Lohnt sich ein Kleingewerbe als angestellter?
Guten Tag an alle Leser
Ich bin Angestellter und verdiene als Angestellter 2300 brutto und möchte ein kleingewerbe anmelden.
Ich weiß so in etwa über die 17.500 freigrenze.
wenn ich unter dieser Grenze bleiben sollte bzw. nicht überschreite, was habe ich für zusätzliche Kosten an das Finanzamt und wirkt sich irgendwas auf meine streuer etc. als Angestellter aus.
und die eigentliche Frage ist lohnt es sich überhaupt unterm Strich
3 Antworten
- Es gibt keine Kleingewerbe
- Wenn du als Kleinunternehmer firmierst, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, heißt du weist auf deinen Rechnungen keine USt. aus und bist auf der anderen Seite bei Einkäufen, die du für dein Gewerbe tätigst, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Auf deine Einkommensteuer wirkt sich das nicht aus. Der Gewinn/Verlust deiner Selbständigkeit wird deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Bruttogehalt - Werbungskosten) hinzuaddiert zur Summe der Einkünfte.
Kevin hat schon alles erklärt.
Die Freigrenze zählt für dein zu versteuerndes Einkommen. Da du alleine schon mit deinem Arbeitsplatz das Geld verdienst, gibt es für dicjh keine weitere Freigrenze! Du wirst also wenn du schon ein wenig Umsatz machst Gewerbesteuerpflichtig sein wie es aussieht. Den dein Lohn + die Einnamhen als Selbständiger zusammenrechnen und schon kannst die Kleingewerberegelung mehr geltend machen und bist voll Steuerverpflichtet.
Nahezu alles falsch, sorry.
Die Freigrenze zählt für dein zu versteuerndes Einkommen.
Nope.
Das zu versteuernde Einkommen hat nichts mit der Thematik der Umsatzsteuer und der Kleinunternehmerregelung des UStG zu tun.
Das Einkommensteuerecht kennt einen Grundfreibetrag von 9.168,- €. Ein Freibetrag ist etwas anderes als eine Freigrenze. Die 17.500,- € in § 19 Abs. 1 UStG sind eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Gewerbesteuerpflichtig
Gewerbesteuer fällt bei einem Einzelunternehmer erst an, wenn der Gewerbeertrag, der ungefähr dem Gewinn i.S.d. des EStG entspricht, größer 24.500,- € pro Jahr ist.
Den dein Lohn + die Einnamhen als Selbständiger zusammenrechnen und schon kannst die Kleingewerberegelung mehr geltend machen und bist voll Steuerverpflichtet.
Käse.
Der Gewinn/Verlust der Selbständigkeit (Umsatz - Betriebsausgaben) wird mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Bruttolohn - Werbungkosten) addiert.
Die Einnahmen eines Selbständigen sind sein Umsatz aus der selbst. Tätigkeit und die sind für die Einkommensteuer völlig belanglos.
Lerne bitte den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn, zwischen Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer, wenn du auf solche Fragen antworten willst. Die Antwort muss hilfreich sein und alle Aussagen musst du belegen können.