Verpflichtung zur Nutzung des Portals der Jobbörse des Arbeitsamts?

5 Antworten

Das ist natürlich keine Pflicht. Dies ist ein reiner Service, den Schüler und andere Arbeitssuchende nutzen können.

Du solltest auf jeden Fall mal von Zeit zu Zeit rein gehen und schauen, ob Dir die Agentur für Arbeit nicht einige neue Nachrichten geschickt hat. Denn die können dort kontrollieren, ob Du Dich dort gelegentlich einloggst und welche Aktivitäten Du dort machst. Außerdem solltest Du zumindest pro forma mal die Stellenausschreibungen durchschauen. Denn dann kann die Agentur für Arbeit Dir wenigstens nicht unterstellen, Du hättest zu wenig Eigeninitiative gezeigt.

Ich habe mein Profil irgendwann mal nicht sichtbar geschaltet, weil ich die Zuschriften mit mehr per EMAI haben wollte. Dies ist ebenso folgenlos geblieben, wie der grundsätzliche Verzicht Bewerbungen auf Stellen der Jobbörse zu schreiben.

Da ich immer eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen geschrieben habe, wurde ich nicht von der Arbeitsagentur sanktioniert.

Du kannst aber nicht immer davon ausgehen, dass sich Dein Berater genauso in Bezug auf Sanktionen verhält. Du solltest Du mal Deinen Berater fragen, ob was er von der BA Jobbörse hält. Bitte ihn eventl. darum Dich mit Stellenvorschlägen aus der Jobbörse nicht zu behelligen.

Nein grundsätzlich ist dies wirklich nur ein Service. Du kannst doch in deine Eingliederungsvereinbarung reingucken, da drinn steht, ob du dich verpflichtest die Jobbörse bei der Arbeitssuche zu nutzen. Wenn es da nicht drinne steht (was ich vermute), MUSST DU SIE NICHT NUTZEN! Kannst es aber natürlich. Das mit dem mangelnden Datenschutz, solltest du beim nächsten Termin mit deinem Vermittler besprechen.

ist man als arbeitslos Gemeldete/r verpflichtet das Portal der Jobbörse des AA zu nutzen?

Nein

muss man als Arbeitlosengeldempfänger dort regelmäßig ins eigene Profil reinschauen um nicht (negativ) angemahnt zu werden?

Nein