Was kann ich tun? -> aktueller Mahnbescheid von MULTI INVEST - Sparvertrag Max Heinrich Sutor oHG
Hi Leute,
Ich habe einen Mahnbescheid von der Multi Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH erhalten zu einer Mahnforderung von Nov. 2013.
Hintergrund: 2012 oder 2013 hatte ich einen Sparvertrag als Kapitallebensversicherung mit der Sutor-Bank bzw. der Max Heinrich Sutor oHG gemacht, den ich dann 2013 stillegen oder kündigen wollte. Daraufhin kam eine Mahnung von der Multi Invest über einen Betrag von 271,20€ Vermittlungs-/Maklergebühren. Das hatte ich nicht einsehen wollen, zumal es sich bei dieser Firma bekanntermaßen um betrügerische Abzocker handelt, gegen die einige Klagen liefen und noch laufen (auch bekannt unter als Akura Kapital Management AG). Allerdings kann ich es wegen dem Sparvertrag nicht widerlegen, dass diese Gebühr von mir bezahlt werden müsste, auch wenn ich bei Vertragsabschluss des Sparvertrages natürlich nichts von dieser Absicherung seitens der Sutor-Bank wusste. Meine damalige Beratung riet mir, auf einen Vergleich einzugehen und als Student musste ich dann "nur" 120 € zahlen.
Nun weiß ich aber nicht mehr, ob ich den Betrag dann gezahlt habe oder dies abgelehnt habe. Was soll nun getan werden? Kann ich den Forderungen im Mahnbescheid einfach insgesamt oder nur teils widersprechen, oder gar nicht?
Besten Dank, Gruß, Markus
3 Antworten
Du musst unbedingt auf den Mahnbescheid reagieren! Fristen!
Von irgendeinem KOnto wirst Du ja gezahlt (überwiesen) haben. Weisst Du, welches? Dann kannst Du mal den Service dort fragen, ob im Zeitraum... eine Zahlung von... an... gemacht wurde.
Hab ich auch so verstanden. Bin da halt kein Fachmann, drum hab ich da nix zu gesagt.
Aber bissl wunderlich finde ich das als Laie schon.. eben: wie kann etwas angemahnt werden, denn der SV stillgelegt wurde?
Mein Gedanke: Verbraucherberatung? (dürfte ja günstiger sein als Anwalt)
Der Vertrag kam erst durch eine Verbraucherberatung zu Stande... In diesem Vertrag war offenbar der Vertrag an sich und die Vermittlung separat geregelt, so dass die Vermittlungsgebühren, die (versteckt) während der Laufzeit des Vertrages abgerechnet werden sollten, dennoch zu zahlen waren. So hab ich das verstanden...
Der Vertrag kam erst durch eine Verbraucherberatung zu Stande
Da hat man Dich hinter die Fichte geführt denn mit Sicherheit kam der "Berater" nicht von der Verbraucherzentrale!
ne, richtig, die Beratung erfolgte durch den Verbraucherring Schmittlein. N kleinerer Finanzberater...
Hallöchen,
Nun weiß ich aber nicht mehr, ob ich den Betrag dann gezahlt habe oder dies abgelehnt habe.
Diese Frage solltest Du dringend zuerst klären. Schaue dazu in Deine Bankunterlagen / Kontoauszüge und den abgeschlossenen Vertrag! Du hast für einen Widerspruch nur zwei Wochen, ab Zustellung, Zeit!
Betrag von 271,20€ Vermittlungs-/Maklergebühren
Das ist ein Teil der Vermittlungsprovision des "Beraters", und dieser ist Storno sicher. Bedeutet durch Deine Unterschrift auf dem Vertrag ist diese Summe zu zahlen, egal ob Du irgendwann den Vertrag stornieren / ruhen lassen willst.
Das hatte ich nicht einsehen wollen, zumal es sich bei dieser Firma bekanntermaßen um betrügerische Abzocker handelt, gegen die einige Klagen liefen und noch laufen
Vertrag ist nun mal Vertrag unabhängig von Deiner Meinung.
Du kannst, wenn Du nicht zahlen willst, der Forderung insgesamt widersprechen. Dann muss Multi Invest Dich auf die Summe verklagen. Ob sie das wirklich tun, kann Dir wahrscheinlich niemand zuverlässig beantworten.
Grüße
Ok gut, nur hatte mir bei Vertragsabschluss niemand was über eine Vermittlungsprovision gesagt und dementsprechend erst recht nicht, dass diese stornosicher wäre und diese bei Vertragsstilllegung, also Einfrieren oder Kündigen des Vertrages als Forderung bestehen bleibt.
Hi Violetta,
Genau das mache ich nun auch. Allerdings würd mich generell interessieren wie mit dem Mahnbescheid der Multi Invest umzugehen ist, angesichts dessen, dass die ganze Mahnung auf der Stilllegung eines Sparvertrages beruht.