Mahnbescheid von web.de bzw. 1und1
Hallo, ich habe hier ein Mahnbescheid vom Gericht in Mayern bekommen. Ich hatte damals ein "geburtstagsgeschenk" bekommen und habe dann die email gelöscht. Als dan daraufhin ein paar tage später mein Postfach voll war, habe ich das ganze abgeschlossen. Es kam eine Rechnung in höhe von 35Euro die ich nicht zahlte. Es wurde dan immer mehr, bis sie dan aufeinmal "nurnoch" 85Euro haben wollten (Inkassogebühren ...vorher waren es 150). Nun kam ein "Mahnbescheid" aus Mayern, indem ich 187Euro zahlen soll. Da steht auch, dass das ganze noch nicht geprüft sei. Gehen die echt wegen 35Euro vor Gericht? oder lassen die das ganze dan stecken? Lacht der Richter die nicht aus?
11 Antworten
Ein Mahnbescheid heißt nicht, dass ein Richter die Forderung geprüft hat. Wichtig ist, wenn du mit der Forderung nicht einverstanden bist, dass du innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, beweisbar den Widerspruch absendest (keine Begründung schreiben, nur ankreuzen)!!
Tust du dies nicht und zahlst auch nicht, kann web.de gegen dich den Vollstreckungsbescheid beantragen, welcher dazu führen kann, dass du Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommst, zwecks Pfändung (Gehalt, Gegenstände, etc.)
Hast du fristgemäß widersprochen, so bleibt dem Gläubiger nur noch die Klageerhebung, dann müssten sie die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung vor Gericht beweisen. Sollte es soweit kommen, ist es dringend notwendig anwaltlichen Rat einzuholen.
auf mahnbescheide musst du reagieren sonst entscheidet das gericht und es gibt ein sogenanntes "säumnisurteil" und dann musst du blechen,was seht teuer wird.das gericht prüft auch nicht ob der bescheid gerechtfertigt ist oder nicht-steht da auch drin- ganz widersprechen oder nur in teilen,das musst du selbst entscheiden.
Wenn der Mahnbescheid beantragt wurde, fallen für den Gläubiger bereits die Kosten an, das heisst, der wird durchgezogen. Dann wird noch der Vollstreckungsbescheid beantragt und dann hat der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, der für 30 Jahre gültig ist, d.h. er kann Lohn pfänden, ein Konto pfänden, den Gerichtsvollzieher schicken und dich zur eidesstattlichen Versicherung vorladen lassen, notfalls sogar mit Haftbefehl. Entweder du zahlst das Ding ganz schnell oder du erhebst mit dem Wisch der dran ist Widerspruch beim Amtsgericht. Aber nur, wenn du überzeugt bis, dass der Mahnbescheid unrecht d.h. die Forderung unbegründet ist - sonst kommt es zu einem Gerichtsverfahren und wenn du verlierst, zahlst du diese Kosten auch noch. Dazu noch die Zinsen.... Glaub mir, ich hab mal Jahre in einem Inkassobüro gearbeitet, wenn der MB raus ist ist der Zug abge- fahren. Je nach Gläubiger wird ein MB auch der Schufa gemeldet, dann ist deine Kredit- würdigkeit i. A.
Hi, danke für die Info. Habe mir mir Internet dazu etwas duchgelesen, steht zwar, es sind alles Betrüger etc. Aber ich zahle wohl doch besser.
Die gehen nicht wegen 35€ vor Gericht, sondern wegen der 187€ !! Wenn du jetzt nicht reagierst, kommen noch fette Gerichtskosten onTop...
Das Mahngericht prüft nicht ob die Forderung berechtigt ist, daher der Hinweis, das wird erst hinterher auf dem Klageweg geklärt, den 1&1 mit Sicherheit einschlagen wird.
Der gerichtliche Mahnbescheid, gelber Umschlag, da solltest du das kreuzt an der richtigen Stelle machen und fristgerecht zurück schicken. Dass du vorher nicht gelesen hast, bevor etwas in deinem Postfach angeklickt hast, ist Eigenverschulden.