Nach dem Studium: Soll ich mich arbeitsSUCHEND oder arbeitsLOS melden?
Ich weiß, die Frage wurde schon des öfteren gestellt, aber eine wirklich hilfreiche Antwort habe ich für meinen Fall noch nicht gefunden.
Ich bin jetzt seit Mai fertig mit meinem Studium und nun auf Jobsuche. Ich habe seit 1,5 Jahren einen Nebenjob auf 450 Euro Basis, den ich auch weiterhin ausführen werde bis ich einen Vollzeitjob gefunden habe. Nun stellt sich nur die Frage: Soll ich mich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend oder arbeitslos melden? Wo liegt der Unterschied und was ist in meinem Fall besser? (Geld vom Amt würde ich eh keins bekommen, da ich noch zu Hause wohne) Habe die Info bekommen, dass bei ArbeitsSUCHENDEN keine Meldung bei der Rentenversicherung erfolgt ...Das wäre ja ziemlich schlecht, da dann undefinierbare Lücken entstehen oder? Ich möchte aber auch nicht als ArbeitsLOSER Jobvorschläge annehmen müssen, da ich mich in meinem Studium schon auf einen gewissen Bereich spezialisiert habe und eine genaue Vorstellung davon habe, wo ich arbeiten möchte.
Vielen Dank schon mal im Voraus, eure Luna :)
8 Antworten
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Lesitungsbezug sind rententechnisch keine Beitragszeiten, sondern unter bedtimmten Umständen Anrechnungszeiten ..
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Informationen für Arbeitslose ohne Leistungsbezug Arbeitslosigkeit und Rentenanrechnungszeit
Wenn Sie aus persönlichen Gründen keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen können, z.B. wenn Sie arbeitslos sind und keine Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen Anrechnungszeiten dem Rentenkonto gutgeschrieben werden.
Die Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug an den Rentenversicherungsträger ist von folgenden Voraussetzungen abhängig:
- Sie stehen dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Stunden pro Woche für eine versicherungspflichtige Beschäftigung zur Verfügung
- Sie bewerben sich regelmäßig (Eigenbemühungen)
- Sie können nachweisen, dass Sie den Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung nachgekommen sind
- Neben der Arbeitsuche sind Sie bereit, an allen Maßnahmen teilzunehmen, die Ihnen von der Agentur für Arbeit angeboten werden
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d.h. diese Zeiten führen nicht unmittelbar zu einem Rentenanspruch, sondern nur in Verbindung mit Beitragszeiten (die ja noch kommmen) - man sollte sich also in jedem Fall arbeitslose melden, auch wenn man keine Leistungen beziehen kann ...
im Übrigen
§ 138 SGB III Arbeitslosigkeit(1) Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und
- 1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
- 2. sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen), und
- 3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).
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d.h. arbeitssuchend ist derjenige der noch in einer Beschäftigung ist, zur Schule geht oder noch studiert oder aus sosntigen Gründen im Moment keine Beschäftigung aufnahmen kann, aber für die Zukunft eine sucht ....
arbeitslos ist, wer unmittlebar eine Beschäftigung aufnahmen kann ...
Soweit ich das verstehe,muss du dich arbeitslos melden.Beim Arbeitsamt.Wenn du dann praktisch deine Arbeitskraft anbietest,bist du auch arbeitssuchend.Da du aber nicht gearbeitet hast,hast du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.Das heißt,du müßtest beim Jobcenter hartz 4 beantragen.
Arbeitssuchend meldet man sich wenn die Arbeitslosigkeit noch gar nicht eingetreten ist. Da du aber bereits ohne Beschäftigung bist, bist du de facto arbeitslos. Du hast nur keinen Anspruch auf AlG 1.
Ja das macht Sinn ... nur hilft es mir noch nicht weiter.... das Problem ist die Rentenversicherung. Melde ich mich als arbeitssuchend bekomme ich die Zeit nicht angerechnet. Melde ich mich als arbeitsLOS, bekomme ich es angerechnet! Habe nur Angst, dass wenn ich arbeitsLOS gemeldet bin, ich gezwungen bin die Jobvorschläge vom Amt annehmen zu müssen ....
Du kannst dir das nicht aussuchen. Du bist arbeitslos und da kannst du auch nichts dran ändern.
Jobvorschläge musst du auf jeden Fall beachten. Einfach ignorieren darfst du gar nichts.
Rufe doch die Hotline vom Arbeitsamt an und stelle deine Fragen direkt, ist bestimmt das beste.
Arbeitslos und arbeitssuchend ist gleichbedeutend.
Der Unterschied besteht lediglich darin, dass sich das Wort "arbeitssuchend" im Lebenslauf eines Bewerbungsschreibens besser macht. Es klingt aktiver.
Bei befristeten Verträgen muss man sich spätestens 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, sonst gibt's ALG1-Kürzungen.
Sich arbeitslos melden muss man sich spätestens am 1.Tag der Arbeitslosigkeit, wenn man auch für diesen Tag Arbeitslosengeld ALG1 erhalten möchte.
Das macht Sinn...DH !! Meine Erklärung ist dann zwangsläufig wohl falsch oder ebenfalls zusätzlich richtig ? LG "Time"