut üblicher Rechtsprechung 2 bis 3 € für die Mahnung an sich + der Verzugszins angemessen sind. Dass bei 0,81€ 27€ Verzugszins zusammen kommen sollen kann nicht sein.
Normalerweise, nehmen die Firmen 5,00 €-10,00 € pro Mahnung. Es ist ja auch eine Erziehungsgebühr. Viele rechnen das nicht genau aus und mahnen mit einer pauschalen Mahngebühr.
Das mag sein. Es funktioniert ja auch bei den meisten und die Mahngebühr wird einfach bezahlt. Dass ändert aber nichts daran, dass die meisten Mahngebühren zu hoch sind und man nicht verpflichtet ist diese zu zahlen.
Es ist ja auch eine Erziehungsgebühr
Nein, Strafgebühren, Erziehungsgebühren. Das ist gegenüber Verbrauchern verboten. Ein Gläubiger darf sich weder an der Situation bereichern, noch gewinne aus der Situation erwirtschaften. Du bist da völlig falsch informiert.
Die Mahngebühr ist rechtlich nicht durchsetzbar.
Mehr als 2,50 € pro Mahnungen sind nicht zulässig, wenn der Schuldner ein Verbraucher ist. Auch ist zwingend erforderlich, dass bereits Verzug vorliegt.
Soll die Mahnung selbst den Verzug auslösen, so hat sie unentgeltlich zu erfolgen, da beim Erstellen dieser noch kein Verzug vorliegt, für den Schaden ersetzt verlangt werden kann.
Mahngebühren dürfen nur tatsächlich angefallene Sachkosten enthalten
- Papier
- Umschlag
- Porto
- Tinte/Toner
Da es mitunter schwierig ist dies centgenau zu bestimmen, darf angemessen pauschalisiert werden. Diese Pauschale bewegt sich je nach Gericht und Rechtsprechung eben zwischen 1 und 2,50 €.
Ander sieht es aus, wenn an den Geschäft Verbraucher NICHT beteiligt sind. Dann darf eine Verzugspauschale von 40,- € angesetzt werden (§ 288 Abs. 5, Satz 1 BGB).
Kleine Mini-Ergänzung: Große Druckzentren nehmen (mit Gewinnspanne) weniger als 1 Euro. Da wären notwendige personalaufwände sogar dabei. Davon abgesehen könnte der Betrag höher sein bei erhöhtem Porto (Ausland...)
Mahngebühr vom Lieferanten selber ? Zahle den Restbetrag und 5 Euro für die Mahnung und 5 Cent Zins. Schreib auf die Überweisung drauf "Rechnungsrest + 5 Euro Mahngebühr + 5 Cent Zins" und lass die mal machen.
Danach musst du anderswo bestellen
Der Gedankengang ist korrekt, auch wenn 5€ schon viel zu hoch sind. So wie Kevin dargelegt hat nur die direkten Sachkosten und aus unserem Druckzentrum weiß ich, dass so etwas (mit Gewinnspanne) bei unter einem Euro liegt.
Man könnte auch behauten nie eine Rechnung erhalten zu haben :-))
Aber die Forderung beläuft sich doch auf 81 Cent. Und die Mahnkosten dürfen die Forderung nicht überschreiten.