Gewerbeanmeldung und trotzdem Unterhalt und Kindergeld?

3 Antworten

Deine Eltern haben das Anrecht über die Höhe Deines Einkommens informiert zu werden, denn auch nach dessen Höhe bemisst sich Dein Unterhaltsanspruch.

Auf den Anspruch auf Kindergeld hat diese zeitlich geringe Tätigkeit keinen Einfluss, und das Einkommensprinzip wurde Anfang 2012 abgeschafft.

Kindergeld ist kein Problem, das bekommst Du unter 25 Jahre solange Du studierst. Selbst verdientes Geld mindert Deinen Unterhaltsanspruch. Wer sich selbst erhalten kann, braucht auch keinen Unterhalt.

Akka2323  02.05.2018, 11:53

Während der Ausbildung bekommst Du das Kindergeld weiter, Deine Ausbildungsvergütung wird auf den Unterhalt angerechnet.

bemaac1 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 11:59
@Akka2323

Okey also kann ich in beiden Fällen ohne Probleme ein Gewerbe anmelden?

bemaac1 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 11:34

Evtl. will ich bald das studium pausieren und erst eine Ausbildung machen. Würde das etwas ändern?

Ganz normal. Solange du nichts bzw. nicht zu viel einnimmst, hast du weiterhin Anspruch auf Unterhalt.

Kindergeld ist nicht einkommensabhängig, das würdest du auch weiterhin bekommen wenn du mit dem Gewerbe Millionen verdienen würdest.