Mahnbescheid ohne ladungsfähige Anschrift oder was wäre der Weg?

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Wenn dein ehemaliger Freund nicht beim Bürgeramt gemeldet ist, sieht es schlecht aus/bzw. sind die Möglichkeiten begrenzter an dein Geld zu kommen.

Ist er gemeldet, musst du nur zu deinem Bürgeramt, bittest um eine Meldeauskunft, sagst denen den vollen Namen deines ehemaligen Freundes und dessen Anschrift der geräumten Wohnung.

Dann erhältst du seine neue Anschrift.

Wenn die Eltern in einem anderen Ort leben, bekommst du eventuell die Anschrift des dortigen Bürgeramtes und musst dich mit denen schriftlich oder telefonisch in Verbindung setzen.

Eine Meldeauskunft kostet Geld. Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Meist 5 € - 8 € .

Man kann das Geld in bar zahlen oder - wenn das Bürgeramt weiter weg ist - per Überweisung. Manchmal auch in Briefmarken. Vorher fragen.

Ist die neue Anschrift vor Ort bekannt, bekommst du auch sofort die neue Anschrift. Bei weiterer Entfernung bekommst du nach Zahlung der Gebühr einen Brief mit der Anschrift.

Manchmal auch gegen offene Rechnung.

Bedenke bitte:

300 € ist echt nicht wenig. Aber:

Einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheid musst du auf jedenfall im Vorraus bezahlen. Das kostet 40 € - 50 € .

Dein "Freund" kann gegen diesen dann Widerspruch einlegen, obwohl er im Unrecht ist.

Dann würde erst einmal ein gerichtliches Vorverfahren und später eventuell eine mündliche Gerichtsverhandlung statt finden.

Legt der "Freund" kein oder zu spät Widerspruch ein, musst du einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Kostet auch nochmal 35 € - 50 € .

Gegen diesen kann dein "Freund" Einspruch einlegen. Dann wieder dasselbe vor Gericht.

Legt dein ehemaliger Freund keinen Einspruch ein, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.

Um das Geld einzutreiben, musst du mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid zu deinem Amtsgericht und die Vollstreckung beantragen.

Die leiten das dann an die im Haus befindliche Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle weiter. Gegebenenfalls an das örtlich zuständige Amtsgericht.

Aber auch den Gerichtsvollzieher musst du im Vorraus bezahlen. Kostet schon so 70 € bis 120 € .

Das Gute: Hat dein "Freund" genug Geld über der Pfändungsgrenze, kann der Gerichtsvollzieher die 300 € plus Zinsen und deine Gebühren für Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Gerichtsvollzieher Gebühren pfänden und dir übergeben/überweisen.

Wenn dein "Freund" aber nur Alg 2 ( Hartz 4 ) oder ähnliches geringes Einkommen bezieht, welches unterhalb der monatlichen Pfändungsfreigrenze ( 1.045, 04 € ) liegt, dann hast du den Zonk!

Denn dann bekommst du deine 300 € nicht wieder und bleibst auf deinen anderen Auslagen auch noch sitzen!

Klar, du bist im Recht. Aber der Gang zum Gericht mit Mahnbescheid usw. lohnt nur, wenn du weisst das dein ehemaliger Freund wirklich genug Geld hat.

Wenn er nur 900 € monatlich verdient, darf er alles davon behalten.

Er muss über 1.045,04 € monatlich verdienen oder genug Bargeld bei sich haben, was auch offenbar ihm gehört, damit der Gerichtsvollzieher was machen kann.

Also wäge bitte echt ab was richtig ist.

Nur weil er 300 € Schulden hat, heißt das nicht das du die mal eben locker wieder bekommst. :/

mepeisen  15.01.2014, 08:46

Einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheid musst du auf jedenfall im Vorraus bezahlen. Das kostet 40 € - 50 € .

32€ zzgl. Briefporto. Nicht mehr. Genauso kostet der Antrag auf VB nicht so viel, wie du angibst.

Kostet schon so 70 € bis 120 € .

Auch das stimmt nicht. Pfändungsauftrag beträgt IMHO laut Gebührentabelle aktuell 26€. Siehe beispielsweise http://www.gesetze-im-internet.de/gvkostg/BJNR062310001.html

Er muss über 1.045,04 € monatlich verdienen oder genug Bargeld bei sich haben, was auch offenbar ihm gehört, damit der Gerichtsvollzieher was machen kann.

Das muss nicht so enden. Er könnte auch auf freiwilliger Basis eine kleine Rate zahlen oder eine Kontopfändung könnte erfolgreich sein, weil er es nicht in ein P-Konto umwandelt usw. Ich sehe das Problem eher an anderer Ecke: Zwangsräumung u.ä. deutet auf deutlich mehr Schulden hin. Mietschulden usw. Man dürfte sich also in eine Reihe weiterer Gläubiger einreihen, denn irgendwann hören auch die Eltern auf, die Schulden abzubezahlen... Wenn er zwei Autos hat, lässt man den GV eines wegpfänden und gut ist.

Rategoldfuchs  15.01.2014, 13:23
@mepeisen

Beweise für die 32 € kannst du NICHT bieten!

26 € für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers - ist klar!!!

Aus deinem Link gehen keinerlei Kosten hervor!!!

Nicht gut ist. Du weisst gar nicht was das Zweitauto einbringen würde!

Ja könnte, hätte, wenn. Ich hasse es wenn jemand meine korrekte Antwort kritisiert!!!

Aber du hast Recht mit den 32 € für einen Mahnbescheid. Da war ich mit meinen 40 € ja nicht sooo weit weg. Also langsam!!!

20 € für einen Gerichtsvollzieher bezieht sich nur auf eine erfolglose Pfändung. Also du musst schon richtig korrigieren oder es korrekt wieder geben!!!

Auch wenn du mindestens zu 50 % recht hast.

mepeisen  15.01.2014, 15:12
@Rategoldfuchs

Beweise für die 32 € kannst du NICHT bieten!

Das ist alles haarklein gesetzlich geregelt. Ich habe die relevante Tabelle für den Gerichtsvollzieher bereits verlinkt. Scroll mal runter, da sind die Gebührensätze für den Gerichtsvollzieher aufgelistet. Noch ein Link? Gerne.

http://www.mahngerichte.de/scripts/gebuehr2013.php

Die DOmain wird von unseren zentralen Mahngerichten verwaltet, das ist insofern der offizielle und richtige Gebührenrechner.

Auch wenn du mindestens zu 50 % recht hast.

Es gibt kein "Ungefähr" bei so etwas. Auch hinsichtlich der Erstattungv on Kosten darf man ausschließlich das vom Schuldner zurück verlangen, was hier gesetzlich fixiert ist.

20 € für einen Gerichtsvollzieher bezieht sich nur auf eine erfolglose Pfändung. Also du musst schon richtig korrigieren oder es korrekt wieder geben!!!

Ich schrieb 26€. Aber ansonsten: Na und? Wenn die Pfändung erfolgreich ist, treibt der GV die Gebühren für seine Beauftragung sowieso direkt mit ein, da sie kraft Gesetz vom Schuldner zu bezahlen sind. Und zwar in der Höhe, wie sie dem GvKostG nach entstehen.

Es ging hier um Kosten, die der Gläubiger vorstrecken muss und bei denen er der Gefahr ausgesetzt ist, sie in den Wind zu schreiben, weil nichts gepfändet werden kann. Worum soll es sonst gehen? Wenn die Pfändung erfolgreich ist, bekommt man sämtliche Gebühren erstattet.

Pennywise1966 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 02:46

Er arbeitet als selbständiger Servicetechniker bei der Telekom und war wohl 2 Monate krank (wusste ich aber nicht).

Die 300,- lieh er sich von mir um die Durststrecke zu überbrücken, aus der Wohnung flog er nicht weil er die Miete nicht zahlen konnte sondern weil er wohl nicht wollte.

Die Eltern haben dann den ganzen Wust bezahlt (Aussage der Mutter am Telefon)

Zu dem Zeitpunkt als er sich das Geld lieh konnte er es nicht zurückzahlen da er ja erst später wieder anfing zu arbeiten (wusste ich aber nicht, ich war im Glauben das er arbeitete, das Geld sollte für eine Autoreparatur sein), deshalb die Anzeige wegen Betruges.

Mittlerweile ist es so das er das Geld zurückzahlen KÖNNTE aber nicht will.

Schaut so aus das er sein Profil auf Facebook so anonym wie möglich halten will, meine Nachrichten liest aber nicht antwortet.

Meine Telenummer hat er bei seinen Eltern geblockt und jene sind halt erst abends zu erreichen,..auf Dauer ist mir das zu blöde um wegen dem Deppen zur Zelle zu latschen (da klappt es nämlich mit der Erreichbarkeit).

Er besitzt 2 Autos und macht gerne auf dicke Hose, soll mir recht sein.

Das ist bei mir mittlerweile ein ganz persönliches Ding und ich gebe das Geld gerne aus um ihm auf Dauer auf die Füße zu treten, denn er rechnet halt fest damit das ich gar nichts tue und alles auf sich beruhen lasse.

Alleine die Anzeige wird ihm übelst aufstoßen denn die Polizei wird sich auf jeden Fall bei den Eltern melden um zu erfahren wo sich Sohnemann rumtreibt.

Ich bin ihm 2 Monate lang hinterher gelaufen und nun soll sich der Staat darum kümmern, zahle ich gerne dafür:).

Und sollte sich die nächsten Tage herausstellen das die ganze Sache komplizierter wird als gedacht, nehme ich mir Prozesskostenbeihilfe (in der Altenpflege verdient man leider nix) und suche mir nen Anwalt der ihn skalpiert!.

Rategoldfuchs  14.01.2014, 03:01
@Pennywise1966

Du hast ja immerhin Ahnung von der Materie. Find ich gut. :-) ( Prozesskostenhilfe )

Also hat er Geld. Das ist gut für dich.

Problem wie geschrieben: Du musst mindestens 170 € - 220 € im Vorraus bezahlen und hoffen, das er nicht irgendwo Widerspruch/Einspruch erhebt.

Aber auch wenn er Widerspruch/Einspruch erhebt, ist nicht alles verloren.

Wenn er dann nicht zu einer eventuellen Gerichtsverhandlung erscheint, ergeht ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen deinen "Freund".

Das ist quasi dasselbe wie ein Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Versäumnisurteil kannst du dann sofort einen Gerichtsvollzieher ( kostenpflichtig ) beauftragen.

Ohne noch extra einen eventuellen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, falls dieser noch nicht erlassen wurde.

Dein "Freund" ist ja ein ziemlich arrogant-dreistes Ars....ch!

Wenn er vor Gericht erscheint, kann ein normales Urteil gegen ihn erfolgen. Gegen dieses kann er aber Rechtsmittel einlegen und sich alles Jahre hin ziehen.

Pennywise1966 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 03:28
@Rategoldfuchs

Quote: "Dein "Freund" ist ja ein ziemlich arrogant-dreistes Ars....ch!"

Und DAS ist für mich der ausschlaggebende Grund warum ich zur Not nur noch Nudeln mit Ketschup futtern werde um DAS durch zu ziehen.

Ich kam durch die "Nichtrückzahlung" selber finanziell arg ins trudeln.

Es wäre für mich kein Ding wenn er rangekommen wäre "Sorry,..bin pleite, kann ich abstottern?", bot ich ihm ja sogar an!.

Letzten Samstag wollte er rumkommen um einen kleinen Teil zu bezahlen, nix..kein Erscheinen, kein Anruf aber aktiv bei Facebook.

Ich erreichte ihn nur sporadisch abends bei den Eltern, da war er fix am Tele um zu verhindern das ich jene zuerst sprach (Sie sind nicht wirklich begeistert von seinem Verhalten).Auf einmal ging niemand mehr ran (auch nicht mit unterdrückter Rufnummer). Dann kam ich auf die Idee das sie ja auch über DSL und eine Fritzbox verfügen, kann man ja eingehende Anrufe sperren.

Bin zur Telefonzelle und nach 3mal klingeln nahm er ab.

Sorry,..da ist es dann auch bei mir vorbei, er rechnet fest damit das ich mir den ganzen Stress nicht antue und einfach alles auf sich beruhen lasse,..sehe ich aber gar nicht ein.

Habe mir ja eingebildet über eine gewisse Menschenkenntnis zu verfügen aber in dem Fall habe ich mich extrem getäuscht.

Ist für mich allerdings nun auch kein Grund ihn damit durchkommen zu lassen.

Soll sich strafrechtlich um ihn gekümmert werden und zivilrechtlich pfände ich ihm bei der Telekom das Telefon unterm Hintern weg wenns sein muss.

Nachtrag:

Widersprechen kann er wie er will, mündlicher Vertrag und 2 unabhängige Zeugen, da kann er sich winden wie ein Aal, nutzt nix.

Rategoldfuchs  14.01.2014, 03:33
@Pennywise1966

Ich kenne die Erfahrung sich extrem in einem ""Menschen"" zu täuschen.

Verstehe dich voll und ganz. Wird geräumt, wohnt bei Mami und Papi und zahlt seine Schulden nicht. Wie armseelig ist der Typ??!!

Voll asozial der Typ! :/

Rategoldfuchs  14.01.2014, 02:37

Hast du einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid, kannst du 30 Jahre lang immer wieder bei deinem "freund" pfänden lassen/beziehungsweise es versuchen. Solange ist der Vollstreckungsbescheid gültig.

Also auch wenn mal der Gerichtsvollzieher erfolglos war, kannst du ihn ein oder auch 9 Monate oder 9 Jahre oder auch aller 2 Monate ( wie du willst ) immer wieder zu deinem "Freund" schicken und versuchen eine Pfändung zu erwirken.

ABER: Den Gerichtsvollzieher musst du immer wieder erneut und im Vorraus bezahlen!

Mit der Strafanzeige ermittelt die Polizei. Adresse bekommst du mit Begründung vom Meldeamt. Aber bedenke Bitte damit das Verfahren auch Geld kostet. Wo nix ist kann man auch nix wegnehmen. Es kommen auf dich kosten und Auslagen zu. Diese musst du auch erst mal bezahlen. Manchmal ist es besser so etwas als Lehrgeld abzubuchen. LG Alex

Rategoldfuchs  14.01.2014, 02:27

Alexuwe: Für die Meldeauskunft bedarf es KEINER Begründung.

Alexuwe  14.01.2014, 04:26
@Rategoldfuchs

Bei einem Einspruch zur adressweitergabe schon. Sonst nicht

Pennywise1966 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 01:13

Ich gehe ganz stark davon aus das der Bursche bei den Eltern wohnt aber nicht dort gemeldet ist.

Und das ich auslegen muss ist mir klar, mir dreht es sich da ums Prinzip und da verhungere ich lieber als ihm das durchgehen zu lassen.

Und klar ermittelt die Polizei wegen Betruges, wird für mich erst dann interessant wenn es zu einer Verurteilung kommt.

Mich interessiert im Moment nur die zivilrechtliche Seite wenn ich keine ladungsfähige Anschrift sondern nur die Telefonnummer der Eltern besitze.

Der Anspruch ist klar, mündlicher Vertrag mit Zeugen.

Alexuwe  14.01.2014, 01:20
@Pennywise1966

Du kannst schon versuchen es über die Adresse der Eltern zustellen zu lassen. Zwangsraumung ? Strom versuche es über die Stadtwerke Freunde ? Das sollte rausbekommen sein.. Schon der alte Vermieter hat vermutlich die Adresse .nett ffragen

mepeisen  16.01.2014, 09:37
@Alexuwe

Die Stadtwerke werden die Adresse nicht rausgeben. Das wäre ansonsten ein Datenschutzverstoß.

Anders als in vielen anderen Verfahren, gibt es beim Mahnverfahren keine Möglichkeit der öffentlichen Zustellung. Das heisst, dass du das Verfahren nicht erfolgreich durchführen kannst, wenn du keine Anschrift hast. Somit würde nur der reguläre Klageweg bleiben.

Pennywise1966 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 01:04

Korrekt, deshalb ja die Frage:).

Zahlungsklage geht ja nur wenn vorher ein Mahnverfahren erfolglos war, kann aber ein erfolgloses Mahnverfahren geben weil ich gar kein Mahnverfahren durchführen kann:).

Was also mach ich nu?

Ronox  14.01.2014, 01:58
@Pennywise1966

Eine Leistungsklage, die auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet ist, setzt kein gescheitertes Mahnverfahren voraus. Ich persönlich würde wegen 300 Euro aber keine Klage erheben, in deren Verlauf mehrere öffentliche Zustellungen erfolgen müssen.

HH1887  14.01.2014, 02:15
@Pennywise1966

Zahlungsklage geht ja nur wenn vorher ein Mahnverfahren erfolglos war

Wie kann denn ein Mahnverfahren "erfolglos" sein?

Für eine Zahlungsklage muss nur eine fällige Forderung vorliegen!

Die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist keine Prozessvoraussetzung und auch nur empfehlenswert, wenn nicht mit einem Widerspruch des Antragsgegners zu rechnen ist.

Es ist jedoch durchaus sinnvoll, den Glaubiger vor Klageerhebung in Verzug zu setzen, damit man bei einem sofortigen Anerkenntnis nicht die Prozesskosten zu tragen hat, aber Vorraussetzung zur Klageerhebung ist auch das nicht.

Was also mach ich nu?

Klage am zuständigen Amtsgericht erheben und die Klage öffentlich zustellen lassen. (bzw. zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn das machen lassen...)

mepeisen  16.01.2014, 09:40
@HH1887

Damit das Amtsgericht eine öffentliche Zustellung vornimmt, muss man nachweisen, dass der Aufenthaltsort unbekannt ist. Je nach Gericht werden dort andere Anforderungen gestellt. Aber ohne einen nachgewiesenen Versuch, wenigstens einmal beim Einwohnermeldeamt nachzufragen, wird das kaum ein Richter einfach so durchgehen lassen. Der Möglichkeit, nach Umzug einer Person Rechtsmissbrauch zu betreiben, wäre sonst Tür und Tor geöffnet.

Wenn er unbekannt verzogen ist, fragst Du beim Einwohnermeldeamt seine Adresse ab und bekommst eine entsprechende Negativauskunft. Mit der kannst Du dann direkt Klage beim Amtsgericht erheben und die öffentliche Zustellung beantragen. Manche Gerichte verlangen über die Auskunft aus dem Melderegister noch weitere Bemühungen, die Adresse herauszufinden. Falls Dein zuständiges Gericht eine solche Meinung vertritt, wird es Dich darauf hinweisen.

Letztlich bekommst Du dann auch den Titel gegen ihn in Form eines Urteils ohne die Anschrift zu kennen.

Du kannst in der Klageschrift auch gleich die Feststellung beantragen, dass eine vorsätzlich unerlaubte Handlung vorliegend ist. Das hilft später bei einem eventuellen (Privat-)insolvenzverfahren des Schuldners. Denn Forderungen aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung nehmen am Restschuldbefreiungsverfahren nicht teil und bleiben bestehen; Angemeldet werden muss die Forderung bei einem solchen Verfahren natürlich trotzdem.

Rategoldfuchs  14.01.2014, 02:38

Mindermeinung: Cooles Foto! :-)

Pennywise1966 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 01:51

Ahhh,..der Nebel lichtet sich etwas, danke dafür:).

Also, ich gehe zum Einwohnermeldeamt und beantrage eine Adreßabfrage, falls dieses dann möchte das ich vorher einen Mahnbescheid an die letzte bekannte Adresse abschicke damit jene sehen das ich ein berechtigtes Interesse besitze, mache ich das und danach geht es mit der Negativauskunft weiter...bestens:).

Falls ich die Adresse allerdings ohne den erfolglosen Mahnbescheid bekomme, noch besser.

Bin morgen erstmal beim Einwohnermeldeamt.

Danke für die hilfreiche Antwort:)!

Rategoldfuchs  14.01.2014, 02:25
@Pennywise1966

Die Adressabfrage ist unabhängig von Mahnbescheiden. Das Bürgeramt wird von dir NICHT verlangen, irgendwo einen Mahnbescheid zu versenden.

Hast du falsch verstanden.

Entweder weiss das Bürgeramt die neue Anschrift oder nicht. Gebühren für die Meldeauskunft ( ca. 5 € - 8 € ) fallen nur an, wenn du die neue Anschrift erhältst.

Weiss das Bürgeramt die Anschrift nicht, darf es auch keine Gebühren verlangen.

Was kann ich da tun?

Einsicht in die Ermittlungsakte fordern, dort wird evtl. eine Adresse drin stehen. Ansonsten gehst du zum Einwohnermeldeamt und schaust ob die dir helfen können. Die Kosten dafür solltest du als Nebenforderung in den MB aufnehmen.

mepeisen  15.01.2014, 08:37

Das bringt nichts, denn dort bekommt man nur mit Anwalt Einblick und ein Anwalt kostet entsprechend. Deutlich günstige ist ein Gang zum vorherigen Einwohnermeldeamt, dort die Nachfolgeradresse erfahren (in der Hoffnung, er habe sich erfolgreich umgemeldet) oder die vorherigen Adressen (in der Hoffnung, er war bei seinen Eltern früher gemeldet und die sind nicht umgezogen).

kevin1905  15.01.2014, 11:19
@mepeisen

Das bringt nichts, denn dort bekommt man nur mit Anwalt

Das sagen einem Behörden sehr oft und gerne, meistens ist das aber falsch.

mepeisen  15.01.2014, 20:07
@kevin1905

Du wirst aber nichts machen können, wenn der einblick verweigert wird, außer zu einem Anwalt zu gehen. Da beisst sich die Katze irgendwie in den Schwanz.

Pennywise1966 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 20:01

Danke für den Hinweis, habe ich heute nachträglich noch eingebracht diese Bitte.

Und er bekommt JEDEN Cent in Rechnung gestellt, ebenso knapp 10,-€ für die Telenummer von ihm welche nicht in Benutzung ist, alles kopiert, Anruflisten etc..