KochMedia gelber Brief, was machen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf keinen fall ignorieren, denn darauf hoffen die Abzocker!

Sicherheitshalber daheim alle Unterlagen von damals sammeln.

WENN Kochmedia dann versucht das Geld einzuklagen, habt ihr alles schon beisammen und könnt sogar Anzeige wegen versuchten betruges erheben.

Kleiner Tipp am rande: Eine noch nicht mit Mahnbescheid titulierte Forderung aus 2012 ist bereits verjährt!

Also Widerspruch einlegen wegen Verjährung.

Brille500 
Beitragsersteller
 02.12.2017, 17:07

Ich denke nicht dass es was mit der Sache von früher zu tun hat, da diese eigentlich schon abgeschlossen ist.

user39486  02.12.2017, 17:08
@Brille500

Einfach "dumm" stellen und davon ausgehen, dass es die Sache von damals ist!

Du kannst auch den Widerspruch mit Unkenntnis der Forderung begründen.

Wichtig ist, DASS du dem Mahnbescheid rechtzeitig widersprichst!

Denn wenn der Mahnbescheid in 14 Tagen rechtskräftig wird, kannst du dich gegen Vollstreckungen nicht mehr wehren...selbst wenn die Forderung erstunken und erlogen sein sollte!

Brille500 
Beitragsersteller
 02.12.2017, 17:16
@user39486

Okay.. also widerspreche ich dem und schaue was passiert. Ich kann aber keinen Grund mit angeben.  Oder soll ich, wie in der anderen Antwort beschrieben, zur Verbraucherzentrale gehen?

user39486  02.12.2017, 17:18
@Brille500

Das wird terminlich eng.

Widersprich dem MB und geh zusätzlich (ggf danach) zur Verbraucherzentrale.

Dann hast du auf keinen Fall diese wichtige Ausschlußfrist versäumt.

Brille500 
Beitragsersteller
 02.12.2017, 17:32
@user39486

Soll ich zusätzlich noch zu einem Anwalt gehen? Nur wären dies noch weitere Kosten.

Außerdem steht dort dass ein "streitiges Verfahren" durchgeführt wird wenn ich widerspreche und sollte ich dieses "verlieren" komme ich für die Kosten auf. Ich bin mir ziemlich sicher dass ich unschuldig bin, aber wie soll man das beweisen? Oh man... es tut mir Leid aber ich bin gerade sehr durcheinander wegen der Sache.

kevin1905  02.12.2017, 20:22
@Brille500

Den Widerspruch sollst du auf keinen Fall begründen.

kevin1905  02.12.2017, 20:23
@Brille500

Dann solltest du nach dem Widerspruch unmittelbar einen Anwalt mandatieren, denn die Klageschrift wird alsbald kommen.

Da muss sich jemand seiner Sache aber sehr sicher sein, wenn er automatisch ins streitige Verfahren geht...

Brille500 
Beitragsersteller
 03.12.2017, 14:25
@kevin1905

Das ist schon mal sehr gut zu wissen. Danke für die Hilfe.

Hatte auch mal Probleme mit KochMedia wegen Urheberrechtsverletzungen. Also auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben!
Am besten antwortest du denen gar nicht und gehst zur Verbraucherzentrale. Die regeln das für dich, kostet dann vllt 50€

Brille500 
Beitragsersteller
 02.12.2017, 17:08

Und was ist mit dem Widerspruch?