Rechnung wird Anwaltlich eingefordert ? Knapp 4 Jahre später?
Hallo ich habe im April 2018 : 2 KFZ Kennzeichen online bestellt.
warenwert 40€
ich habe keine Ahnung mehr ob ich es bezahlt habe oder wirklich nicht. Kann mich zumindest nicht an offene Forderung erinnern.
nun knapp 4 Jahre später bekomme ich eine Mail vom Anwalt der diese Rechnung einfordert und insgesamt 155€ verlangt
ist das rechtens ?
Firma Nettraders GmbH … auf Google zu sehen das es wirklich sehr vielen Leuten so geht.
7 Antworten
Hallo ich habe im April 2018 : 2 KFZ Kennzeichen online bestellt.
Wenn die Forderung aus dem Jahr 2018 stammt, ist sie gem. § 195 BGB mit dem Ablauf des 31.12.2021 verjährt. Allerdings muss die Einrede der Verjährung auch aktiv erhoben werden, und es darf zwischenzeitlich kein Mahnbescheid fristhemmend beantragt worden sein.
Ja, offenbar handelt es sich um eine noch offene Forderung.
Die kann so lange eingefordert werden, bis der Schuldner (in dem Fall Du) wirksam die Einrede der Verjährung erhebt.
Wenigstens einer, der es richtig schreibt.
Was willst du mit positiven o negativen Bewertungen anfangen wenn eine offene Rechnung besteht? Mein Bäcker kommt mir auch manchmal verdächtig vor, muss aber meine Brötchen trotzdem.......
Deine Kontoauszüge werden das doch wohl hergeben wenn es denn bezahlt wurde.
Schreib ihm, er soll sich gehackt legen. Die Forderung ist verjährt, wenn du wirklich vier Jahre keine Rechnungen und Mahnungen bekommen hast.
nur weil keine Mahnung kommt, verjährt die Forderung nicht einfach
Doch, genau das sieht das Gesetz vor.
Das Gesetz sieht Fristen vor. Die gehen aber aus der Frage nicht hervor, weil da kein Rechnungsdatum steht.
Nach vier Jahren. Hier musst du schon mit den Angaben arbeiten, die in der Frage stehen.
Apri 2018 gekauft u ev Schreiben vom Anwalt im Dezember erhalten ist durchaus in der Frist....
schwer einem Anwalt zu beweisen das ich diese Forderung nicht erhalten habe.
Musst du auch nicht. Er muss es beweisen.
Der Zugang von Rechnungen oder Mahnungen ändert an der Verjährung nach BGB sowieso rein gar nichts.Fristhemmend wäre nur eine aktive Verhandlung zwischen Gläubiger und Schuldner bzw. ein Antrag auf MB, was hier offenbar Ende 2021 (Antrageingang Mahngericht!) versäumt wurde.
Anders herum, der Gläubiger muss seine Mahnungen belegen.
ist das rechtens ?
Klar.
Aber es beeinflusst ja nicht die Möglichkeit der Einrede der Verjährung.
Habe das mit der Verjährung jetzt mal versucht & bin gespannt was zurück kommt
Eine Forderung verjährt regelmäßig nach 3 Jahren. Das Jahr in dem die Forderung entsteht, zählt nicht mit.
Also bei knapp 4 Jahren kann das durchaus noch korrekt sein. Und wenn du die Kennzeichen bezahlt hättest, könntest du ja eine Quittung vorlegen. Dass du diese nicht aufgehoben hast, ist dein Problem.
Also bei knapp 4 Jahren kann das durchaus noch korrekt sein.
An der Forderung ist alles korrekt, nur für den Schuldner ist das irrelevant. § 195 BGB.
Da wir grade den Jahreswechsel hatten, könnte ja bei knapp 4 Jahren. das Anwaltsschreiben vor dem 31.12. eingegangen sein.
*seufz*
Auch das wäre nicht fristwahrend. Dazu hätte spätestens am 31.12. ein Antrag auf MB beim Mahngericht eingehen müssen. Ein Schreiben von XYZ ändert nichts an der Verjährung.
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mir kommt das verdächtig vor , in den Google Bewertungen zu sehen.
sieht aus als wäre das eine Masche.