Mahnbescheid gegen jemanden, der noch nicht volljährig ist?
Hallo,
kann ich einen Mahnbescheid gegen jemanden erstellen, der noch nicht volljährig ist? Oder müssen das die Eltern werden?
5 Antworten
Ja, kannst du, ist aber Blödsinn!
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=58469&
Der Schuldner, bzw. seine Eltern werden Einspruch einlegen; anschließend musst du klagen. Also kannst du dir die Kosten des MB auch gleich sparen!
Minderjährige fehlt, da sie noch nicht voll geschäftsfähig sind, die Prozessfähigkeit. Da bedeutet, dass für sie der gesetzliche Vertreter in einem Gerichtsverfahren als Handlungsperson auftritt.
Wenn du also eine Forderung gegen einen Minderjährigen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen willst, so im Mahnantrag der Antragsgegner wie folgt zu bezeichnen:
Minderjährige (Name und Anschrift),dieser vertreten durch (Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreter z.B. Eltern)
Völlig problemlos. Sofern der Adressat für die Forderung zivilrechtlich haftbar ist, kann auch ein Mahnbescheid gegen ihn beantragt werden. Die Eltern haften ja sowieso nicht für Forderungen, die gegen die Kinder gestellt werden.
was wenn ein erwachsener bestellungen auf das kind getätigt hat und wegen nicht bezahlung mahnbescheide kommen
Kann ein Gericht erstellen.
http://www.ag-paderborn.nrw.de/aufgaben/abteilungen/mahnabteilung/Mahnbescheid.pdf
Da ein Nichtvolljähriger gar nicht oder nur eingeschränkt geschäftsfähig ist wohl eher gegen die Eltern.