Geschenke während der Privatinsolvenz
Ein Freund von mir befindet sich seit 2-3 Jahren in Privatinsolvenz, sein Einkommen liegt knapp unterhalb der Pfändungsgrenze, er zahlt (dieses Jahr noch) Unterhalt für ein Kind.
Jetzt hat seine Mutter angedeutet, dass sie ihm gerne ein möglicherweise größeres Geschenk machen würde. Sie weiß von der Insolvenz aber nichts und soll es auch nicht erfahren.
Ich habe jetzt schon im Internet recherchiert, mir ist aber nicht ganz klar, wie die Sachlage ist. Erbschaften, Lottogewinne und Geschenke als quasi vorgezogene Erbschaft zu Lebzeiten müssen zur Hälfte an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abgeführt werden, richtig? Wie verhält es sich aber mit 'normalen' Geld- oder Sachgeschenken? Gibt es da irgendwelche Grenzbeträge, was den Wert betrifft (wie beim Einkommen ja auch)? Und wie wird so ein vorgezogenes Erbschaftsgeschenk von einem normalen Geschenk durch die Mutter abgegrenzt (die ist in ihren 70ern aber noch sehr fit - ich weiß ja nicht, inwieweit das eine Rolle spielt)?
Kann da jemand für Klarheit sorgen?
6 Antworten
Schreibt Mama denn n Beleg für das Geschenk.
Kaufmännischer grundsatz: KEINE Buchung ohne Beleg.
Prinzipiell ist das richtig, dass auch Geschenke die einen Wert haben zum Einkommen gezählt werden.
Ohne richtigen Beleg kann doch keiner nechvollziehen wem irgendwas gehört.
Im Übrigen kann der Inso-Schuldner über sein pfändungsfreies einkommen frei verfügen.
Wenn einer, mal angenommen, kaum laufende Ausgaben hätte, wäre es ja theoretisch möglich z.B. 5000€/Jahr aus dem pfändungsfreien Einkommen anzusparen.
Davon könnte er ja auch z.B. Flachbildfernseher, Computer, Musikinstrumente usw. kaufen, ohne dass den Inso-Verwalter das interessiert.
Die Mutter darf da nu nix schriftlich machen.
Am einfachsten wäre es, wenn er bei der Mutter mit offenen Karten spielt.
Dann schenkt Mutti nix und macht auch kein vorgezogenes Erbe.
Die kann ihm aber sehr wohl Geld leihen.
Geliehene Gelder haben mit der Inso nix zu tun, weil sie dem Schuldner4 ja dar nicht gehören.
Das ist quasi so, als würde er mit dem Auto des Nachbarn fahren.
Die Rückzahlung des Kredites lässt die Mutter dann offen.
Bei einem späteren erbfall würde ein solches Darlehn eh gegen den Erbanspruch aufgerechnet. - das wäre dann die Rückzahlung.
Das wäre vom Geldfluss ja genauso, wie das vorgezogene Erbe.
Das heißt nur jetzt Darlehn, was im Erbfall aufgerechnet würde.
Bevor man hier wild darauf los postet, sollte man ersteinmal überlegen, was wann gepfändet werden kann oder zu melden ist.Grundsätzlich ist eine Antwort immer vom Stand des Restschuldbefreiungsverfahrens abhängig !!Im eigentlichen Verfahren, bis zur Aufhebung nach §200 InsO, gehört das Geschenk zur Masse.Danach, in der sogenannten Wohlverhaltenszeit, nicht mehr, wenn es nicht als Erbe deklariert werden kann.
Ob ein Geldgeschenk als Erbe anzusehen ist, hängt von mehreren Faktoren ab.Unteranderem von der Höhe und dem Zweck/Anlass des Geschenkes.
Wenn Sie Näheres dazu erfahren möchten, können wir uns bei pleite-was-nun.info gerne weiter auseinandersetzen.
Werthaltige Geschenke müssen deklariert werden und sie gehören u.U. mit zur Insolvenzmasse. Ab einem Wert von 20 Euro sind alle Geschenke Meldepflichtig, ansonsten gefährdet man die Restschuldbefreiung.
Dann könnte Mama ja mit nem Bündel 20 €-Scheine kommen.
Statt einem großen Betrag gibts dann halt gaaanz oft nur 20 €.
Bitte nicht auf das Leihen hören - Bei Privatinsolvenz DÜRFEN keine neuen Schulden aufgenommen werden. Und genau das wäre ein Leihen.
Alles über der Pfändungsgrenze gehört den Gläubigern und muß an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.
Bezieht sich die Pfändungsgrenze aber nicht auf das Gehalt...? So hatte ich das verstanden. Oder werden Geschenke da quasi draufgerechnet?