Gebasteltes verkaufen->Kleingewerbe -> Frage zur Anmeldung und Buchungen?
Guten Tag zusammen,
ich habe demnächst vor ein Kleingewerbe zu gründen und von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch zu machen. Ich arbeite Vollzeit und möchte das Gewerbe als Nebentätigkeit führen, für mich eher als Hobby. Ich habe nicht vor, die 17.500 € Grenze im Jahr zu überschreiten. Verkaufen werde ich über Ebay, hier und da auf Trödelmärkten, die in der Nähe einmal im Monat stattfinden und Weihnachtsmärkte. Ich bastel saisonale Dekorationen/Geschenkideen/Accessoires her und verkaufe diese. Ein Geschäftskonto soll eröffnet werden, ausschließlich fürs Gewerbe.
Dazu ein paar Fragen:
- Ich habe bereits in den letzten Jahren Bastelmaterial eingekauft (Belege vorhanden) die ich unter „vorweggenommene Betriebsausgaben“ buchen werde. Wie sieht es aber bei meinen vorhandenen Maschinen und Werkzeugen aus? Ich habe eine Nähmaschine die ich vor ca. 10 Jahren gekauft habe, einen ca. 12 Jahre alten Drucker und einen 7 Jahre alten Laptop. Wie bringe ich diese ins Unternehmen ein? Genauso Sägen, Hammer, Zangen, Tische (für die Ausstellung auf den Märkten) usw. Kann ich dazu Eigenbelege schreiben und den Wert (gebraucht) schätzen? Evtl. mehrere Artikel thematisch zusammenfassen? „Nähmaterial“, „Werkzeug“, „Bastelmaterial“ usw.?
- Wie verläuft die Abschreibung beim Kleingewerbe?
- Wird ein Reisegebwerbe für die Märkte benötigt? Ich werde gelegentlich auf den Trödelmärkten verkaufen und auf den Weihnachtsmärkten jedes Jahr. Wonach richtet sich der Preis? (schwankt bei uns zw. 50 -500 €) Was habt Ihr für einen Preis bezahlt?
- Ich stelle alle Artikel in meiner Mietwohnung her. Ich habe kein Arbeitszimmer und keine Werkstatt. Kann ich trotzdem anteilige Miete buchen? Strom läuft über den Namen meines Verlobten, daher kann ich wohl keine Stromkosten angeben? Falls beides oder eines geht, muss ich dann von meinem Geschäftskonto jeden Monat den anteiligen Betrag auf mein Privatkonto, von dem die Miete und Strom abgebucht wird, überweisen? Der Ordnungshalber fände ich das praktisch. Hierzu dann ein Eigenbeleg?
- Für die Ebay-Verkäufe stelle ich mit laufender Nr. Rechnungen aus (ohne Ust mit Hinweis auf die Regelung). Wie mache ich das auf den Märkten? Kann ich das so machen: Ich nehme Geld vom Geschäftskonto (Standgebühr vor Ort bezahlen, Wechselgeld) und schreibe mir in einer Liste alle Verkäufe auf. Was ich dann Bar am Ende vom Tag habe, überweise ich wieder aufs Konto, trage die Summe als Tageseinnahme in die EÜR und hefte die Liste zu der Buchung im Kontoauszug als Beleg. Muss ich den Beleg auch eine Rechnungsnummer geben? Kann man das so machen oder hat jemand eine einfachere Lösung?
Dass die Handwerkskammer zur Kasse bittet ist mir bekannt, da warte ich noch auf eine Antwort, habe mal höflich nachgefragt welche Kosten da für mich anfallen. Eventuell lassen sich dadurch schon Probleme/Missverständnisse im Vorfeld vermeiden.
Für Tipps und Ratschläge bin ich sehr dankbar.
LG Cathey
4 Antworten
- Eliminiere das Wort Kleingewerbe aus deinem Wortschatz. So etwas gibt es nicht.
- Selbständigkeiten ohne Steuerberater oder tiefe steuerliche Kenntnisse sind zumeist zum scheitern verurteilt, ergo such dir einen StB.
- Deine alten Klamotten haben keinerlei Wert mehr
Wie verläuft die Abschreibung beim Kleingewerbe?
Über gewöhnliche Nutzungsdauer oder AfA-Tabelle, wenn es sich nicht um ein GWG handelt.
Wird ein Reisegebwerbe für die Märkte benötigt?
Meines Wissens nicht.
Kann ich trotzdem anteilige Miete buchen?
Nein. Es sei denn du findest ein anderslautendes BFH-Urteil dazu.
Strom läuft über den Namen meines Verlobten, daher kann ich wohl keine Stromkosten angeben?
Dürfte analog der Mietthematik folgen. Bezüglich der Einkommensteuer ist aber der Name auf der Rechnung nicht relevant, sondern wer die Kosten tatsächlich zahlt.
muss ich dann von meinem Geschäftskonto jeden Monat den anteiligen Betrag auf mein Privatkonto, von dem die Miete und Strom abgebucht wird, überweisen?
Wenn du zwei Konten hast kannst du das so tun. Als Einzelunternehmer gibt es aber keine tatsächliche rechtliche Trennung zwischen dir und deiner Tätigkeit.
Wie mache ich das auf den Märkten?
Eigenbelege und Bareinzahlung.
trage die Summe als Tageseinnahme in die EÜR
Die EÜR wird für ein Jahr erstellt.
Eigenbelege und Bareinzahlung.
Zur Reisegewerbekarte liegst du leider falsch, sonst prima Antwort.
Quittierst du deinen Kunden nichts?
Auf Trödel- oder Weihnachtsmärkten habe ich noch nie gesehen dass Quittung ausgestellt werden, das ist nicht üblich, ich habe selbst auch noch nie Belege bekommen. Daher meine Frage wie ich das machen soll.
Kleingewerbe gibt es nicht. Das kennt das Gewerberecht nicht.
Das was du wohl meinst: Gewerbe anmelden und die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UsTG nutzen. Und das ist eine steuerliche Angelegenheit und betrifft auch nur die Umsatz (MwST) Steuer. Dabei bist du bis zu einem Jahresumsatz ( nicht Gewinn) von 17.500€ von der Umsatzsteuerzahlung zurückgestellt.
Und mein Tipp, auch wenn du glaubst du kennst dich aus, wenn es sowäre, gäbe es diese ellen lange Frage nicht,
besuche zwingend einen Kurs für Existenzgründer. Denn dort erlernst du alle wichtigen Dinge und Begriffe, die ein Selbstständiger wissen muss.
Und auch einen Steuerberater solltest du dir unbedingt anlachen.
hat dein chef deinem nebenjob zugestimmt?
Ja.
Nebentätigkeiten sind nicht genehmigungspflichtig.
Ggf. muss die Nebentätigkeit angezeigt werden (siehe Arbeitsvertrag) aber selbst dann muss der Arbeitgeber dieser zustimmen, wenn betriebliche Interessen nicht tangiert werden.
- Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit
- Konkurrenztätigkeit
- Nachlassung der Arbeitsleistung im Hauptjob
Für mich irrelevant, das habe ich mit meinen Betrieb schon abgesprochen und es ist genehmigt. Daher nicht Bestandteil meiner eigentlichen Frage.
Ich möchte nur deine Frage zum Reisegewerbe beantworten, denn zu allen anderen Fragen hat Kevin schon gut geantwortet. Nur zu diesem Thema liegt er falsch.
Grundsätzlich gilt: Wenn du deine Waren außerhalb einer festen Verkaufsstelle anbietest, brauchst du eine Reisegewerbekarte. Das gilt somit auch für Märkte, es sei denn, der jeweilige Markt ist gemäß § 69 GewO von der Gemeinde förmlich festgesetzt worden. Dann kann man nämlich über das Ausstellerverzeichnis nachvollziehen, welcher Händler wo gestanden und gehandelt hat.
Bei größeren Weihnachtsmärkten, die über Wochen gehen, ist eine Festsetzung üblich. Dann braucht der einzelne Händler keine RGK. Bei Trödelmärkten ist eine Festsetzung eher die Ausnahme. Deshalb brauchst du dort regelmäßig eine RGK.
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der RGK richtete sich früher nach dem Wert der jeweils gehandelten Waren (z.B. KFZ am oberen Rand der Rahmengebühr, Blumen am unteren Rand). Seit einigen Jahren dürfen die Gemeinden nach der Eu-Dienstleistungsverordnung aber nur noch Gebühren nach dem eigenen Verwaltungsaufwand nehmen. Seit dem dürfte der Warenwert eigentlich keinen Einfluss mehr haben, dafür die Gebühr auch selten ganz oben oder ganz unten liegen. Ich gehe mal davon aus, dass die RGK für deine Bastelartikel wohl kaum mehr als 100 € kosten wird.
Danke, das hilft mir sehr weiter :) ich werde mich dann mal kundig machen, ob das mit der Festsetzung bei den Märkten hier zutrift. Gut erklärt, danke dafür! :)
Danke für die ausführliche Antwort. Ein Steuerberater ist nicht nötig, bin gelernte Bürokauffau, kenne mich auch mit der doppelten Buchführung und Steuern aus. Mein Problem ist eher die einfache Buchführung, ich bin sozusagen komplizierters gewohnt ;)
Das die Sachen keinen Wert mehr haben ist klar, mir war nur wichtig zu wissen ob sie irgendwo aufführen muss, weil ich diese ja für die Herstellung benutze.
In Ordnung, soweit so gut. Zu den Eigenbelegen auf dem Markt: zu jedem Verkauf ein Beleg, richtig? Das wird dann eine dicke Mappe ;) aber okay. Danke.