Coeo Inkasso will Kosten eintreiben die nie entstanden sind, da wir die Rechnung für die Warensendung nicht erhalten haben?
Wir haben bei Foto 24 Abzüge bestellt. Die Rechnung lag der Sendung nicht bei. Nach 4 Wochen kam von Klarna AB eine Mahnung. Telefonisch teilten wir Ihne mit das wir die Rechnung nicht erhalten haben. Klarna AB sagte wenn wir gleich überweisen können wir die Mahngebühren vergessen. Wir haben am gleichen Tag den Betrag ohne Kosten überwiesen. Nach über 3 Monaten bekamen wir ene Forderungsaufstellung von Coeo Inkasso über Ihre Mahn und Ermittlungskosten, obwohl wir die Forderung von Foto 24 ja längst bezahlt haben. Die Rechnung hatten wir bis dahin immer noch nicht. Wir haben Ihnen mehrmals auf Ihre Einschüchterungsschreiben geantwortet und klar gemacht das Coeo keine Forderungen an uns hat. Nun schreiben Sie wieder das wir die Forderung Ihres Auftraggebers Klarna AB nicht bezahlt hätten.Klarna AB hat aber keine Forderungen mehr an uns, diese sind nach der ersten Mahnung bezahlt worden. Coeo versucht nun seine Bearbeitungs-Mahn und Ermittlungskosten einzutreiben. Drohen mit Mahn und vollstreckunbgsbescheid-Schuldtitel und Zwansvollstreckung. Wie sollen wir uns verhalten?
7 Antworten
Klarna AB sagte wenn wir gleich überweisen können wir die Mahngebühren
vergessen. Wir haben am gleichen Tag den Betrag ohne Kosten überwiesen.
Das ist nett, dennoch sollte man hier zur Vorsicht je Mahnung noch max. € 2,50 drauflegen, denn was man nicht schriftlich hat, kann vor Gericht ins Auge gehen.
Nach über 3 Monaten bekamen wir ene Forderungsaufstellung von Coeo
Inkasso über Ihre Mahn und Ermittlungskosten, obwohl wir die Forderung von Foto 24 ja längst bezahlt haben.
Typischer Fall von "versuchen können wir es ja mal".
Dem Inkasso einmalig per Einwurfeinschreiben (nie mit Inkassos telefonieren!) mitteilen, dass man der Forderung vollumfänglich widerspricht, die Rechnung bereits an den Gläubiger direkt gezahlt hat und die Datenweitergabe an Dritte vorsorglich gem. § 28a BDSG untersagt. Alle weiteren Schreiben ungelesen in die Tonne, sollte ein MB eintrudeln (wird es nicht, da die geforderten Kosten sowieso nicht durchsetzungsfähig wären), diesem auf dem beiliegenden Formular fristgerecht schriftlich widersprechen (Fax und Einschreiben), fertig.
Das ist nett, dennoch sollte man hier zur Vorsicht je Mahnung noch max. € 2,50 drauflegen, denn was man nicht schriftlich hat, kann vor Gericht ins Auge gehen.
Könnte man machen. Muss man nicht.
Ohne Rechnung/Zahlungsaufforderung kann man nicht einfach so in Verzug geraten. Zudem muss die Verzugsbegründende Mahnung kostenfrei erfolgen.
Zusammen mit dem Erlass der Mahngebühren (wobei man Telefongespräche nicht beweisen kann) sind das gleich drei Gründe, weshalb die Forderung Blödsinn ist
Textvorschlag fürs Inkasso: "Wertes Inkasso. Es weise die Forderung vollumfänglich mangels Verzug zurück. Ich weise darauf hin, dass mir in dieser Sache nie eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung zuging. Mahngebühren ohne Rechnung/Zahlungsaufforderung ergeben keinen Sinn. Zudem weise ich darauf hin, dass ihre Drohbriefe in meinen Augen eine strafrechtlich relevante Nötigung darstellen. Sollten Sie es weiterhin wagen, mir mit Pfändungen o.ä. zu drohen, werde ich bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Ich diskutiere nicht, ich lasse mich nicht einschüchtern und einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."
Damit sollten die Fronten ja klar sein.
In der Schweiz ist es so, dass Inkassogebühren nicht vom Schuldner zu tragen sind. Da gibt es entsprechende Urteile vom Bundesgericht. Wie ist das in Deutschland? Erkundige dich mal!
Dem Inkassobüro schreiben, dass die Forderung betreffend Inkassogebühren nicht geschuldet ist und dann nicht mehr reagieren. Die hören von selbst auf zu schreiben, wenn sie merken, dass du dich nicht einschüchtern lässt.
Solange du immer wieder Antwort auf deren Schreiben gibst, wissen die, dass die Schreiben offenbar doch etwas bewirken.
Wie ist das in Deutschland?
In den meisten Fällen genau so, zumindest wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und der Schuldner ein Verbraucher.
Inkassogebühren eines onlinebezahldienst wie z. B Klarna sind selbst im verzugsfall nicht durchsetzungsfaehig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt . In den einschlägigen urteilsdatenbanken wie jurion.de ist kein einziger (!) Hinweis das das jemals versucht wurde
Coeo schiebt meistens noch ein schreiben von mumm nach.
Brauchst du links zur rechtsprechung dann nochmal Bescheid sagen.
Bitte um Link zur Rechtssprechung. Danke
Das Vorgehen des Inkassobüros wirkt auf mich nach dieser Beschreibung unseriös. Am besten gehst du zum Anwalt und lässt den das Regeln.
Also wenn ihr die Rechnung wirklich längst beglichen habt, dann sendet ihnen eine Kopie des Kontoauszuges, auf dem zu erkennen ist, dass ihr bezahlt habt. Und setzt ein Schreiben auf, indem ihr erklärt, dass ihr schon gezahlt habt. Und das nach Rücksprache mit dem Händler die Mahnkosten erlasen wurden.
Ps. Warum habt ihr überhaupt 4Wochen gewartet ohne die Rechnung zu bezahlen?? Normalerweise bekommt man doch eine Mail als Auftragsbestätigung, in der auch alles drin steht. Bzw wenn nicht, warum habt ihr nicht schon vorher mal, aus eigenen Stücken Kontakt zu dem Händler aufgenommen, nachdem die Rechnung nicht dabei war???
Einfach gar nicht reagieren ist mit Abstand die dümmste Vorgehensweise!
Je länger man wartet und nicht reagiert, desto höher fallen am Ende die Kosten aus! Dem Inkassounternehmen ist deine Kontoverbindung völlig egal! Aber es ist ein Nachweis das man gezahlt hat!
Einfach gar nicht reagieren ist mit Abstand die dümmste Vorgehensweise!
Warum? Es entsteht kein Rechtsnachteil und auf Unfug muss man nicht zwingend reagieren.
Je länger man wartet und nicht reagiert, desto höher fallen am Ende die Kosten aus!
So funktioniert das mit dem RVG schlichtweg nicht. Bis zum gerichtlichen Mahnbescheid können die Kosten nicht mehr steigen.
Aber es ist ein Nachweis das man gezahlt hat!
Das wissen die doch längst. Die fordern doch nur noch die Gebühren, die Hauptforderung nicht mehr.
Und genau deshalb soll man es nicht ignorieren! Wenn das Inkassounternehmen keine Reaktion bekommt, dann werden sie nicht lange rum tun, bis sie es ans Gericht weiter leiten! Und dann entstehen zusätzliche Kosten bzw. weitere Unannehmlichkeiten!
Deshalb ist es vernünftiger, am besten per Einschreiben, nochmal schriftlich zu erläutern, dass nach Rücksprache mit dem Händler die Mahnkosten erlassen wurden. Und den Auszug einfach der Formhalber nochmal mit beifügen. Damit im Nachhinein nicht doch noch Fragen dazu aufkommen.
Ihr habt vielleicht alle eine Einstellung! Und hinterher wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht ist dann das gejammer groß...
(Davon abgesehen ist der FS ja scheinbar auch nicht ganz unschuldig daran! Schließlich hat er einen Kaufvertrag abgeschlossen. Hat die Ware vom Händler geliefert bekommen. Und nur weil keine schriftliche Rechnung dabei war, zahlt man einfach nicht. Und kümmert sich auch nicht mehr weiter drum. Von daher sind die Mahnkosten im Prinzip sogar gerechtfertigt gewesen!)
Ein Gerichtsvollzieher kommt nicht "einfach" so.
Einfach nicht reagieren bis ein Mahnbescheid kommt und dem widersprechen.
Ein Gerichtsvollzieher kommt schneller als du denkst! Vor allem wenn man stur alles ignoriert!
Und weshalb sollte man abwarten bis der Mahnbescheid samt höheren Kosten vom Gericht kommt!?! Sorry aber das macht überhaupt keinen Sinn und ist ein ausgesprochen unreifes Verhalten!
Mit dem Mahnbescheid kommen schon mal überhaupt keine Kosten vom Gericht. Von niemanden kommen dabei Kosten.
Was redest du!? Selbstverständlich kommen da noch zusätzlich Bearbeitungsgebühren dazu!
Nein. Jeder kann gegen jeden einfach so einen Mahnbescheid schicken. Warum sollte das der Empfänger bezahlen? Diese Auslagen werden nur auf den "Schuldner" gelegt, wenn die Forderung rechtens ist.
Was hat den jetzt dieser Kommentar mit der Sache zu tun!? Hab ich hier geschrieben er solls bezahlen!?! Ließ doch erstmal was ich hier geschrieben habe!
Und Bearbeitungsgebühren kommen dazu! Denkst du das Gericht ist die Wohlfahrt!? Die Forderung wird im übrigen mit Sicherheit als Rechtens durchgehen! Denn die Mahnkosten vom Händler waren es ja schon! Im Grunde hat er keinerlei schriftlichen Beweis, dass der Händler ihm die Mahngebühren erlassen hat! Und das er sie forderte ist wie gesagt auch Rechtens! Schließlich hat er die Ware erhalten und 4 Wochen nicht gezahlt und sich auch nicht mit dem Händler in Verbindung gesetzt!
Also was willst du jetzt hier von mir!? Versteh das nicht ganz! Ich gebe hier einen vernünftigen Ratschlag. Und du versucht den FS dazu zu bekommen wie ein unreifer Jugendlicher zu Handeln, der einfach alles ignorieren soll!
Ich hab aus diesem Grund auch keine Lust mehr mit dir zu diskutieren! Das bringt nichts! Wenn du in so eine Situation kommst, dann tu was du willst! Aber rate anderen nicht zu einer solchen Unvernunft!
Und dann entstehen zusätzliche Kosten bzw. weitere Unannehmlichkeiten!
Was für Unannehmlichkeiten? Man macht ein Kreuzchen bei "Ich widerspreche komplett", schickt das Formular zum Gericht zurück und damit hat man einem Mahnbescheid widersprochen. Sonderlich unangenehm ist das eigentlich nicht.
Die Kosten hat erst mal nur der Gläubiger.
Und den Auszug einfach der Formhalber nochmal mit beifügen
Wieso? Die wissen längst, dass die Hauptforderung bezahlt ist. Sonst würden sie das zusätzlich einfordern. Es bringt exakt 0, Kontoauszüge irgendwo hin zu schicken.
Davon abgesehen ist es auch egal, ob die Mahnkosten erlassen wurden, denn ohne Rechnung/Zahlungsaufforderung kann man sowieso nicht in Verzug geraten. Und die zu den verzugskosten gehörenden Mahngebühren sind dann eh nicht durchsetzbar.
Ich weiß nicht, was du willst. Natürlich kann man Brieffreundschaften mit Inkassos unterhalten. Mir geht's auch nicht um die Frage, ob das moralisch Sinn ergibt. Mir geht's um deine falsche Darstellung, dass man dem zwingend widersprechen muss, um Schaden abzuwenden. So eine Denkweise ist (in diesem Fall) Quatsch.
Davon abgesehen ist der FS ja scheinbar auch nicht ganz unschuldig daran!
Es gibt im BGB keine Rechtspflicht, sich als Käufer aktiv zu bemühen. Wenn keine Zahlungsaufforderung eintrifft, ist das erst mal das Problem des Gläubigers. Es gibt kein Gesetz, wo der Gläubiger ableiten kann, dass den Schuldner eine Schuld trifft.
Und es geht nicht um irgendwelche moralischen Prinzipien. Es geht im Rechtsstaat darum, was Gesetze hergeben. Wenn der Gläubiger (also Klarna als Zahlungsdienstleister) seine eigenen Vertragspartner (also die Händler) nicht im Griff hat, ist das deren Problem und nicht das des Schuldners.
Ein Gerichtsvollzieher kommt schneller als du denkst! Vor allem wenn man stur alles ignoriert!
Du passt schon auf, auf was du antwortest oder? Ohne Titel kommt der exakt rein gar nicht. Maximal weil er Briefträger spielt, was aber vollkommen unsichtig ist. Und einen Titel gibt es nur bei einem unwidersprochenen Mahnbescheid bzw. einem Vollstreckungsbescheid oder einem gewonnenen Prozess mit vollstreckbarem Urteil.
Wenn melman86c schreibt, dass man einem Mahnbescheid einfach widersprechen kann, stimmt das. Dann kommt auch nicht der Gerichtsvollzieher.
Inkassobüros können exakt gar nichts, außer Briefe schreiben. Das ist nur Papier. Die haben keinerlei Macht, einfach mal so einen GV vorbei schicken, ohne dass es wie gesagt einen Vorgang bei Gericht gab. Zu viel H4-TV geschaut?
Die Forderung wird im übrigen mit Sicherheit als Rechtens durchgehen!
Wie kommst du auf den Blödsinn? Ohne Rechnung/Zahlungsaufforderung gibt es keinen Verzug. Und Mahnungen ohne Rechnung/Zahlungsaufforderung können keine Mahnkosten auslösen.
Du solltest dich, wenn du in Rechtsthemen mitreden willst, dringend vorher informieren. Derjenige, der im Moment Falschinfos verbreitet, bist leider du.
warum sollte man einem inkassodienst da mal schnell seine kontoverbindung zukommen lassen? das kann man dann bei gericht machen.
reagieren sollte man da erst wieder auf einen mahnbescheid. der aber wahrscheinlich nie kommen wird