RKA Rechtsanwälte - Mahnungsbescheid nach 3 Jahren?
Im August 2013 kam schon einmal ein Bescheid (wegen Filesharing) an. Es ging um ein illegales runterladen eines Spieles. Ich (damals 16) bin darauf sofort zum Anwalt und diese hat darauf geantwortet. 3 Jahre kam nichts, doch heute kam an, dass ich doch zahlen muss. Ich treffe mich am 27. wieder mit meiner Anwältin, aber hattet ihr Erfahrungen damit? Hilft es eventuell, dass ich besagtes spiel seit über 1 1/2 Jahren legal besitze?
Danke für jede Hilfe und euch ein frohes Fest!
5 Antworten
Da jetzt bei Jahreswechsel die dreijährige Verjährungsfrist einsetzen wird, schreiben die dir natürlich kurz vorher noch einen Brief, damit es nicht verjährt.
Alles weitere auf jeden Fall mit einem Anwalt klären.
soll heißen, ja Sie haben jetzt wieder drei Jahre Anspruch.
Nein, dann wären sie vor der Frist aktiv und die Frist verlángert sich
Verjährt es denn nicht (sprich, sie können in 3 Jahren wieder kommen), wenn sie mir jetzt schreiben?
Nein, das ist für den Fall unerheblich. Ich würde das Vorgehen allein dem Anwalt überlassen.
Das hilft sicherlich.
Aber die Frage wäre, wenn dies schon 3 Jahre ruhte, müsste es doch verjährt sein, oder gab es in diesen 3 Jahren irgendwelche "Aktionen", die die Verjährung hinfällig machen.
Verjährt es nicht, wenn sie mir schreiben oder ist nach dem 31.12.2016 der Spuk vorbei?
Nee, jetzt ist ja was gekommen, also ist der "Spuk" am 31.12.2016 nicht vorbei. Nur, wenn nix gekommen wäre.
meld dich mal wie du damit umgegangen bist hab genau das gleiche problem
Hallo - heute war Gerichtstermin - sieht nicht gut aus. Obwohl unser Sohn erst 14 war - trotz eingehender Information und 'Warnung' - und obwohl Dead Island auf dem Index steht. Vergleich - mit Verfahrens und Anwaltskosten wird dann auch so um die 2.000 €. Ich finde das eine Schweinerei, dass Spiele die auf dem Index stehen - 'einfach so' ohne große Probleme runter- bzw. hochgeladen werden können. Zigaretten am Automaten bekommt man ohne EC- oder Perso gar nicht mehr und das wäre sogar straffrei.Messer im Internet kaufen nur gegen Perso-Nr! Auf dem Index stehende Software runterladen - möglich ab 9?! - ACHTUNG ELTERN! Hier gilt - obwohl in Presse, Funk und Fernsehen etwas anderes erzählt wird: ELTERN haften für ihre KInder! Für mich ist das ganze ein tolles Unternehmenskonzept für Abzocker. Und das ganze hält sich schon über 5 Jahre ...
Falsch!
2013! Verjährungsfrist 3 Jahre! Also 14/15/16!
Ab/nach dem 31.12.2016 tritt vermutlich die Verjährung ein, deshalb jetzt das Schreiben, von wegen der Hemmung!