Nach Elternzeit arbeitslos melden!

3 Antworten

Wenn sie nur Hausfrau sein möchte kann sie kein Hart4 beantragen, denn die würden sagen sie soll arbeiten gehen damit man vom Amt weg kommt. Sie könnte nur zu Hause bleiben, wenn auch dein Verdienst ausreichen würde um euch zu versorgen.

sukur78 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 15:04

Mein Verdienst wird bestimmt ausreichen. Hatte ja auch nicht vor Hartz4 zu beantragen. Aber mir gehts ehrlich darum, ob Sie 1 Jahr Abeitslosengeld bekommen könnte und danach Hausfrau wird. Man will ja schliesslich nichts verschenken.

thomaszg2872  04.03.2013, 15:07
@sukur78

naja sie kann es bekommen, muß aber der Arbeitsvermittlung zur verfügung stehen. Sonst gibts da nichts. mfg,

LauraMarie1984  04.03.2013, 15:10
@sukur78

Wird nur schwer kündigen kann sie nicht wegen Sperre und sie hat auch nach der Elternzeit noch Kündigungsschutz weiß nur nicht mehr wie lange glaube 3 Monate. Vielleicht kann sie mit dem Chef reden das eine gemeinsame Lösung gefunden wird. Sollte sie Alg 1 bekommen muss sie auch dem Arbeistmarkt zu Verfügung stehen und Kinderbetreuung nachweisen können nur dann bekommt man Alg 1. Ist eine verzwickte Situation. Wie wäre es denn wenn sie jetzt trotzdem selber kündigt und sollte sie irgendwann wieder arbeiten gehen wollen zb wenn der kleine in die Schule geht, dann kann sie Alg 1 beantragen.

sukur78 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 15:11
@thomaszg2872

Ok. Danke für die schnellen Antworten. Müssen uns nun überlegen, wie wir es am besten machen.

sukur78 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 15:22
@LauraMarie1984

Kann Sie später Alg1 beantragen?? Das heisst, sie bekommt dann 1 JAhr lang Arbeitslosengeld. Es sei denn, für Sie findet man Arbeit in der Zeit.

LauraMarie1984  04.03.2013, 16:04
@sukur78

Ja sie kann es später beantragen wenn sie wieder arbeiten möchte, aber das kind muss betreut sein. Wenn ihr das hinauszögernd könnt so dass sie 1 Jahr erhält. zb. arbeitszeiten passen nicht usw,dann kommt sie durch 1 Jahr lang, aber ist eh immer schwer, die stecken einen sonst in Maßnahmen.

Wer Arbeitslosengeld beantragt muss der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, das heißt bereit und in der Lage sein Arbeitsangebote anzunehmen .... an Kursen teilzunehmen etc.

... möglicherweise wäre es geschickter den Anspruch aufzusparen bis Deine Frau wieder in den Beruf einsteigen möchte ...

sukur78 
Beitragsersteller
 05.03.2013, 11:46

Danke. Wahrscheinlich ist es auch das Beste aufzusparen. Am besten frage ich beim Arbeitsamt nach, ob es wirklich so geht. So, dass ich mich Absichern kann.

na klar kann sie selber kündigen, bekommt dann aber eine Sperrfrist, dh. 3 Monate GAR NICHTS. Danach kann sie Alg-1 erhalten aber nur wenn sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht dh, es kommt- ein neuer Job. Allerdings kann sie angeben, daß sie nur zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Tagen arbeiten kann, das verschlechtert ihre Vermittelbarkeit, führt aber auch zur Kürzung der Alg-zahlung. Nach dem Ende der Alg-1zahlung kann sie h4 beantragen aber da wird alles andere abgezogen zb. dein Gehalt, das Kindergeld usw., und ihr müßt evt in eine billigere Wohnung umziehen. Viel Spaß. mfg,

thomaszg2872  04.03.2013, 20:12

wohngeld könnt ihr aber trotzdem jederzeit beantragen. mfg,