KochMedia gelber Brief, was machen?
Hallo, Ich habe heute einen gelben Brief von dem Amtsgericht Wedding der Rechtsanwälte rka erhalten. Ich soll eine Zahlung einer Gesamtsumme von 2.345,70€ tätigen, jedoch steht in dem Schreiben nicht wirklich was ich falsch gemacht haben soll. Dort steht nur ich hätte unerlaubt die urheberrechtlichen geschützten Werke des Antragstellers genutzt. Ich habe aber NICHTS gemacht! Ich kann einen Widerspruch einlegen, soll ich das machen? Nur mal so zur Info, damals, also so 2011-2012 bekamen wir schonmal Post von der Kochmedia. Mit diesem Brief sind meine Eltern und ich zum Anwalt gegangen und haben am Ende um die 700€ gezahlt.. deshalb habe ich die Vermutung, dass die sich jetzt erhoffen dass wir nochmal darauf reinfallen da es ja allgemein bekannt ist dass es eine ziemliche Abzocke ist. Im Internet habe ich jetzt sehr oft gelesen dass man solche Briefe ignorieren soll, nur halt so einen gelben Brief am besten nicht. Ich habe große Angst und ich hoffe, mir kann geholfen werden. Ich bin mir keiner Schuld bewusst!
2 Antworten
Auf keinen fall ignorieren, denn darauf hoffen die Abzocker!
Sicherheitshalber daheim alle Unterlagen von damals sammeln.
WENN Kochmedia dann versucht das Geld einzuklagen, habt ihr alles schon beisammen und könnt sogar Anzeige wegen versuchten betruges erheben.
Kleiner Tipp am rande: Eine noch nicht mit Mahnbescheid titulierte Forderung aus 2012 ist bereits verjährt!
Also Widerspruch einlegen wegen Verjährung.
Einfach "dumm" stellen und davon ausgehen, dass es die Sache von damals ist!
Du kannst auch den Widerspruch mit Unkenntnis der Forderung begründen.
Wichtig ist, DASS du dem Mahnbescheid rechtzeitig widersprichst!
Denn wenn der Mahnbescheid in 14 Tagen rechtskräftig wird, kannst du dich gegen Vollstreckungen nicht mehr wehren...selbst wenn die Forderung erstunken und erlogen sein sollte!
Okay.. also widerspreche ich dem und schaue was passiert. Ich kann aber keinen Grund mit angeben. Oder soll ich, wie in der anderen Antwort beschrieben, zur Verbraucherzentrale gehen?
Das wird terminlich eng.
Widersprich dem MB und geh zusätzlich (ggf danach) zur Verbraucherzentrale.
Dann hast du auf keinen Fall diese wichtige Ausschlußfrist versäumt.
Soll ich zusätzlich noch zu einem Anwalt gehen? Nur wären dies noch weitere Kosten.
Außerdem steht dort dass ein "streitiges Verfahren" durchgeführt wird wenn ich widerspreche und sollte ich dieses "verlieren" komme ich für die Kosten auf. Ich bin mir ziemlich sicher dass ich unschuldig bin, aber wie soll man das beweisen? Oh man... es tut mir Leid aber ich bin gerade sehr durcheinander wegen der Sache.
Den Widerspruch sollst du auf keinen Fall begründen.
Dann solltest du nach dem Widerspruch unmittelbar einen Anwalt mandatieren, denn die Klageschrift wird alsbald kommen.
Da muss sich jemand seiner Sache aber sehr sicher sein, wenn er automatisch ins streitige Verfahren geht...
Das ist schon mal sehr gut zu wissen. Danke für die Hilfe.
Hatte auch mal Probleme mit KochMedia wegen Urheberrechtsverletzungen. Also auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben!
Am besten antwortest du denen gar nicht und gehst zur Verbraucherzentrale. Die regeln das für dich, kostet dann vllt 50€
Und was ist mit dem Widerspruch?
Ich denke nicht dass es was mit der Sache von früher zu tun hat, da diese eigentlich schon abgeschlossen ist.