Ist es gerechtfertigt bei einer Zahlungserinnerung eine Mahngebühr und eine Stornogebühr der Bank in der unten angegebenen Höhe in Rechnung zu stellen?
Ich habe vom Fitnessstudio eine Zahlungserinnerung erhalten, es geht um eine Forderung in Höhe von 19,90 der ich versehentlich nicht nachgekommen bin, weil ich die Bank gewechselt habe, Nun habe ich eine Rechnung erhalten mit 7,50€ Mahngebühr und 10,00€ Stornogebühr der Bank. Ich finde das echt hoch gegriffen und bin mit der Höhe der Zusatzkosten nicht einverstanden. Ich wurde damit vertröstet, dass die Mahnkosten in der AGB stehen, die ich unterzeichnet habe und das Fitnessstudio somit rechtens handelt.
Handelt das Fitnessstudio rechtens und darf die Kosten in dieser Höhe in Rechnung stellen?
MfG der Hodenkobold ;D
5 Antworten
Mahngebühren würde ich nie in einer Höhe von mehr als 1,20 € pro Mahnung akzeptieren.
7,50 € sind reines Gewinnstreben. Eine Mahnung mit 7,50 € ist niemals zu rechtfertigen.
Bei einer Mahnung darf nur der Materialaufwand berechnet werden. Der summiert sich aus einem Blatt Papier, einem Briefkuvert, dem Porto und den Anteil für Tinte und Toner. Da kommt man nicht über 1,20 € drüber.
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/615/wie-hoch-duerfen-mahngebuehren-sein/
Die Stornogebühren, gemeint sind wohl Rücklastschrift Gebühren, sind mit 10 € auch zu hoch. Mehr als 5 € sollten hier nicht gezahlt werden.
Ob diese Mahnkosten so in den AGB stehen und du diese unterschrieben hast, spielt keine Rolle. Die jahrelange, ständige Rechtssprechung bejaht Mahnkosten von maximal 2,50 € .
Lass dir nichts gefallen.
Aber wie kann man sich wehren ?
Ich habe nichts vergessen. Meine inhaltlich perfekte Antwort listet alles wichtige bezüglich der Frage auf.
Ich wurde damit vertröstet, dass die Mahnkosten in der AGB stehen, die
ich unterzeichnet habe und das Fitnessstudio somit rechtens handelt.
Das ist der übliche Blabla und rechtlich nicht ganz korrekt. Zwar können AGB gewisse Dinge festlegen, sie unterliegen aber einer Inhaltskontrolle (§§ 305 ff BGB) und gewisse Klauseln in AGB sind nichtig bzw. unwirksam.
Bei einer Rücklastschrift tritt Verzug automatisch ein, so dass die Mahnung nicht verzugsbegründend war. Für die Mahnung können die tatsächlichen Kosten oder eine angemessene Pauschale als Schadenersatz verlangt werden. Was eine angemessene Pauschale ist, beurteilen Gerichte nicht ganz einheitlich, maximal jedoch 2,50 € pro Brief!
Die Gebühren für eine Rücklastschrift betragen auch nicht überall gleich viel. Mehr als 5-6,- € sind dies aber auch nicht (es gibt auch Urteile die sagen 3,65 € ist pauschal das Maximum). Auch hier verstehen sich die Kosten als Schadenersatz. Dem Fitnessstudio darf dadurch kein Gewinn entstehen.
Also überweise meinetwegen 8,50 € pauschal für Rücklastschrift und Mahngebühr. Auch so deklarieren.
Dem Grunde nach ist die Forderung korrekt, der Höhe nach nicht.
Danke für diese ausführliche Antwort. Genau das selbe habe ich dem guten Herren nach einigen Recherchen mit Google auch erzählt. Das Studio würde mir 2,50 erlassen, worauf ich mich nicht eingelassen habe. Ich werde jetzt 8,50 überweisen, weil ich für meinen Fehler ja auch gerade stehen will. Mal sehen was passiert. Danke!!!
Es kann nicht viel passieren. Entweder sie akzeptieren es oder nicht. Wenn sie es nicht akzeptieren und dir den Zugang verweigern, kündigst du fristlos wegen Leistungsverweigerung (schriftlich). Dann bist wenigstens aus dem Vertrag draußen. Einklagen können sie die überzogenen Gebühren so nicht.
Die Stornokosten sind Kosten, die die Bank eintreibt, sie werden nur berechtigt an Dich weiter gegeben. Ärgere Dich nicht weiter und bezahle. Das kommt oft vor, dass man bei Bankwechsel irgendeinen Posten übersieht. Ist mir selbst schon so gegangen. Dann muss man auch die Konsequenzen tragen.
17,50 € zahlen wegen einer Rücklastschrift und einer Mahnung? Ich denke, du solltest dich mal bilden.
Wer sich hier bilden sollte, beweist Deine Aussage:
Man muss sich nicht an alles halten, was man unterschrieben hat.
Er hat aber Recht. Die AGB unterliegen einer Inhaltskontrolle. Man darf nicht jeden Mist darin vereinbaren. So einfach ist das.
Diese Aussage ist ja auch zutreffend. Komm mir mal mit einen konstruktiven Gegenargument.
Wenn man Verträge mit Klauseln unterschreibt, die 7,50 € Mahngebühren vorsehen, die bei Wohnraumvermietung pauschal Haustiere verbieten und dort ebenso jemanden verpflichten, aller 2 Jahre neu zu streichen, dann sind diese Klauseln trotz Unterschrift unwirksam.
Wenn das in den AGB´s steht und Du das so unterschrieben hast, dann ja
Man muss sich nicht an alles halten, was man unterschrieben hat.
Im Groben: die §§ 305 bis 307 BGB .
Ist die Lastschrift geplatzt? Dann kann das schon mal 10 Euro kosten. 7,50 Euro Mahngebühr finde ich jetzt etwas viel - was dir aber nichts nützt. Willst du deswegen klagen?
Willst du deswegen klagen?
Muß er ja nicht. Er zahl einfach nicht. Er zahlt das was angemessen ist und fertig.
Wenn das Studio ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen läßt kreuzt er einfach an Forderung unberechtigt, und sendet es ans Amtsgericht zurück. Damit ist die Sache erledigt, es sei denn das Studio wäre so doof zu klagen. Damit liegt aber das ganze Prozesskostenrisiko bei denen. Und da die Rechtslage da ziemlich eindeutig ist, werden sie so nur Geld verschleudern. Denen ihr Firmenanwalt weis das auch und wird sie davon abhalten so nen Unfug zu machen.
Die Rechtslage ist nämlich so wie Kevin1905 sie beschrieben hat völlig korrekt. 8,50 und Schluss.
Das Studio muss nicht klagen. Die können ihn einfach nicht mehr reinlassen... Und dann?
Dann bekommt das Studio gar kein Geld mehr und wird schadensersatzpflichtig.
Und wie kommt er an seinen Schadenersatz? Richtig - ER muss klagen... Womit wir wieder am Anfang wären.
Aber nicht wegen 5 €, sondern einer erheblich grösseren Summe. Zudem, warum sollte das Studio ihn einer solchen Summe wegen aussperren?
Das Studio muss nicht klagen. Die können ihn einfach nicht mehr reinlassen... Und dann?
Ich mache einen kurzen Exkurs in den Bereich der Telekommunikation. Er wird nicht 1 zu 1 übertragbar sein, aber der Gedanke dahinter ist mir wichtig:
- Wenn ich eine Telefon- oder Handyrechnung nicht bezahle, darf man mir erst dann den Anschluss sperren oder mir fristlos kündigen, wenn meine Ausstände, ohne Nebenforderungen mind. 75,- € betragen (§ 45k TKG).
- Diese Bestimmung wurde vor einigen Jahren ins TKG aufgenommen, nach einem Grundsatzurteil des BGH. Tenor des Urteils war, dass eine Sperre bzw. Kündigung bei geringeren Ausständen unverhältnismäßig wäre.
Und genau dieser Gedanke der Verhältnismäßigkeit spielt hier eine Rolle.
Dem Fragesteller den Zugang zu verwehren würde ihn an der Nutzung des Vertragsgegenstands hindern. Damit entstünde dem Fragesteller ein Recht zur fristlosen Kündigung, nach Einräumen einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Missstände.
Die Eintrittsverweigerung wäre hier mit Sicherheit als unverhältnismäßig einzustufen, da es sich
- Bei den Ausständen um eine Nebenforderung handelt (die Beiträge selbst wurden ja bezahlt)
- Diese streitig sind und vor Gericht wahrscheinlich zusammengekürzt würden.
Ich geb's auf... 😢😢😢😢 Hoffnungslos!
Was nichts daran ändert, dass das Fitnessstudio (vorerst) am längeren Hebel sitzt - und man sich deshalb überlegen sollte, ob man sich auf einen Streit einlässt.
Deine Logik ist also, du zahlst jede Forderung, egal ob berechtigt oder nicht, weil das Studio dich aussperren könnte. Gut ist ja dein Geld. Warum der Rest der Welt das auch machen sollte, verstehe ich nicht.
Ich sag ja - hoffnungslos!!!
Das mag an der mangelnden Sinnhaftigkeit deiner Ansicht liegen.
Was für ein längerer Hebel?
Es ist gradezu albern einfach als Kunde ein neues Fitnesstudio zu finden, wogegen es für den Unfrternehmer nicht so einfach ist neue Kunden zu finden.
Gleichzeitig passiert dem Kunden eigentlich nix besonderes wenn er kein neues Studio findet, ein Mensch kann sehr glücklich leben ohne so ne Hampelbude. Dagegen ist der Betreiber des Studios ohne Kunden reichlich aufgeschmissen.
Also wer sitzt hier an welchem Hebel ? ;o)
Welchen Schadensersatz? Es entsteht beim TE ja kein Schaden, den er einklagen müsste.
Nö, sitzt es nicht. Wenn das Studio ihn nicht mehr reinlässt ohne Grund (da die Forderung nicht erlaubt ist), dann geht es Vertragsbruch. Das erlaubt dem TE auf jeden Fall, fortan 0€ zu bezahlen wegen Leistungsverweigerung. Er könnte auch seinerseits fristlos kündigen wegen Leistungsverweigerung. Am längeren Hebel sitzt das Studio, wenn der TE sich richtig verhält, gerade nicht.
Das mag aber auch an deinen nur schwach ausgeprägten Fähigkeiten liegen, sinnerfassend zu lesen.
Genau - FORTAN. Wenn er aber schon gezahlt HAT und den Rest des Monats nicht mehr rein darf, hat er ein Problem, wenn er schon auf die jetzigen Kosten nicht klar kommt.
Natürlich kann er fristlos kündigen. Davon ist das Geld aber trotzdem weg!
Geld weg -> nicht reindürfen = kein Schaden. Soso...
und erklärt in AGB formulierte Pauschalbeträge für unzulässig. (also diesen Teilsatz hast du vergessen).