Macht es für den Rentenanspruch einen Unterschried - Hausfrau, arbeitslos, Elternzeit?
Hallo ihr Lieben,
das Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung lässt mich in der Warteschleife hängen. vielleicht kann mir hier ja auch geholfen werden.
Und zwar frage ich mich, ob es für meinen Rentenanspruch später mal einen Unterschied macht, ob ich in den ersten 3 Lebensjahren meiner Kinder als Hausfrau zu Hause bin, arbeitslos gemeldet zu Hause bin oder in Elternzeit zu Hause bin?
Hoffe, es findet sich ein Fachmann, der mir helfen kann, ich habe heute nämlich keine Lust mehr auf Warteschleifen...
Danke & viele Grüße!
6 Antworten
Eine wirklich gute Frage, Kompliment!
Kennst Du diesen Link schon? --> http://www.test.de/Gesetzliche-Rente-Zuschlag-fuer-Muetter-4503045-0/
Was Warteschleifen angeht, klappt's nach meiner Erfahrung morgens zwischen acht und halb neun in der Regel ganz gut! Denn um den Anruf wirst Du wohl nicht herum kommen...
Laut Rentenversicherung macht es für mich keinen Unterschied, ob ich Hausfrau oder Angestellte in Elternzeit bin. Man ist im Grunde bis die Kinder 10 Jahre alt sind abgesichert. Es wird dann das "deutsche Durchschnittseinkommen" angesetzt. In den ersten 3 Jahren voll, in den Jahren danach wird ein Teilzeitgehalt dann auch ggf. für die Rente auf diese Durchschnittshöhe aufgestockt. Es ist also aus Sicht der Rentenversicherung immer so, als hätte ich jährlich rund 30.000€ brutto verdient.
Die Regelung für Arbeitslose habe ich jetzt nicht abgefragt. Aber da hatte hier Kevin1905 ja was zu geschrieben.
LIebe Grüße
Lieben Dank für den Stern ratzenlady, aber hätte den nicht eigentlich siola55 verdient?! Zu welcher Zeit hast Du denn angerufen?! :)
Arbeitlos wäre schlecht, denn bei ALG-I gibt es nur einen reduzierten Beitrag und bei ALG-II gar keinen, der für die Rente gezahlt wird. Auch ist der Bezug von ALG an die Bedingungen geknüpft dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Tust du wohl aber nicht, wenn dein Kind nicht in Betreuung ist.
Zeiten der Kindererziehung (maximal 3 Jahre) werden gewertet wie ein durchschnittlicher Verdienst, also gibt es dafür pro Jahr einen Entgeltpunkt.
Die erste drei Jahre nach der Geburt gelten als Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung, sofern Du irgendwann diese Zeiten beantragst und diese auch Dir und nicht dem anderen Elternteil zugeordnet werden sollen oder aus anderen Gründen nicht anerkannt werden (unter bestimmten Voraussetzungen werden diese Zeiten bei Beamten z.B. nicht anerkannt).
Elternzeit ist keine rentenrechtlich relevante Zeit
Hey du ratzenlady,
wenn's tel. nicht klappt, du kannst auch in der Startseite "Deutsche Rentenversicherung Bund" jederzeit nachlesen - diese Woche wird das Spezialgebiet "Kontenklärung" angeboten!
Schau einfach mal den Link hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/0_Home/home_node.html
Gruß siola
Ich habe früher auch gleich nach der Geburt wieder stundenweise als Minijob gearbeitet. Auch Erziehungszeit gehabt. Auf jeden Fall müssen die ganzen Zeiten angegeben werden ! Einen Beratungstermin würde ich auf alle Fälle mal in Anspruch nehmen, auch wenns jetzt nervig ist,. Nicht, dass man jetzt was macht oder nicht macht. Es ändert sich bestimmt immer wieder mal einiges. So ist man auf der sicheren Seite.
Vielen Dank! Auch für das Kompliment :)
Werde mich morgen früh nochmal ans Telefon hängen und meine Ergebnisse hier dann auch mitteilen. Hatte halt gehofft, nicht so lange warten zu müssen ;)