Pfändung auf halbrichtigen Namen zulässig?

4 Antworten

Da dürften Sie wohl Pech haben. Die Adresse stimmt ja und Sie dürften ja auch schon mindestesten einmal aufgefordert worden sein, die Strafe zu bezahlen. Nachdem das nicht geschah, wurde ein Titel beantrgt und nun kommt der Gerichtsvollzieher, bzw. Vollstreckungsbeamte. Der kommt auch noch ein zweites Mal, dann allerdings mit der Polizei und einem gerichtlichen Beschluß!

Wenn der Name nicht mit dem Namen in deinem Ausweis übereinstimmt kannst du die zahlung verweigern.Du mußt aber den Gerichtsvollzieher reinlassen sonst machen die die Tür auf und kommen rein ohne das du es willst.Ab er wenn dein Name falsch ist stellt sich die Frage,Wieso kommt dann die Post vom Ordnungsamt bei dir an und wie kannst du dann sie öffnen.Hättest sie als Unbekannt zurück geschickt währe die Sache schon erledigt.Aber du hast die Mahnungen angenommen und geöffnet dann wirst wohl zahlen müßen.

blauesEinhorn 
Beitragsersteller
 18.03.2010, 15:27

Viele postboten nehmens glaube Ich nicht so genau mit dem Namen:Ich hab mitunter auch schon Briefe von irgendwelchen fremden Leuten bekommen, die einen annähernd ähnlichen Namen haben... Aber danke für den Rat:)

Der Name auf dem Vollstreckungsbescheid muß mit deinem Namen übereinstimmen, ansonsten ist die Vollstreckung nicht möglich. Du kannst dem GV erklären, dass die im Bescheid genannte Namen nicht mit deinem übereinstimmt.

Allerdings ist das nur ein kurzer Erfolg, denn der Bescheid wird danach entsprechend geändert und du bekommst erneut Besuch. Zahl lieber gleich.

Du hast einen Fehler gemacht und solltest dazu stehen und Dir hier nicht Rat holen, wie Du Dich drücken kannst!