Klagt Diagonal Inkasso wirklich den Mahnbescheid ein?

8 Antworten

Macht denn Diagonal wirklich so etwas?

Das kann man aus Deiner Schilderung weder bestätigen noch ausschließen, aber grundsätzlich wäre beides möglich.

Bekomme ich jetzt einen Mahnbescheid und einen Schufaeintrag oder sagen die das nur um Jemandem Angst zumachen?

Natürlich versucht man Dich auf jeden möglichen Weg zur Zahlung der Forderung zu bewegen - wenn Du Angst bekommst und deshalb bezahlst ist das Ziel erreicht.

Rückfrage: Solltest Du Angst haben? Und falls ja, vor was?

Eine entsprechende Meldung an die Schufa (oder eine andere Auskunftei wäre nur dann zulässig, wenn die Forderung fällig ist und Du mindestens zwei schriftliche Mahnungen erhalten hast. Dabei musst Du rechtzeitig auf diese beabsichtigte Meldung hingewiesen worden sein (was frühestens mit der ersten Mahnung möglich ist) und von Erhalt der ersten Mahnung an, müssen mindestens vier Wochen vergangen sein.

In dem Fall wäre ein Meldung möglich, solange Du die Forderung nicht bestreitest.

Ein geeignetes Gegenmittel bei einer dennoch erfolgten Meldung wäre eine Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten.

Auch ein Mahnbescheid könnte gegen Dich beantragt werden. Falls Dir tatsächlich einer zugestellt werden sollte bleibt Dir die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen (in dem Fall wäre der Gläubiger gezwungen eine das Ganze im Rahmen einer Zahlungsklage weiter zu führen, wenn er seinen Anspruch durchsetzen will).

Was ich nicht verstehe ist: Warum hat die Dame denn nicht Ihren Namen und die Firma genannt? Woher ist dann bekannt, was und wohin bezahlt werden soll?

Eine Drohung "Schufa eintrag veranlassen" und das am Telefon - Herrlich.

Eine Einmeldung in diverse Auskunfteien, wobei die Schufa natürlich die Bekannteste hiervon ist, unterliegt Auflagen und Kriterien.


1. Du muss im Verzug sein und du musst zwei Mal schriftlich angemahnt worden sein.
2. Zwischen den schriftlichen Mahnungen müssen mindestens 4 Wochen Zeitabstand liegen.
3. Über die anstehende Eintragung bist du ordnungsgemäß informiert worden 4. Die Forderung ist unbestritten.

Für einen Mahnbescheid, müssten sie in Vorleistung gehen, dieser ist kostenpflichtig.

Hier wäre die Frage, ist die Forderung berechtigt und kann zweifelsohne nachgewiesen werden oder wird diese bestritten, da die Nichtzahlung ja bereits telefonisch erklärt wurde.



pw0212 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 19:27

Ich habe dann zur Dame gesagt, ob die von Diagonal sei! und sie meinte ja! ich danke dir vielmals :)

Ein seriöser Betrieb wird keine Inkassoversuche am Telefon durchführen.

Wenn sie wieder anruft, legst du einfach auf.

mepeisen  08.02.2017, 19:11

Es gibt genug "seriöse" Inkassos, die permanent telefonieren. Das ist der einfachste Weg, Schuldner einzuschüchtern. Leider falsch, deine Info...

DerHans  08.02.2017, 19:45
@mepeisen

Niemand muss sich telefonisch belästigen und terrorisieren lassen.

Da kann man auch schnell eine einstweilige Verfügung erlangen.

MaLe1983  08.02.2017, 19:48
@mepeisen

Es gibt genug "seriöse" Inkassos, die permanent telefonieren.
Das ist der einfachste Weg, Schuldner einzuschüchtern. Leider falsch,
deine Info...

Vor allem einzuschüchtern, was sich später nichtmehr beweisen lässt, wenn Aussage gegen Aussage steht ;-)

Xipolis  08.02.2017, 23:08
@MaLe1983

Das was mepeisen hier als Kommentar geschrieben hat, ist gängige Praxis. Wenn ein Schuldner auf Mahnungen nicht reagiert wird versucht telefonisch Kontakt aufzunehmen um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Und grundsätzlich ist daran an sich nichts zunächst nichts Verwerfliches und der Schuldner kann letztlich eine solche telefonische Kontaktaufnahme ja auch untersagen.

DerHans  08.02.2017, 23:11
@Xipolis

"Gängige Praxis" heißt ja nicht, dass das rechtlich einwandfrei ist. Eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur wirkt da Wunder.

 Dann wird das richtig teuer für dieses "Unternehmen"

pw0212 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 18:19

Hi, wir haben ja bereits Briefe auch bekommen aber im Netz stand, dass Diagonal unseriös ist und man die Briefe Ignorieren soll! Nun habe ich doch Angst, dass diese jetzt Klagen?

DerHans  08.02.2017, 18:20
@pw0212

Wende dich an die Verbraucherzentrale.

Ignorieren ist der falsche Weg wenn ein Mahnbescheid kommt. Bei dem Mahnbescheid muss ein rot/rosa Vordruck bei sein für ein Wiederspruch, unbedingt ausfüllen und fristgerecht zurück senden. Wenn du dies nicht machst werden die so dreist sein und einen Titel gegen dich bei Gericht beantragen.

pw0212 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 18:31

ok dann werde ich das machen! Sehr hezlichen dank :)

Kleine Ergänzung zu Teddy und Beangato. Da Briefe kamen, muss ja auch drauf stehen, für welchen Gläubiger das Inkasso unterwegs ist. kannst du damit was anfangen?

Falls das nicht in den Briefen steht, kannst du dich beim fürs Inkasso zuständigen Aufsichtsgericht beschweren. Dann liegt ein Verstoß gegen §11a RDG vor (siehe Google).