Dürfen Mahnungen,Inkassoschreiben und Mahnbescheid per Email verschickt werden?

8 Antworten

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das dürfen sie schon (via E-Mail verschickt werden) - sie sind dann aber nicht rechtsverbindlich.

Eine Ausnahme kann höchstens der neue EPOST-Service der Post sein. Wenn dort beide Benutzer, also die Anwaltskanzlei und auch du, registriert seid, dann ist eine rechtsverbindliche Zustellung möglich, da der Absender Datum und Uhrzeit der Zustellung (also ob und wann du die Nachricht definitiv erhalten und zur Kenntnis genommen hast) sehen kann.

Wenn du per E-Mail so etwas bekommen hast, kannst du immer sagen "hab ich nicht erhalten" und keiner kann dir das Gegenteil beweisen. Wenn sie dann darauf rumreiten, kannst du immer sagen, die Zustellung war nicht form- und fristgerecht.

Eine Mahnung muss nicht "rechtsverbindlich"(so die falsche Wortwahl der Antworter hier) sein. sie ist verzichtbar - in sofern treten durch sie die selben Rechtsfolgen ein wie nach einer brieflichen Mahnung - nämlich keine. Der Verzug, der durch Mahnung eintreten kann, muss schon vor Beauftragung des Inkasso-Untrnehmens eingetreten sein (sonst musst Du die Inkasso-Gebühren nicht zahlen.) Außerdem darf man nicht vergessen, dass eine Mail ggf. zu einer Beweislastumkehr führen kann. Für Dich als Schuldner ist das alles egal. Das Inkasso-Institut mahnt - und leitet, wenn Du nicht reagierst, weitere Maßnahmen gegen Dich ein - das kann teuer werden - und - jeh nach Inkasso-Unternehmen auch unangenehm. Dabei beschreiten nicht all Inkasso-Unternehmen nur "saubere" Wege, sondern auch solche, die Dich ziemlich belasten können - und plötzlich reden die Nachbarn, die Arbeitskollegen und die Familie ohne erkennbaren Grund über Dich - und das sind noch die harmlosesten Maßnahmen, die unseriöse Büros einleiten könnten. Auf einmal streicht die Bank Deinen Dispo zusammen und verlangt die Rückzahlung - Du erhältst keine Kredite mehr, Deine Lieferanten liefern nur noch auf Vorkasse, Deine Kunden springen ab - oder die Behörden prüfen plötzlich Deinen Laden, wenn Du einen hast - oder Du bekommst plötzlich super Kunden - und stellst hinterher fest, dass es Kukuckseier waren - weil sie Dir schwarze Einnahmen angeboten haben, oder ein neuer Mitarbeitetr ist plötzlich auf der Gegnseite etc, etc - Da gibt es alles, was man sich denken kann, wenn die Druck auf Dich machen wollen. Kommt auf die Höhe der Forderung an. Manche Inkasso-Untrnehmen fertigen Bewegungsprofile von Dir an, und - wenn sie wollen, bist Du für sie gläsern - also alles ohne Gewähr. Ist nur ein Brainstorming, was so passieren könnte und denkbar wäre - ist also keine Behauptung - die Inkasso-Branche ist natürlich ohne Fehl´und Tadel. Vor verbands-Unternehmen brauchst Du Dich natürlich kaum fürchten die arbeiten sauber. Also such lieber eine Lösung, bevor Du merkst, wie seriös oder unseriös die vorgehen. Glück auf

Natürlich nicht.

Wer garantiert denn, dass der Empfänger das liest? PC kann kaputt sein, keine Lust Mails zu lesen (dazu ist niemand verpflichtet)

Und selbst, wenn es gelesen wird, ist das nicht nachvollziehbar.

Die Korrespondenz per Email ist heute weit verbreitet. Sie liegt deshalb oft im Interesse von Sender und Empfänger einer Mitteilung.

Allerdings werden i.d.R. mit einer normalen Email keine Formen und Fristen eingehalten. Die Übersendung von Unterlagen rund um Mahnung, Inkasso und Mahnbescheid kann also nur der schnellen, unkomplizierten Information dienen.

In der Praxis kommt gerade das häufig vor, meist auf Wunsch des Empfängers.

Abgesehen vom gerichtlichen Mahnbescheid " dürfen " Inkassofirmen Mahnungen per email verschicken,

Gib doch mal mehr Infos zur Forderung !