Mahnbescheid kurz vor Verjährungsfrist gegen Verstorbene?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nur wenn das berets eingeleitete Mahnverfahren auf die Erben umgeschrieben werden kann, dann wären wir zahlungspflichtig.

Entscheidned ist, wann die Mutter verstorben ist. Ist die Mutter schon bei Ausstellung des Mahnbescheides tot, dann ist dieser unwirksamt, weil er gegen eine nicht existierende Partei gerichtet ist.

Ein Umschreiben ist nur möglich, wenn der Antragsgegner im laufenden Verfahren verstirbt.

Tote können nicht angemahnt werden. Die Forderung war euch nicht bekannt, ihr habt die nicht geerbt.. Und vermutlich ist die eh ein Betrugsversuch...

Ignorieren!!!

Ihr könnt natürlich dem Mahner mitteilen, das er sich sein Geld sonst wo hin stecken kann, weil die gemahnte Person verstorben ist...

Nach MEINER Auffassung hat das Unternehmen KEINEN Anspruch auf Belgeichung. Und wenn die berüchtigt sin, könnte dda durchaus eine neue Machen sein: Sterberegister druchgucken, und Tioten, bze deren erben eine Abmahnung schicken.

Ich verwette meinen linkenb Hoden, das das unternehmen die Forderung nicht beweisen kann...

jurafragen  29.12.2013, 22:39

Ignorieren!!!

Falsch. Das Mahngericht informieren.

karo13  29.12.2013, 03:45

Ich kann jetzt nicht auf jede einzelne Fehlinformation eingehen, deswegen nur so viel zum Thema Mahnverfahren:

  1. Ignorieren ist bei einem gerichtlichen Mahnbescheid die wohl schlechteste Strategie. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Das ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel, der nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig wird. Innerhalb dieser zwei Wochen kann man noch Einspruch einlegen, hat dann aber unnötige Kosten und Nachteile damit produziert.

  2. Wenn man Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegt, führt das immer zu einem gerichtlichen Verfahren (und dem dazugehörigen höheren Kostenrisiko). Der Widerspruch erfordert keine Begründung. Ist zwar immer hübsch, wenn sich da seitenweise ausgelassen wird, interessiert aber letztlich niemanden. Der Antragsteller muss seinen Anspruch dann ohnehin in einer Art Klageschrift (Anspruchsbegründung) darlegen, und darauf kann man dann als Beklagter erwidern.

msty1 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 03:19

Danke für Dien Antwort.

Es ist ein gerichtlicher Mahnbescheid, der ja ohne irgendeine Handlung unsererseits rechtskräftig wird.

Das hier versucht wird die Leute zu betrügen liegt auf der Hand, da meine Mutter 8 Jahre im Wachkoma lag und definitiv nicht fähig gewesen ist irgenetwas auszufüllen.

Ich kann leider nicht völlig azsschleissen, daß main Vater zu lebzeiten irgendwelchen Blödsinn in ihrem Namen ausgefüllt hat.

Lionbeard  29.12.2013, 03:28
@msty1

Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann von JEDEM ohne jeglichen Beweis der Rechtsmäßigkeit der Forderung angefordert werden. Das wird gerne benutzt, um Leute einzuschüchtern. Auf jeden Fall Widerspruch einlegen, und diese Tatsache dabei schreiben! Hatte dein Vater Handlungsvollmacht für sie? Da wird aber wohl kaum eine Gewinnspielteilnahme einschließen! Natürlich gerne solche Unternehme gerne an alte Leute ran, aber dies eTatsache erhöht die Chance, das die damit nicht druchkommen..

KEINE ANGST machen lassen! Das wollen die!

Lionbeard  29.12.2013, 03:29
@Lionbeard

Der laden muss Unterlagen ber den Vertrag haben: eine schriftliche nVertrg, oder eine AUFZEICHNUNG des telfonisch abgeschlossne Vertrages. Forder e dieseUnterlagen zwecks Prüfung an!

Lionbeard  29.12.2013, 03:16

Ansosnten lohnt ein Blick in Wikipedia

"Haftung des Erben"

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbe_%28Deutschland%29#Die_rechtliche_Stellung_des_Erben

speziell das unter dem Link "Aufgeotsverfahren" ist intersssant...

Lionbeard  29.12.2013, 03:21
@Lionbeard

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/schulden_erben.html

Auch interssant...

Ich bin kein Anwalt, nur informierte Laie, aber ihr solltet gute Chancen haen ,da raus zu kommen. Niotfalls hilft ein Anwalt, aber vermutlich reicht eine Drohung mit rechtlichen Schritten, da derVerein sene Forderungen streicht. Die, wie gesagtm meienr Meinung nahc eh nicht berechtigt sind. DEFINITIV dagegen angehn!!

Ich hatte einen ähnlichen Fall mal in der Praxis, da wurde das Verfahren nach 239 ZPO unterbrochen und der Mahnbescheid letzten Endes an die Erben neu zugestellt. Es war also immer noch dasselbe Verfahren und die Verjährung damit gehemmt.

Dass deine Mutter verstorben ist, solltest du dem Gericht auf jeden Fall schriftlich und mit Aktenzeichen anzeigen.

Ich würde dir empfehlen, direkt beim Mahngericht anzurufen und dich zu erkundigen, wie sie weiter verfahren würden. Vielleicht sind sie ja da auch der Auffassung, dass der MB neu beantragt werden muss, und letzten Endes entscheidet eh der Rechtspfleger, der da sitzt. Die Telefonnummer steht direkt auf dem Mahnbescheid, ansonsten findest du auch zentrale Nummern der Mahngerichte im Internet (Online-Mahnantrag .de, dann je nach Bundesland gucken). Normalerweise sind die recht hilfsbereit.

karo13  29.12.2013, 13:51

Ich hab mich nochmal mit meinem heimischen Anwalt beraten ;)

Eine Unterbrechung nach § 239 ZPO kommt eigentlich nur infrage, wenn eine Partei während des laufenden Verfahrens verstirbt. Ob das in meinem Fall so war, weiß ich leider nicht mehr. Hier müsste wahrscheinlich tatsächlich ein neuer MB beantragt werden; vor Ablauf der Verjährungsfrist wird das kaum klappen.

Also bleibt es dabei: anrufen, den Rechtspfleger fragen und schriftlich anzeigen, dass der Antragsgegner verstorben ist. Alles Gute :)

da das schreiben vor der verjährung kam, gilt das automatisch auch für die erben.