können eltern volljähriges kind einweisen lassen?
hallo, ich wollte mich mal informieren wie denn die rechtslage bei folgendem thema ist:
eine volljährige, dennoch bei ihren eltern wohnhafte person soll in eine klinik eingewiesen werden, möchte dies aber nicht. können die eltern das denn einfach so entscheiden oder kann diese person selbst darüber verfügen?
danke!
13 Antworten
Nun die Eltern sowie alle anderen Personen, denen auffällt, dass jemand selbst- oder fremdgefährdend ist, kann eine Einweisung einleiten, bzw. melden. Darauf erscheint ein Notfallteam Arzt, Polizei, Sanitäter. Eine erste Abklärung erfolgt und es wird entschieden, ob man mitgenommen wird. Innerhalb von 24 Stunden muss die Einweisung überprüft und bestätigt werden oder die Entlassung erfolgt. Für den fürsorgerischen Freiheitsentzug braucht es eine richterliche Verfügung.
Die Hürde für eine Einweisung ist recht hoch, ohne ernsthaften Grund geht das nicht.
Gegen den Willen einweisen kann nur ein Richter und das ist auch gut....
In was für eine Klinik soll die Person denn? Psychiatrie oder besteht Gefahr für Leib und Leben? Dann kann ein richterlicher Beschluß erwirkt werden, indem ein Richter einen Betreuer für die Gesundheit bestimmt. Das muß beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Ich würde mal mit dem Hausarzt reden, vielleicht kann er entsprechende Schritte in die Wege leiten. Oder mit dem Patienten in einer Psychiatrischen Ambulanz, die meist den Kliniken angeschlossen sind, vorsprechen.
Da hat sie kein großes Mitspracherecht. Wenn das Verhalten der Person stark selbstgefährdent ist, kann eine Zwangseinweisung durch Erziehungsberchtigte, behandelnde Ärzte oder Betreuer erfolgen.
Zwangseinweisung durch Erziehungsberechtigte oder Arzt? Das ist mir aber neu. Eine Zwangsanweisung kann nur durch richterlichen Beschluß erfolgen. Bzw. muß der Richter innerhalb 24 Std., nachdem sie in eine Klinik gegen ihren Willen eingeliefert wurde, eine Unterbringung anordnen, sonst ist das Freiheitsberaubung!
Normalerweise kann sie selbst darüber entscheiden, wenn sie volljährig ist. Es sei denn, es geht um psychische Probleme und die Person ist nicht mehr entscheidungsfähig, dann könnten es schon die Eltern entscheiden. Aber vorher würde so etwas erst ein Arzt entscheiden.
es geht um eine essstörung!
Das kommt auf die Diagnose und den Arzt drauf an. Bei Selbstgefährdung ist das immer so eine Sache. Ist sehr schwer den richtigen Weg zu finden.
in eine klinik für essgestörte