Auer Witte Thiel - Je tatsächlichen Mahnbescheid vom Gericht erhalten?
Ich habe mich vor einiger Zeit bei flirt-fever angemeldet und auch recht schnell wieder gekündigt. Kündigungen musste ich allerdings mehrere schreiben, weil einfach nicht darauf reagiert wurde bis ich sie per Einschreiben geschickt habe. Nun erhalte ich seit geraumer Zeit Mahnungen von Auer Witte Thiel - wg. Forderungen, die mit absoluter Sicherheit erst nach der Kündigung erhoben wurden. Ich habe sie bisher ignoriert, weil ich in der online-Recherche bereits gelesen hatte, dass diese Inkassokanzlei kein unbeschriebenes Blatt ist. Nun ist der Ton allerdings extrem viel schärfer geworden, so dass ich mir nun doch unsicher geworden bin. Deshalb meine Frage: hat denn schon mal jemand tatsächlich einen offiziellen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, der von Auer Witte Thiel wg. Flirt-Fever / Prebyte Media oder ähnlichem erhoben wurde?? Würde mich schrecklich freuen über schnelle Antwort, bin nämlich grade in Sorge... ;-)
4 Antworten
Gebe doch einfach mal den Suchbegriff: Auer Witte Thiel bei Google ein. Du wirst dich wundern mit welchen Psychoterror die versuchen an deine Kohle zu kommen. Also, auf keinen Fall zahlen! Sollten die mit einem Mahnbescheid kommen, sofort Widerspruch einlegen. Die bekommen vor keinem Gericht der Welt Recht und befinden sich selbst am Rande der Legalität. Nach meiner Ansicht ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann die Staatsanwaltschaft dem Verein das Handwerk legt. Liebe Grüße vom Seestern *
Vielen Dank an alle 3 Antwort-Geber! Beruhigt doch, wenn man nicht ganz allein ist...!
Ich glaube, da hat noch nie jemand einen Mahnbescheid bekommen!
Flirt-Fever ist eine Abzockseite und die gehen nicht vor Gericht.
DIE drohen Dir nur! Natürlich wollen DIE Dein Geld, aber mehr als drohen machen DIE nicht.
Falls Du es nicht kennen solltest, google mal nach dem "Kalletaler Dreieick" und sieh Dir das Video mal an. Dann weißt Du, was von solchen Drohungen zu halten ist.
Mein Rat: Nicht mehr auf DIE reagieren und natürlich auch nicht zahlen!!
Diese Forderung ist nicht durchsetzungsfähig !!
Einem gerichtlichen MB - falls er kommen sollte - würde ich vollumfänglich und begründungslos widersprechen
Genau, so und nicht anders.
Also gehen die wirklich nich vor Gericht die auer witte thiel? Weil die ja schnell damit drohen