Keine Lohnsteuer fällig bei Erhalt von Insolvenzgeld?
Guten Morgen Zusammen,
das Unternehmen in dem ich arbeite, hat vor 3 Monaten Insolvenz angemeldet. Die Frist ist nun rum und das Insolvenzverfahren eröffnet.
Nun bekommen wir diesen Monat das Geld von der Agentur für Arbeit gezahlt. Der Insolvenzverwalter sagte, dass dies Lohnsteuerfrei sei und man das am Ende des Jahres in der Lohnsteuererklärung dann angeben müsse.
Was ich nicht wirklich verstanden habe: Wenn keine Lohnsteuer abgeführt wird, bekommen wir dann mehr ausgezahlt? Sprich das Bruttogehalt? Kann ich mir kaum vorstellen...
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
Einen guten Start in die Woche euch allen!
3 Antworten
Hallo mein Herzhase, Insolvenzgeld wird in Höhe des in dem Insolvenzgeldzeitraum ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts gewährt.
Nachzulesen als Info unter dem Link hier:
www.arbeitsagentur.de/nn_26404/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A073-Insolvenzgeld/Allgemein/Hoehe.html
In der Lohnsteuererklärung müssen diese Beträge dann angegeben werden wegen der Steuerprogression, will heißen: du hättest z.B. einen Durchschnittssteuersatz von 15% vom zu versteuernden Einkommen ohne Insolvenzgeld, mit der Steuerprogression sind es dann z.B. 16% vom zu verst. EK! Jedoch bleibt dabei das Insolvenzgeld nach meinem Wissen davon ausgenommen, es ändert sich nur die Höhe der Steuerprogression!
@Herzhase83, vielen Dank für deinen Stern. Freut mich dass ich dir in deiner "unsicheren Zeit" helfen konnte! Gruß von siola ;-)
Nein, du bekommst Du das Nettogehalt ausgezahlt.
Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung. Daher wird hiervon keine Steuer abgezogen. Bei der Jahresabrechnung musst du jedoch diese Einahmen deklarieren. Sie werden auf den Steuerfreibetrag angerechnet.
Diesen blöden Spruch hast du ihn irgendwo gelesen und verstehst ihn nicht. Da das mein Beruf ist, ist dies so gemeint, wie ich schreibe. Jedermann hatte in Deutschland letztes Jahr einen Steuerfreibetrag von 8004 Euro. Bei der Steuererklärung wir einem dieser Betrag vom Bruttoeinkommen abgezogen und nur der Rest versteuert. Hat man Lohnersatzleistungen (z.B. Insolvenzgeld, Krankengeld, etc) bezogen, so wird diese nicht versteuert. Beträgt dieLohnersatzleistung mehr als der steuerfreibetrag (z.B. 10.000 Euro), so wird der gesamte Betrag nicht versteuert, sondern nur das, was man darüber hinaus verdiente. Hat man jedoch 5000 Euro an Lohnersatzleistungen bezogen, dann zahlt man dadrauf keine steuern und vom übrigen einkommen wäre 3004,- abzuziehen, bevor es versteuert würde.
Wohl noch nie eine Steuererklärung mit Steuerprogression (Arbeitslosen-, Insolvenzgeld usw. ) gemacht bzw. das Ergebnis nicht richtig gelesen??? Leider ist deine Erklärung zu 100% falsch, noch schlimmer wenn dies dein Beruf ist !!! Die Lohnersatzleistungen haben nichts, aber auch überhaupt nichts mit dem zu versteuernden Einkommen zu tun! Jedoch haben diese Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- u. Insolvenzgeld sehr wohl etwas mit der Steuerhöhe zu tun, nämlich dieser Steuerprogression, welche sogar z.Zt. unter Progressionsvorbehalt im Steuerbescheid unter Berechnung der Einkommensteuer mit angezeigt wird! Also einfach mal ein Beispiel mit einem Steuerprogramm rechnen, z.B. ElsterFormular, bevor du hier in der Community total falsche Aussagen schreibst!
Dieses Insolvenzgeld wird auf die Steuerprogression angerechnet!