Arbeitslosengeld für 1 Jahr wenn freiwillig zu hause?
Eine Frage, wer kann helfen? Am besten ausschließlich verwertbare Antworten, weil alles darumherum, ob moralisch korrekt bla bla bla, nicht zur diskussion steht.
Vertrag läuft aus. rechtzeitig arbeitslos gemeldet. dann möchte man das eine Jahr freiwillig zu Hause bleiben. weil Ehefrau genug verdient und Ehemann auf die Kleinkinder aufpassen möchte (zurzeit ist Ehefrau noch zu Hause in Elternzeit und möchte aber vollzeit arbeiten gehen, Ehemann fühlt sich in Firma nicht wohl und möchte daher das eine Jahr zu hause bleiben wegen Kinderbetreuung und erst danach wieder "loslegen")
Ehemann will aber keine Elternzeit in Ansprucch nehmen, da finanziell dann nicht möglich. Ginge nur mir Bezug von ALG1. Ehemann hat 15 Jahre in AL-Versicherung eingezahlt, also moralisch kein Problem und außerdem geht es um das Familienwohl. Die Kinder üssen nicht abgeschoben werden in die Kita bis 16 Uhr, osndern haben ein Elternteil zu Haus.
wie ist das in dem Jahr ALG bezug? Ist das Arbeitsamt stark "hinterher" dass man sich bewirbt etc?? Der ganze Druck geht doch eigentlich erst los wenn ALG2 anfängt oder?
Kann man seitens des Arbeitsamtes das eine Jahr zu Haus bleiben ohne dass einer viel Druck macht? Wer weiß was darüber?
Wir würden uns auf hilfreiche Antworten freuen, denn heute ist es so stark im Verruf dass alle ihre Kinder abschieben, und bei uns wollen wir eine familienfreundliche Lösung finden. Das möchte der Staat bestimmt gern hören.
DANKE
11 Antworten
wie ist das in dem Jahr ALG bezug? Ist das Arbeitsamt stark "hinterher" dass man sich bewirbt etc?? Der ganze Druck geht doch eigentlich erst los wenn ALG2 anfängt oder?Nein!
Im Alg1 ist VERFÜGBARKEIT eine zentrale, elementare Anspruchsvoraussetzung.
Willst du also volles Alg1 beziehen, musst du vollumfänglich bzw. in dem Maße, wie du bisher gearbeitet hast, der Vermittlung zur Verfügung stehen. Das bedeutet, du erhältst nicht nur Vermittlungsvorschläge, sondern musst auch entsprechend Bemühungen um einen sozialversicherungspflichtigen Job nachweisen. Und das wird von den Vermittlern KNALLHART durchgezogen.
Reicht dir weniger Alg1, kannst du der Vermittlung auch Teilzeit zur Verfügung stehen, wenn du bisher Vollzeit gearbeitet hast.
Sobald du auch nur den Gedanken äußerst, wegen der Kinder 1 Jahr Auszeit zu nehmen, hat dich der Vermittler am Ar.$ch.
denn heute ist es so stark im Verruf dass alle ihre Kinder abschieben,
Zu Unrecht .. dahinter steht ein anachronistisches Familienbild, dass davon ausgeht, dass Kinder am Besten bei Mama und Papa aufgehoben sind. Andere Länder sind da zum, Glück schon weiter.
und bei uns wollen wir eine familienfreundliche Lösung finden.
Ist das ein Euphemismus für "Eier schaukeln auf Versicherungskosten?"
Wir haben so gut wie Vollbeschäftigung! Und nach 15 Jahren bist du gewiss keine "gering qualifizierte" Kraft.
Die werden dich mit Stellenangeboten zuschütten, bewerben musst du dich ebenso wie im ALG2-Bezug. Und...(eigene Erfahrung)... die Vermittler rufen die Firmen schon mal an, warum es denn nicht geklappt hätte. Kommt dann, dass du nicht so den motivierten Eindruck hinterlassen hättest, wird nachgehakt bis hin zur Sperrzeit. Da sind die im ALG1 genauso unerbittlich geworden wie im ALG2.
Noch etwas: Nach einem Jahr dann wieder den Absprung zu finden wird schwerer als du meinst. Es kann euch passieren, dass du dann nach dem Jahr weiter daheim sitzt... dann ggf auf ALG2. Und glaub mir, DAS will niemand auf länger.
Ich habe 6 Jahre lang das "Vergnügen" gehabt (wegen chronischer Krankheit schwer was zu finden) und diese "Verfolgungsbetreuung" vom SGB2 hat mich fast in die Zwangseinweisung wegen Suizidgefährdung getrieben. Seit 2 Jahren habe ich jetzt wenigstens eine Teilzeitstelle und mit einem Nebenjob dabei bin ich ganz knapp vom JC wieder weg. Es hat mich diese vollen zwei Jahre gekostet, psychsich wieder hoch zu kommen und stabil zu werden und zu bleiben!
Abschließend: Unterschätze nicht die sozialen Kontakte, die im Kindergarten schon entstehen! Die besten Freundinnen meiner Töchter.... die kannten sich schon vom Sandkasten an.
Ich habe meine Mädels bis 16.00 Uhr in die Kita geschickt... und das empfehle ich euch auch. Einer arbeitet Vollzeit, einer Teilzeit...oder beide im Wechselschichtmodell Vollzeit, so dass einer immer nachmittags daheim ist.
Unterschätze auch nicht den Einbruch in den Rentenansprüchen, wenn das nicht klappt mit dem Jahr Auszeit auf ALG1-Kosten!
So schön es ist, Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen... entscheidend ist nicht die Quantität des Umgangs, sondern die Qualität. Auch Vollzeit-Eltern können mit geschicktem Zeitmanagement gute Eltern sein! Und finanziell steht man dann auch besser da... jetzt ebenso wie viel später als Rentner.
Ironie an Pfui, wie kannst Du denn nur auf die Idee kommen und was von Deinen eingezahlten Versicherungsleistungen zurück haben zu wollen. Mit dieser asozialen Einstellung wirst Du unsere Politiker in schwere Nöte bringen, die haben die Kohle aus diesem Versicherungstopf nämlich schon fremd verplant. Es gibt schließlich Projekte, die weitaus wichtiger sind, als das was das eigene Volk möchte, wie z.B.: Wirtschaftshilfe für korrupte Regierungen überall auf der Welt, der Bau von Flüchtlingsheimen, die Löscher in den Straßen (weil den Topf hat man vorher schon für andere Dinge aufgebraucht), wenn auch nur in deren verbohrten und falschgepolten Hirnen. Ironie aus
Wird leider nichts mit, denn die nerven extrem, die werden Dich auf Bewerbungskurse schicken, Dich mit sinnlosen ungeprüften Vermittlungsvorschlägen überhäufen (nicht wundern da wirst Du sogar Schneeballsysteme bei finden, Dich vorladen für jeden Sch..., Du könntest ja sonst zuhause einschlafen.
Familie ist diesen Verbrecher-Regime ebenfalls egal, am Ende lernen die Kinder noch von den Eltern den familiären Zusammenhalt und sind dann nicht mehr so steuerbar, wie das eben von IM Erika und Freunden so gewünscht ist.
Also trotz langer Einzahlung, leistungsberechtigt ist bei alg1 nun mal nur, wer dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht und ist nicht als Kinderbetreuungszeit vorgesehen, dafür gibt es Elterngeld. Und das gilt dann halt für alle.
Der ganze Druck fängt bei Alg2 an, das stimmt nur bedingt und zwar auf die Nachweispflicht bezogen, bei Alg1 muss man keine Vermögen und nur begrenzt Einkommen offen legen und Nachweise aller Art vorlegen.
Im Gegensatz dazu ist es aber so, dass gerade in den ersten Monaten die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz am höchsten ist und nimmt dann immer mehr ab (Arbeitgeber mögen einen durchgehenden Lebenslauf ohne lange Arbeitslosigkeitszeiten) Daher wird gerade in der ersten Zeit verstärkt nach Arbeitsangeboten und Weiterbildungsangeboten (z.B. Bewerbungstraining) gesucht von Seiten des Amtes.
Wie intensiv das wirklich erfolgt, hängt natürlich auch vom Sachbearbeiter und vom Ausbildungsstand und Lebenslauf des Bewerbers ab, kann an so nicht voraus sehen.
Fakt ist, man muss die Angebote auch annehmen, wenn sie da sind und auch sofort eine neue Stellung antreten, wenn das möglich ist. Und dann muss man schnell jemanden für die Kinder haben oder die nicht Verfügbarkeit fliegt auf und dann kann das Geld wegen Betruges zurückgefordert werden. Früher mussten zumindest junge Mütter sogar schriftlich nachweisen, dass sie jemanden für die Kinderbetreuung haben, falls sie eine Stelle bekommen, sonst gab es kein Alg1.
Was du da vorhast könnte man mit einiger Berechtigung als "Schmarotzertum" bezeichnen. Selbstverständlich kannst du zu Hause bleiben, wenn deine Frau genug verdient. Dann musst du aber auch davon leben, was deine Frau verdient.
AlG bekommst du nur, wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Kannst ja mal anfragen ob du die 100 € Erziehungsgeld bekommst.