Pfändung auf halbrichtigen Namen zulässig?
Ich bin vor gut zwei Jahren bei so einer polizeilichen Abzockaktion erwischt worden,wie Ich mit dem Rad bei rot über eine kleine Seitenstraße gefahren bin und hab die Strafe in Höhe von 25€ nicht beglichen.Nachdem mehrere Mahnbescheide eingegangen sind wollen die nun die Forderung von mitlerweile 87€ bei mir einpfänden.
Allerdings hat sich der polizeibeamte meinen Namen damals derart falsch notiert, dass er selbst für mich nur schwer entzifferbar ist. wäre das möglicherweise ein Grund, der Pfändung zu widersprechen- bzw. die Kuckucksherren gar nicht erst ins Haus zu lassen?
4 Antworten
Da dürften Sie wohl Pech haben. Die Adresse stimmt ja und Sie dürften ja auch schon mindestesten einmal aufgefordert worden sein, die Strafe zu bezahlen. Nachdem das nicht geschah, wurde ein Titel beantrgt und nun kommt der Gerichtsvollzieher, bzw. Vollstreckungsbeamte. Der kommt auch noch ein zweites Mal, dann allerdings mit der Polizei und einem gerichtlichen Beschluß!
Wenn der Name nicht mit dem Namen in deinem Ausweis übereinstimmt kannst du die zahlung verweigern.Du mußt aber den Gerichtsvollzieher reinlassen sonst machen die die Tür auf und kommen rein ohne das du es willst.Ab er wenn dein Name falsch ist stellt sich die Frage,Wieso kommt dann die Post vom Ordnungsamt bei dir an und wie kannst du dann sie öffnen.Hättest sie als Unbekannt zurück geschickt währe die Sache schon erledigt.Aber du hast die Mahnungen angenommen und geöffnet dann wirst wohl zahlen müßen.
Viele postboten nehmens glaube Ich nicht so genau mit dem Namen:Ich hab mitunter auch schon Briefe von irgendwelchen fremden Leuten bekommen, die einen annähernd ähnlichen Namen haben... Aber danke für den Rat:)
Der Name auf dem Vollstreckungsbescheid muß mit deinem Namen übereinstimmen, ansonsten ist die Vollstreckung nicht möglich. Du kannst dem GV erklären, dass die im Bescheid genannte Namen nicht mit deinem übereinstimmt.
Allerdings ist das nur ein kurzer Erfolg, denn der Bescheid wird danach entsprechend geändert und du bekommst erneut Besuch. Zahl lieber gleich.
Du hast einen Fehler gemacht und solltest dazu stehen und Dir hier nicht Rat holen, wie Du Dich drücken kannst!