Muss ich den Unfall meinen Eltern beichten?
Ich bin volljährig und wohne nicht mehr zuhause, bin aber noch bei meinen Eltern mit in der Haftpflichtversicherung. Hatte letztens mit einem fremden Wagen einen kleinen Unfall (nur gegen etwas gefahren, minimale Schäden). Wenn ich jetzt die Versicherung kontaktiere, werden meine Eltern dann auch informiert da der Vertrag ja über ihren Namen läuft?
8 Antworten
Wenn Du die Versicherung kontaktierst, geht es über die Eltern, da diese die Versicherungsnehmer sind.
Also ist es besser, wenn Du den Schaden beichtest, bevor die Versicherung sich an Deine Eltern wendet.
Man kann einen Schaden natürlich auch ohne Versicherung regeln, indem man ihn bezahlt. Dabei kann man aber ganz schön reinfallen, weil es Fälle gibt, in denen der Unfallgegner so richtig alles machen lässt und man hinterher nicht mehr beweisen kann, was zum aktuellen Unfallschaden gehört. Davon lass lieber die Finger.
Der kleine Unfall geschah doch mit einem "fremden Wagen", ergo ist auch dieser der Kfz-Haftpflichtversicherung des "fremden Wagens" zu melden!
Erst einmal zum Verständnis - wir reden von einem Unfall mit einem KFZ - sprich KFZ-Haftpflichtversicherung eines Deiner Elternteile?
Selbstverständlich werden diese bzw. der Versicherungsnehmer informiert - denn der Vertrag läuft auf einen Elternteil und nach Schadenabwicklung wird der Vertrag hochgestuft - sprich die Prämie wird im folgenden Kalenderjahr spürbar ansteigen.
Also stellt sich die Frage, ob es nicht letztendlich kostengünstiger ist, den verrsachten Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Somit solltest Du Deine Eltern umgehend informieren.
nur gegen etwas gefahren, minimale Schäden -
Wo hoch ist denn der gegnerische Schaden überhaupt?
Wenn FS definitiv ein fremdes Fahrzeug gefahren ist und damit dann einen Schaden verursacht hat, dann kommt dafür ganz sicherlich keine Versicherung auf seine/ ihre Eltern abgchlossene Versicherung auf. Nur Du weißt so gut wie ich - welche eigentümlich gestellten Fragen hier so täglich auftauchen.
Aber vermutlich hast Du recht. Wobei mir dann immer schleierhaft ist, wie man dann auf die Idee kommen kann, dass ein solcher Schaden über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern laufen könnte.
Ein Laie im Versich.geschäft kann ja schon mal auf diese Idee mit der PHV kommen - ist ja schließlich ein Schaden an "fremden" Eigentum - nur eben ein Auto...
Was sollte die Haftpflichtversicherung der Eltern mit dem KFZ Unfall zu tun haben...?
Den Schaden am anderen Fahrzeug zahlt die KFZ-Haftpflicht des "fremden" Wagens den Schaden an diesem Auto die Vollkasko - oder du zahlst beides aus eigener Tasche.
Hatte letztens mit einem fremden Wagen einen kleinen Unfall (nur gegen etwas gefahren, minimale Schäden).
Sollte es sich bei dem kleinen Unfall um einen Kfz-Unfall handeln (Auto gegen Auto), dann ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig!
Nein nur das Auto eines Bekannten mit dem ich gefahren bin ist beschädigt worden, also vermutlich Privathaftpflicht? Danke für die Info!
Himmelnocheins, das zahlt keine Privathaftpflicht!
Den Schaden am geliehenen Auto zahlt die Vollkaskoversicherung dieses Autos (wenn vorhanden), den Schaden am anderen Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des geliehenen Autos.
Dann benötigt der Bekannte für sein Auto einen Vollkaskoschutz für den "Eigenschaden" von dir verursacht! Andernfalls könnt ihr ja den Schaden mit einander teilen - auf alle Fälle mußt du deinen Eltern nicht Bescheid geben, da eine PHV hier nichts leistet :-((
Danke, das ist genau das was ich wissen wollte! Sorry für die Missverständnisse
Nein.
Dir wurde ein Autoschlüssel anvertraut im Wissen, daß du einen Unfall bauen könntest. Folglich beschäftigt sich damit die KFZ Versicherung des Bekannten.
Die Privathaftpflicht hat mit Schäden an ausgeliehenen oder eigenen Autos nichts zu tun.
Naja, aber irgendwann wirst du mit deinen Ellis darüber freiwillig reden. Kann doch vorkommen.
Nein sie ist ein fremdes Auto gefahren u hat damit einen Schaden verursacht u möchte das die Haftpflicht der Eltern einspringt