Hilfe, Betrügermasche von Inkassounternehmen?
Die Vorgeschichte: Vor ein paar Wochen stand ein Inkassoaußendienstmitarbeiter von EOS Hamburg vor meiner Tür. Ich soll eine Rechnung i.H.v. ca. 400€ bei Bonprix offen haben. Ich habe aber bei Bonprix nie etwas bestellt. Als ich bei Bonprix angerufen habe, meinten die, es würde keine Rechnung offen sein und auch keine Kundennummer unter meinen Namen laufen, aber länger nicht bezahlte Forderungen gäbe Bonprix direkt an ein Inkassodienst weiter und würden die Daten der Rechnung bei sich selbst löschen. Anschließend habe ich bei dem Inkassounternehmen angerufen. Diese meinten, ich solle eine Email an deren Adresse senden, in der ich Rechnungsdetails (Lieferung, Anlieferort usw.) anfordere. Auf diese Email wurde wochenlang und bis jetzt nicht geantwortet. Heute war dann ein Mahnbescheid vom Gericht im Briefkasten. Darauf stand die Adresse von Bonprix, die meine und wie sich die Forderung in finanzieller Hinsicht zusammensetzt.
Ist das ein Betrug oder nicht? Und wie erfahre ich was und wohin bestellt wurde? Wie soll ich weiter vorgehen?
Liebe Grüße
5 Antworten
Ganz wichtig: Kreuze "Ich widerspreche komplett" an und schicke das zum Mahngericht. Per Einschreiben.
Du brauchst dich weder mit dem Inkassobüro herumärgern noch mit Bonprix.
Wichtig: BonPrix ist ein Tochterunternehmen von Otto, genauso wie EOS. Insofern: Die Inkassogebühren, die EOS verlangt, sind bodenloser Unfug. Das dürfen die gar nicht, da es eine konzerninterne Tätigkeit ist.
Ich würde daher empfehlen, folgende Schritte zu gehen (kostet außer Briefporto/Zeit nichts).
1. Beschwerde ans Aufsichtsgericht des Inkassos (AG Hamburg): "Wertes Aufsichtsgericht. Hiermit beschwere ich mich über das Geschäftsgebaren von EOS. Es fing an, als am XX.XX.XXXX ein Außendienstmitarbeiter bei mir war, um eine angebliche Schuld von Versandhaus BonPrix einzutreiben. ich widersprach, da ich da noch nie bestellt hatte. Bei einem anschließenden Telefonat mit BonPrix eröffnete man mir, dass ich dort tatsächlich noch nie bestellt hatte und es kein Kundenkonto zu mir gäbe. Auch ein Telefonat bei EOS führte zu nichts. Ich solle widersprechen. Das tat ich schriftlich am XX.XX.XXXX und forderte Details. Diese Details wurden mir bis heute verweigert, stattdessen ging am XX.XX.XXXX ein gerichtlicher Mahnbescheid bei mir ein. Dies alles, insbesondere das Verweigern der Details, stellt bereits einen Verstoß gegen §11a RDG dar und ich beantrage hiermit ein empfindliches Bußgeld. Zudem liegt offenbar entweder eine absichtliche Personenverwechslung vor oder die Forderung wurde von EOS frei erfunden (in beiden Fällen stellt dies den Straftatbestand des Betruges dar). Sie wollen den Fall bitte untersuchen und ggf. durch persönliche Akteneinsicht vor Ort kontrollieren, wie hier gearbeitet wird. Im übrigen ist mir bekannt, dass EOS verbotenerweise RVG-gebühren geltend macht, obwohl es eine Konzern-Verbundenheit zwischen Auftraggeber und Inkasso gibt. Sie wollen EOS zukünftig per Auflage verbieten, bei konzerninternen Forderungen RVG-Gebühren abzurechnen, denn das stellt ebenso den Straftatbestand des Betruges dar (Vorsätzliche Täuschung über eine Rechtsdienstleistung, die es laut Gesetz gar nicht gibt)."
2. Bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Betruges gegen unbekannt. Ich würde da folgende Erklärungsansätze liefern: A) EOS hat das zusammen oder ohne BonPrix komplett frei erfunden. B) EOS findet den echten Schuldner nicht, versucht dann via Personenverwechslung dir das ganze anzuhängen. Das wäre dann betrug der unbekannten Person und nochmals von EOS.
Das Inkasso bekommt von beiden Maßnahmen etwas mit. Man kann dann auf deren Antwort gespannt sein.
Normalerweise kommt auf den Widerspruch bei Gericht reflexartig ein Brief, in dem du aufgefordert wirst, den Widerspruch zurückzunehmen (was man natürlich nicht tut). Daraufhin würde ich denen nur kurz schreiben "Werte EOS. Ich habe nie etwas bei BonPrix bestellt. Zwischenzeitlich habe ich mich sowohl beim Aufsichtsgericht beschwert als auch Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Sollten Sie irgendetwas von mir wollen, kommen sie zuerst einmal ihren gesetzlichen pflichten nach (§11a RDG). Danach werde ich entscheiden, ob ich mich äußere oder ihre Klage vor Gericht abwarte."
Mehr nicht. Wenn die was wollen, dann sollen sie auch erst mal eine Begründung liefern.
Wow! Vielen Dank :)
Mahnbescheid widersprechen und Anwalt nehmen.
Per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Die müssen dir ja erst mal beweisen dass du was gekauft hast. Und das werden sie ja nicht können.
Zur Sicherheit von einem Anwalt beraten lassen, falls du eine Rechtschutzversicherung dafür hast.
Angenommen jemand aus meiner Familie hat auf meinen Namen bestellt.. (habe natürlich alle gefragt, ob die etwas bestellt haben.. haben verneint) Was würde passieren, wenn sich heraus stellt, dass alles rechtens ist, aber ich unrecht (nicht wissend) widersprochen habe?
Dem Mahnbescheid widerprechen.
Mit dem Inkasso brauchst Dich gar nicht auseinandersetzen.
Im Gegenteil reagierst Du darauf wäre das ein Schuldanerkenntnis.
Klagen nun EOS oder Bonprix kannst immer noch einen Beweisantrag stellen, dann müssen die offenlegen wie der Vorgang zu zusammensetzt.
dem Mahnbescheid widersprechen und wegen mangelnder Beweise als nichtig erklären. bin dort kein Kunde und es liegt auch keine Rechnung vor.