Bafög formblatt 3. Auch volljährige Geschwister die bereits Arbeiten angeben?
Hallo zusammen,
Ich fülle zurzeit meinen bafögantrag aus und bin etwas verunsichert.
Müssen meine Eltern auch ein geschwisterteil angeben, das volljährig ist und bereits arbeitet, jedoch noch bei uns wohnt?
Das geschwisterteil wird ja sogesehem indirekt unterhalten (Wohnung, Essen, Strom etc.)
2 Antworten
Geschwister – so wirken sie sich auf Dein BAföG aus - Uni24.de
Haben Deine Geschwister eigenes Einkommen, erhöht sich das anrechenbare Einkommen Eurer Eltern. Deine Geschwister verdienen nun ihren eigenen Unterhalt und sind nicht mehr vom Geld Deiner Eltern abhängig. Indem Deine Eltern dadurch mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, erhältst Du vom Staat unter Umständen weniger BAföG.
Das sieht Fortuna aber total anders, der ist Eksperte.
Dass es sich auswirkt, ist mir bewusst. Aber meine eigentliche Frage ist das nicht.
Hallo,
nein, müssen sie nicht. Die Geschwister können sich ja selbst finanzieren. Ob deine Eltern ihnen noch freiwillig Sachen kostenlos zur Verfügung stellen, spielt keine Rolle.