Ich habe einem guten Bekannten vor 5 Jahren per Schuldschein € 10.000,-- geliehen. Nun ist er in der Privatinsolvenz?
Mein Frage geht dahin: Wie lange kann ich die Angelegenheit ruhen lassen ohne dass die Schuld verjährt. Wiegesagt ich habe einen ordentlichen Schuldschein für das Darlehn. Am Anfang hat er in unregelmäßigen Raten zurückgezahlt, aber dann ist er in die Privat-Insolvenz gegangen. Der Insolvenzverwalter hat mich nicht darüber informiert. Kann ich nach Beendigung der Insolvenz einen Mahnbescheid beim Amtsgericht einreichen um somit einen Titel zu erwerben. Bitte keine Antworten abgeben wegen der Freundschaft oder so!°!
4 Antworten
Hallo,
der Schuldner muss natürlich zu Beginn der Insolvenz alle seine Schulden bzw. seine Gläubiger angeben. Allerdings kann es passieren, dass er einen Gläubiger vergisst. Für das Verfahren wäre dies nur schädlich, wenn man ihm nachweisen könnte, dass er dies schuldhaft getan hat. So ein Nachweis ist aber sehr schwierig bis unmöglich. Schließlich gibt es ja auch meistens keinen Grund, einen Gläubiger weg zu lassen.
In der Regel muss man also davon ausgehen, dass es ein Versäumnis war.
Der Insolvenzverwalter wird sich in der Regel schriftlich mit allen Gläubigern in Verbindung setzen, sofern er sie kennt. Ansonsten ist es Sache des Gläubigers, sich beim Insolvenzverwalter zu melden. Aus dem Grund wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ja öffentlich bekannt gegeben.
Wenn sich der Insolvenzverwalter nicht bei Dir gemeldet hat, dann musst Du Dich also mit Ihm in Verbindung setzen und Deine Forderung nachträglich anmelden. Das ist vom Verfahren her kein Problem.
Sollte es in dem Verfahren Ausschüttungen geben, dann bekommt Du den entsprechenden Anteil. Wenn das Verfahren nach 6 Jahren beendet ist, dann ist Dein Bekannter schuldenfrei, auch was Deine Forderung betrifft und zwar egal, ob Du sie angemeldet hast oder nicht.
Die Restschuldbefreiung betrifft alle Schulden.
Viel Glück
Hallo,
gab es Anhaltspunkte, so daß der Insolvenzverwalter über dich Bescheid wissen sollte/mußte?
Frag mal lieber einen Anwalt ! Es könnte wohl sein, daß der Insolvenzverwalter in einem solchen Fall auch haften muß ! Ein Schuldschein ist vielleicht auch kein Titel, aber du kannst immer ein Mahnbescheid (am besten von einem Gerichtsvollszieher bringen lassen!) austellen lassen und einschicken, ob er von deinem ehemaligen "Freund" beachtet wird, ist eine andere Sache !
Emmy
Wenn der Freund in 6 Jahren seine Restschuldbefreiung bekommt ist die Forderung weg, ausser er hat die Forderung von Dir böswillig nicht angegeben.
Setze Dich dringend mit ihm zusammen und melde Deine Forderung nach. Beachte auch, dass Du bis zu 12 Monaten nach der Restschuldbefreiung ein Fehlverhalten in der Wohlverhaltensphase nachmelden kannst. Also, wenn er in der WVP schwarz arbeitet, dann ist die Restschuldbefreiung weg.
Nach 7 Jahren ist dein Freund schuldenfrei.
Wenn du deine Ansprüche jetzt geltend machst, dann bekommst du villeicht einen Teil vom pfendbaren Gehaltsteil.
Was habt ihr immer mit euren 7 Jahren? Es sind 6 Jahre.