Mahnbescheid von RKA?

4 Antworten

Ich würde sofort widersprechen (ich widerspreche komplett) und dann abwarten.

Wenn die sich melden, man solle den Widerspruch zurückziehen, würde ich nicht reagieren.

Sollten sie Klage einreichen, geht man zu einem Anwalt und lässt den die Forderung so weit wie möglich abwehren.

Warum so vorgehen? Der Grund ist einfach: Der Streitwert ist schon seit 2013 begrenzt bei Urheberrechtsverletzungen von Privatpersonen. Die Forderung von 1900€ ist ein absurder Witz aus dieser Sicht. Und es gibt sogar seit 2013 eine Gesetzesregelung, dass bei überhöhter Forderung du einen Anwalt einschalten darfst und die Kosten muss die Gegenseite dann bezahlen.

FinrodC 
Beitragsersteller
 11.12.2016, 22:33

gefordert ist der als maximum festgelegte betrag von 1500. Der Rest sind zinsen und mahngebühren von 3 jahren. einiges googlen hat mir gezeigt das RKA durchaus bekannt dafür sind bis vors gericht zu ziehen und meistens gewinnen, dann reden wir über gerichtskosten die bis 4000€ gehen können.

FinrodC 
Beitragsersteller
 11.12.2016, 22:37
@FinrodC

der ursprüngliche streitwert war übrigens 20.000€, weil ich ja als teilnehmer in einem p2p netzwerk angeblich nicht nur gedownloaded, sondern das spiel auch verbreitet hätte.

mepeisen  12.12.2016, 15:11
@FinrodC

gefordert ist der als maximum festgelegte betrag von 1500

Der Streitwert darf gemäß UrhG nur 1000€ gegen Privatpersonen betragen. Und dass du auch geuploaded hast, macht dich noch lange nicht zum gewerblichen Nutzer. Du hast die Sachen nicht auf DVD gebrannt und bei eBay vertickt oder?

Im Endeffekt musst du das entscheiden, aber auch dass es bis zu 4000€ Gerichtskosten gehen darf, ist Blödsinn. Ich weiß nicht, wo du das her hast, aber das funktioniert so nicht von den Kosten her.

FinrodC 
Beitragsersteller
 12.12.2016, 18:26
@mepeisen

Wichter punkt der mir gerade auffällt: im mahnbescheid vom 01.12. werden
1900€ verlangt, im jetzt erhaltenen schreiben (das übrigens NICHT per
einschreiben kam) verlangen sie plötzlich wieder 1500 wie vor 3 jahren.
Kann ich diesen widerspruch gegen sie verwenden?

mepeisen  12.12.2016, 18:48
@FinrodC

Ob sie 1500€ oder 1900€ fordern, ist egal. Beides ist um ein Vielfaches zu hoch. Denen steht per Gesetz nur maximal eine Gebühr bei Streitwert von 1000€ zu. Das sind etwas über 100€. Allerhöchstens.

Entweder du setzt auf dieses Argument oder du bezahlst die 1900€ aus purer Angst. Ich halte es verkehrt, sich so Angst einjagen zu lassen. Gerade als Azubi, wo du das Geld nicht hast.

Wenn du mir nicht glaubst, dann recherchiere mal bei Vebraucheranwälten, was die zu dem von mir benannten Paragraphen zu sagen haben. Du findest genug Artikel, die dich bestärken dürften, dass deren Forderung (von der Höhe her) Quatsch ist.

FinrodC 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 18:44
@mepeisen

Leider gilt das urteil das den wert seit 2013 begrenz nicht rückwirkend, es war noch vor meiner ersten mahnung...

mepeisen  13.12.2016, 18:49
@FinrodC

Es ist eine Gesetzesänderung, kein Urteil. Und es gab schon 2011 und 2012 Urteile, die den Streitwert begrenzt haben, vor der Gesetzesänderung.

FinrodC 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 22:09
@mepeisen

Nachdem, was man bei google so findet, scheint das keine rolle zu spielen. Das Gesetz ist nicht rückwirkend gültig und es gab wohl auch schon einige Urteile in denen der Pragraph gar nicht berücksichtigt wurde

mepeisen  14.12.2016, 07:56
@FinrodC

Tja, wenn du meinst. Dann bezahle halt die knapp 2000 €.

FinrodC 
Beitragsersteller
 14.12.2016, 19:03
@mepeisen

Ich bezahle gar nichts, die sache regelt jetzt ein anwalt. am telefon meinte eine lücke in rka argumentation z usehen und demnächst gehen wir die papiere durch.

Ich kann mich nur allgemein äußern, da ich "peer to peer" und "dead island" nicht kenne. Sind das PC-Spiele? Aber egal...

Die "Androhung eines sofortigen Verfahrens" ist lächerlich. Wenn du fristgerecht Widerspruch einlegst, dann gibt es selbstverständlich ein Gerichtsverfahren. Das ist völlig normal. Lasse dich davon nicht ins Boxhorn jagen! In diesem Verfahren kannst du deinen Standpunkt darlegen, die Forderung bestreiten, Beweise vorlegen usw. Die Forderung wird dann vom Gericht geprüft. Das Gerichtsverfahren kann also zu deinem Vorteil sein!

Wenn der Gläubiger dir mit der "Androhung eines sofortigen Gerichtsverfahrens" Angst einjagen will, dann nur, weil er dir sofort den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken will, damit dieser bei dir vollstreckt. Das könnte also zu deinem Nachteil sein. Falle nicht darauf herein!

Was ich nicht verstehe, ist, dass DU eine "Unterlassungserklärung formuliert" hast. Meinst du, du hast diese Erklärung unterschrieben und ein Vergleichsangebot gemacht?

FinrodC 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 13:34

Nein, ich habe eine erklärung forumulieren lassen, vom verbraucherschutz, in dem auch ein vergleichsangebot gemacht wurde. peer to peer sind netztwerke in dem alle nutzer untereinander datein austauschen, dead island ist ein spiel das man in deutschland nicht kaufen kann. Auf ein verfahren darf ich es nicht anlegen. In dem moment wo ich vor gericht stehe ist mein ausbildungsplatz weg, da zahl ich lieber.

Mignon5  10.12.2016, 13:38
@FinrodC

In dem moment wo ich vor gericht stehe ist mein ausbildungsplatz weg, da zahl ich lieber.

Das ist ein Zivilverfahren und kein Strafverfahren. Warum sollte deshalb dein Ausbildungsplatz weg sein? Wie kommst du denn auf den Unfug? :-)))

Das mit der Erklärung vom Verbraucherschutz verstehe ich nach wie vor nicht. Lasse dich von einem Rechtsanwalt beraten.

FinrodC 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 13:42
@Mignon5

Wenn man arbeitgeber erfährt das ich im gericht bin (was er wird), wird er mich kündigen. volkommen egal warum. Ich habe als ich die erst abmahnung bekomme habe vom verbraucherschutz eine unterlassungserklärung mit vergleichsangebot formulieren lassen und dann als antwort auf die mahnung geschickt. danach 3 jahre funkstille.

Mignon5  10.12.2016, 13:46
@FinrodC

Dein Arbeitgeber kann dir nicht kündigen, weil du ein Gerichtsverfahren hast. Wir leben in einem Rechtsstaat. Wer hat dir diesen Unfug erzählt??

Wenn du als Zeuge geladen bist, bist du auch im Gericht. Kündigt er dann auch???

Erkundige dich am Montag bei der Handels- oder Handwerkskammer, ob ein Zivilgerichtsverfahren ein Kündigungsgrund sei.

FinrodC 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 14:22
@Mignon5

Natürlich kann er das. Wenn dein arbeitgeber dich loswerden will, wird er dich los. Zumal ich bis 1.1. noch in der probezeit bin. aber selbst danach gäbe es mittel und wege eine azubi ohne großen aufwand zu kündigen. und selbst wenn nicht, übernommen werde ich dann sicher nicht mehr...

Mignon5  10.12.2016, 14:26
@FinrodC

Wer hat dir nur diesen ganzen Blödsinn erzählt? Sorry, ist aber so!

Rufe bitte am Montag die für dich zuständige Handwerks- oder Handelskammer und/oder einen Rechtsanwalt an und lasse dich mal über das Arbeitsrecht aufklären!

mepeisen  12.12.2016, 15:17
@FinrodC

Natürlich kann er das

Ja, er könnte dir einfach eine Kündigung schreiben, aber das wird verdammt teuer für ihn, wenn du dann Kündigungsschutzklage erhebst und dann Schaden einklagst, weil du deine Ausbildung nicht abschließen kannst.

Der Arbeitgeber kriegt nichts von dem Verfahren mit. Bestenfalls wenn du verlieren solltest und nicht zahlst, kriegt er etwas mit (wegen Pfändungen), aber bis dahin gehen noch viele Monate oder auch Jährchen ins Land.

Bei einem Arbeitgeber, der jemanden kündigt, der wegen absurden Forderungen vor Gericht gezerrt wird, würde ich auch nicht arbeiten wollen.

Wer hat dir nur all die Flöhe ins Ohr gesetzt?

Aus der Nummer kommst Du nicht ohne Weiteres raus.

Klagen des Herstellers wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Software (Filesharing) sind angemessen u. zulässig.

Du solltest Dir einen Anwalt suchen, bei dem Streitwert lohnt sich der Versuch einer Reduktion des geforderten Betrags.

FinrodC 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 13:40

Das hab ich ja schon versucht, mein vergleichsangebot wurde ja ignoriert. Hat damals ein anwalt vom verbraucherschutz formuliert. Das problem ist das das ganze über meine eltern läuft, die zum in der ersten abmahnung angegeben zeitpunkt im urlaub wahren. die müssten dann jetzt mich bennen und dann geht das verfahren auf mich, was bedeutet mein ausbildungsplatz ist weg.

Mignon5  10.12.2016, 13:47
@FinrodC

Dein Ausbildungsplatz ist wegen eines Zivilgerichtsverfahrens nicht weg!

DanBam  10.12.2016, 13:48
@FinrodC

Du und die Eltern müsst gemeinsam zu einem Anwalt für Urheberrecht. Der soll Euch sagen ob sich sein Einsatz lohnt. Wenn der Euch anrät die 1900 Euros zu zahlen ist auch gut, dann ist es halt so. Es gibt Verletzungen gegen das Urheberrecht, da geht's um sechstellige Summen. Also ihr habt im Grunde sogar noch ein wenig Glück...

FinrodC 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 14:25
@DanBam

2014 gab es ein urteil das der betrag bei filesharing ab 1500 gedeckelt wird. wir sind also schon beim maxiamlbetrag, die weiteren 400€ sind zinsen und mahngebühren, wobei ich nicht einsehe warum ich für 3 jahre zinsen zahlen soll nur weil die RKA nicht auf mein schreiben genatwortet haben und 3 jahre mit dem bescheid gewartet haben. ist das nicht behinderung der justiz, verfahrensverschleppung oder sowas?

mepeisen  11.12.2016, 20:05
@FinrodC

2014 gab es ein urteil das der betrag bei filesharing ab 1500 gedeckelt wird

Der Streitwert liegt per Gesetz bei 1000€. §97a UrhG. Betrifft die Erstfälle und die Nicht-gewerblich handelnden Privatleute.

Damit sind die Anwaltskosten nur noch bei etwas über 100€.

Das hier geforderte ist also um ein Vielfaches zu hoch.

Gesetzesänderung vom 9.10.2013.

DanBam  11.12.2016, 22:00
@mepeisen

Ruft bei dieser Kanzlei an und sagt dass ihr kein Geld habt und kurz vor der Privatinsolvenz steht, vielleicht lässt er sich auf einen Deal ein.

mepeisen  12.12.2016, 15:12
@DanBam

Telefonieren mit Betrügern bringt nichts. Außerdem braucht man die nicht anlügen. Das Gesetz gibt es nun mal und einen absurden fiktiven Streitwert von 20tsd € ansetzen funktioniert vor Gericht nicht. Das wissen die auch.

Und ja, ich nenne so Anwälte, die sich einen Dreck um Gesetze scheren, bewusst Betrüger.

Denen geht es nur darum, illegal Geld zu schröpfen. Auch wenn der TE einen urheberrechtsverstoß begangen hat, ist das keine Erlaubnis, ihn wie eine Weihnachtsgans ausnehmen zu wollen.

DanBam  12.12.2016, 20:00
@mepeisen

@Mepeisen. Bleiben wir sachlich. Hier geht es um ein Strafverfahren das zu ungunsten des Beklagten ausgegangen ist. Du und der Fragesteller könnt die Kanzlei beschimpfen, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass der Beklagte zuvor eine Straftat begangen hat. Der Beklagte hat illegal Software zum Download feilgeboten. Hätte er das nicht getan, wäre ein Strafverfahren mit Gerichtsurteil sittenwidrig u. unnötig gewesen. Dies ist nicht der Fall. 

Wenn der Beklagte heute einen finanziellen Engpass hat, dann darf er diesen bei seinem Gläubiger kundtun, solange seine Angaben der Wahrheit entsprechen.

FinrodC 
Beitragsersteller
 12.12.2016, 20:50
@DanBam

Erstzens ist es ein zivilverfahren, kein strafverfahren. Ich habe überhaupt nichts "feilgeboten". Das einem der aufenthalt in einem peer to peer netzwerk als bewusstes "verbreiten" ausgelegt wird ist einfach läncherlich. wichtig wäre noch zu erwähnen das meine eltern die mahnung erhalten haben und nicht ich, da sie anschlussinhaber sind. allerdings waren sie zur "tatzeit" auf der arbeit. Zudem habe ich das spiel nie vollständig heruntergeladen, da ich nur eine stunde in dem netzwerk war.

mepeisen  13.12.2016, 09:06
@DanBam

Hier geht es um ein Strafverfahren

Wo hast du so ein Märchen denn her? Strafverfahren werden von Gerichten durchgeführt. Da melden sich dann auch Gerichte und keine Anwälte direkt. Ein Anwalt führt kein Strafverfahren durch.

Du und der Fragesteller könnt die Kanzlei beschimpfen, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass der Beklagte zuvor eine Straftat begangen hat

Was denn für eine? Du bist hier auf einem völlig falschen Dampfer.

Der Beklagte hat illegal Software zum Download feilgeboten

So? Hat er das? Er hatte also eine Webseite, wo er einen Download-Link platziert hat?

Hätte er das nicht getan, wäre ein Strafverfahren mit Gerichtsurteil sittenwidrig u. unnötig gewesen.

Du weißt schon, was eine Abmahnung ist? Gerichtsurteil? Strafverfahren? Wie kommst du nur darauf?

Und all das beantwortet die wichtigste Frage nicht: Wieso berechtigt das die Kanzlei zu einem massiven Gesetzesverstoß und zum Ansetzen des zwanzigfachen Streitwertes des vom Gesetz her erlaubten? Und vor allem: wieso muss der TE das hinnehmen?

Wir leben in einem Rechtsstaat. Da gibt es nun mal Gesetze, die einzuhalten sind. Und jemand, der einen Fehler macht, der muss dafür gerade stehen. Liest man die Beiträge des TE, dann will er auch für seinen Fehler einstehen. Aber: Der Gegenüber hat nie das Recht, sich willkürlich an dem Fehler anderer zu bereichern. Eine Kanzlei hat das Recht sogar noch viel weniger, da Anwälten bei solchen Gesetzesbrüchen gerne genau auf die Finger geschaut wird.

DanBam  13.12.2016, 10:59
@mepeisen

Vorab, bitte verzeiht mir das ich Nachts die Begrifflichkeiten etwas durcheinander gemischt habe. 

Es darf nicht Strafverfahren heißen, sondern Zivilklage. Das war mein gigantischer Fehler, bitte verzeiht.

Ihr befindet Euch mit Softwarepiraterie und Filesharing natürlich auf der rechtlich einwandfreien Seite und das sind Kavaliersdelikte. Angenehmen Tag!

mepeisen  13.12.2016, 18:52
@DanBam

Ihr befindet Euch mit Softwarepiraterie und Filesharing natürlich auf der rechtlich einwandfreien Seite und das sind Kavaliersdelikte.

Was soll denn der Sarkasmus jetzt? Lies nochmal meinen letzten Absatz und denke über ihn nach.

Ein Beispiel für das, was ich meine: Wenn ich schwarz fahre, bezahle ich 60€. Weil das so im Gesetz steht. Und dann ist Schluss. Es hat kein Verkehrsunternehmen das Recht, 500€ von mir zu verlangen oder 5000€, nur mit dem Verweis, dass ich ja der böse bin, der hier als Schwarzfahrer etwas böses getan hat. Es gibt Gesetze und die muss man achten und darf sich nicht drüber hinweg setzen.

wenn man meint, ein Gesetz gelte nicht, wird man entweder von einem Gericht in seiner Annahme korrigiert (und bezahlt für diese Belehrung) oder man muss versuchen, politisch gegen das Gesetz vorzugehen. So funktioniert das im Wesentlichen bei uns in Deutschland. Und das ist auch üblicherweise gut, dass es genau so funktioniert und nicht anders.

DanBam  13.12.2016, 21:54
@mepeisen

Der Gesetzgeber hat klar definiert, dass das kopieren, umgehen und verbreiten von kopiergeschützten Inhalten strafbar ist.

Was soll die Ansprache vom Rechtsstaat, wenn der Rechtsstaat einen klaren Standpunkt hierfür vertritt?

Der Fragesteller hat illegal einen kopiergeschützten Inalt verbreitet, und eine Kanzlei hat im Auftrag des Rechteinhabers den Filesharer erwischt. Wo ist jetzt das Problem? Bei dem Umstand dass Kanzleien zu Internet-Sherrifs geworden sind? Jo, kann man schlecht finden, aber im Grunde bewegen die sich nur so weit, wie der Gesetzgeber hierfür einen Rahmen gegeben hat.

FinrodC 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 22:13
@DanBam

Ich habe überhaupt nichts bewusst verbreitet und der angeblich entstandende Schaden von 20.000€ ist einfach nur lächerlich. Wie soll man mit dem Einstündigen aufenthalt in einem P2P netzwerk, in dem ein spiel runtergeladen wird, das in deutschland nicht mal zum verkauf steht einen schaden von 20.000€ anrichten? Das wäre der Preis von 400 Spielen!

DanBam  13.12.2016, 22:15
@FinrodC

20.000 Euros wird eine Hochrechnung des Herstellers sein. Von selbst kommt der Anwalt da nicht drauf. 

FinrodC 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 22:17
@DanBam

Und das macht es jetzt in welcher art rechtens?

DanBam  13.12.2016, 22:24
@FinrodC

Rechtens ist der Umstand das kopiergeschützte Inhalte nicht im Internet verbreitet werden dürfen. Rechtens ist, wenn der Rechteinhaber jemanden beauftragt der für ihn die Sünder stellt. Rechtens ist wenn er eine Forderung gegenüber dem erwischten Filesharer aufmacht. Über die Höhe dieser Rechnung kann man sich vor Gericht streiten. So und jetzt? Was habe ich Eingangs geschrieben? 

Nimm einen Anwalt und Klage.

mepeisen  14.12.2016, 07:59
@DanBam

Über die Höhe dieser Rechnung kann man sich vor Gericht streiten

Und genau darum geht es.

Du hast dich hier mehrfach hingestellt, dass das alles schon richtig se, da man ja Straftaten begangen hätte und verurteilt worden sei.

da kann ein Anwalt  helfen. 

FinrodC 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 13:20

das ist mir klar, frage ist ob das schonmal jemand hatte und vllt weiss ob die nach einem widerspruch den schwanz einziehen oder wirklich klagen.

nettermensch  10.12.2016, 13:21
@FinrodC

okay, da mußte jetzt gedulden auf eine antwort.

User3Generation  10.12.2016, 13:37
@nettermensch

Ich hatte sowas wegen P2P (Film:Thor) und Post von der Kanzlei Waldorf Frommer bekommen. die wollten 950€ haben.

Am nächsten Tag hatte ich mir einen Anwalt gesucht, dieser hat dann restlos alles für mich erledigt und mich immer auf den Laufenden gehalten.

Da diese AASgeier Kanzleien eine regelgerechte Abmahnwelle laufen haben und nur eine begrenzte Anzahl an Anwälte, werden diese auch nicht jedes angestrebte Verfahren einhalten können.

Die bauen darauf das der betroffene in Panik gerät und bezahlt/Unterschreibt.


als Beispiel:

Es ist so, Die Kanzlei sitzt in München müssten aber vor Ort des Beschuldigten klagen, meinetwegen in Essen.

Da sich der Kostenaufwand nicht rechnet stellen sie die Sache ein.


FinrodC 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 13:43
@User3Generation

was hat der anwalt gekostet? bei mir wollen die aasgeier 1900€ haben...

User3Generation  10.12.2016, 13:44
@FinrodC

bei mir waren es 300€ Anwaltskosten. Die Gegenpartei wollte 950€ wegen P2P

FinrodC 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 13:46
@User3Generation

das wäre ja klasse, dann guck ich mich mal anch einem um. danke.