Mahnbescheid während Insolvenz

4 Antworten

Hallo,

die Insolvenz kippt deshalb nicht. Diese Neuschuld wird nur nicht von der Restschuldbefreiung erfasst, d.h. sollte der Vermieter nach dem Mahnbescheid auch noch einen Vollstreckungsbescheid beantragen, dann muss Dein Freund diese Schulden begleichen.

Die Insolvenz wäre z.B. nur in Gefahr, wenn er wegen einer Straftat verurteilt werden würde. Alle möglichen Gründe, von denen aber keiner zutrifft, findest Du unter

http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

Viel Glück

Ein Mahnbescheid "kippt" nie eine Insolvenz (wobei du wohl eher die Restschuldbefreiung meinst). Auch ein Vollstreckungsbescheid würde das nicht. Die Frage, die er sich stellen muss, ist nur, ob der Vermieter Insolvenzgläubiger ist und der Anspruch damit der Restschuldbefreiung unterliegen würde. Das kommt wiederum auf den Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches an.

Wenn die Forderung gerechtfertigt ist und nicht bei der Insolvenz angemeldet wurde muss gezahlt werden und ist die Mahnung gerechtfertigt.

Das die Insolvenz dabei kippt ist Unsinn. Es läuft alles normal, nur neue Schulden bzw. Schulden die erst entstanden sind und/oder nicht angemeldet wurden bestehen dann eben weiter. So einfach ist das Lebe;-)

Ich frage mich nur weshalb die Anwälte und "Insolvenzberater" so horrendes Geld bekommen, wenn dann doch solche Fragen wie hier auftauchen und sie Ihrer Beratungspflicht nicht nachkommen?

Melly1878 
Beitragsersteller
 06.01.2015, 16:22

Mein Freund hat inzwischen mit seinem Insolvenzverwalter gesprochen und der hat ihm bestätigt, dass der Mahnbescheid erstmal keinen Einfluss auf die laufende Insolvenz hat. Und wegen der Nebenkosten haben wir jetzt einen Anwalt eingeschaltet um prüfen zu lassen, inwieweit die gestellten Forderungen jetzt berechtigt sind.

Es wird deinen Freund schon nicht umbringen, wenn er das erst morgen erfährt. Zumal der Insolvenzverwalter da wohl mehr Ahnung von hat, als wir...

Melly1878 
Beitragsersteller
 05.01.2015, 18:30

Sorry- ich erwarte sicher keine Rechtsberatung. Aber vielleicht war jmd schon mal in der Situation.

Das hier ist wenig hilfreich. Er ist psychisch sehr angeschlagen und ich möchte ihn einfach beruhigen!

mepeisen  05.01.2015, 19:04
@Melly1878

Was für Probleme sind denn das, die es da mit dem Ex-Vermieter gibt? Ist die Forderung des Vermieters berechtigt oder ist sie das nicht?

Von welchem Abrechnungszeitraum ist die Nebenkostenabrechnung? Wann wurde sie ihm zugeschickt?

Melly1878 
Beitragsersteller
 05.01.2015, 19:17
@mepeisen

Im Mahnbescheid ist ein Zeitraum von 2011- 2014 angegeben. Die Abrechnung für 2014 ist noch nicht erstellt und demzufolge auch nicht zugestellt. Die für 2013 kam grade erst kurz vor Weihnachten- da gibt es Unstimmigkeiten, die grade noch in der Klärung sind. Die für 2012 wurde nicht anerkannt, da sie erst im Februar 2014 zugestellt wurde. Und für 2011 gab es ein Guthaben. Also unsinnig.

mepeisen  06.01.2015, 09:00
@Melly1878

Dann würde ich dem Mahnbescheid vollständig widersprechen (Komplettwiderspruch).

Du hast soweit Recht. Eine Abrechnung für 2012 muss bis spätestens Ende 2013 gestellt werden, ansonsten sind Forderungen hieraus verjährt. Man kann dann auch nicht mit Gutschriften aus 2011 verrechnen. Das für 2014 ist auch Blödsinn, denn ohne dass abgerechnet wurde, kann man dir auch noch nichts fällig stellen, auch nicht per Mahnbescheid.

Wenn es berechtigte Unstimmigkeiten in der 2013er Abrechnung gibt, dann hat der Vermieter sie zu klären. Hier allerdings die Frage: Gibt es eine ungefähre Summe, auf die du kommst, die berechtigt sein könnte als Nachzahlung?

Frage: Die Gutschrift aus 2011 ist dir ausbezahlt worden? Wurde dir die Kaution zurückgezahlt?