manhbescheid gesamthandgemeinschaft?

4 Antworten

Kommt drauf an. Wenn sie gesamtschuldnerisch haften, an jedes einzelne Mitglied der Erbengemeinschaft in voller Forderungshöhe (§ 421 BGB).

Haftet jeder für sich alleine, an jeden einzelnen in genauer Forderungshöhe.

Ist es ein Anspruch der mit geerbt wurde, dann § 2039 BGB.

..... ist gar nicht möglich, denn eine EG ist nicht prozessfähig.

In meinen Fällen gehen die Dinger einzeln raus an alle Erben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung