Ist die GEZ berechtigt einen Rundfunkbeitrag für ein Kleingewerbe in einer bereits zahlenden Mietwohnung zu erheben?
Darf die GEZ ein Kleingewerbe, welches in einer Mietwohnung durchgeführt wird, nochmal zum Beitrag verpflichten obwohl ich für diese Wohnung schon GEZ zahlt?
7 Antworten
Das eine ist Privat, das andere Gewerblch das heisst also das die GEZ davon ausgeht das du deine Kunden mit Musik versorgst.
Dann dürfen sie das, denn dann führst du die Musik öffentlich vor bzw nutzt sie Gewerblich.
AAAh mein denk fehler.... sollte mit dem Kopf bei einer sache bleiben.
AÄndert aber nichts daran das die GEZ trozdem Kassieren darf. Die Mafia des Staates. Ich Zahöle überigens nicht, hab ich nie und werde ich nie. Sollen sie mir doch den zugang zu den Öffentlicht Rechtlichen Sendern Sperren.
Ja, ist sie ( Leider). Ich zahle 3X. 1X Privat, 1x für mein "Büro" im Wohnzimmer und 1x für den Firmenwagen. Steuerberater sagt, das Ich nichts dagegen machen kann.
Da Irrt sich dein Steuerberater aber der erste Firmenwaagen ist Beitras frei. Steht auch auf der Website.
Jaein. das gilt nur, wenn du mehrere Firmenwagen betreibst.
Ich würde es so auslegen das selbst nach den GEZ Regularien nur 1x gezahlt werden muss... die GEZ (bzw. nachfolger) sieht es aber anderst... will ihre These aber scheinbar nicht prüfen lassen und setzt es trotz Aufforderung (zumindest in meinem Fall) nicht per Bescheid fest... somit ist es dann eingeschlafen. Teile ihnen doch einfach mit das du nicht der Meinung bist, es gerne gerichtlich prüfen lassen würdest und sie es per Bescheid festsetzen sollen damit du weitere schritte einleiten kannst...ich vermute mal du hörst auch nix mehr von denen (zumindest kommt kein Bescheid). Und für den Fall das doch... lass es gerichtlich prüfen.
das wäre mir neu. Ich brauch auch keine zusätzliche GEZ zu bezahlen. Wollten die das von Dir?
ja... es steht zwar auf deren Webseite das Selbständige in der eigenen Wohnung keinen weiteren Beitrag leisten wenn dieser über die Wohnung abgerechnet wird
Bei mir liegt aber die Besonderheit vor, dass ich wegen BAB-Bezug von der GEZ befreit bin also für die Wohnung die GEZ erlassen wird.
Das hat nichts mit deinem Gewerbe zu tun.
Kommst du denn mit dem Gewerbe über den Freibetrag? Wenn nicht, können die auch da nichts machen.
Normalerweise ist dann, wenn man für die Wohnung zahlt, auch die in der Wohnung vorhandene Betriebsstätte von der Beitragspflicht befreit. Da du aber aufgrund deiner Befreiung gerade nicht für die Wohnung zahlst, musst du dann eben für die darin befindliche Betriebsstätte zahlen. Das ist dann aber, weil du in die niedrigste Beitragsstaffel fällst, nur ein Drittel Beitrag. Damit wäre dann auch der Beitrag für ein etwa betrieblich genutztes Kfz mit abgegolten.
GEZ ist nicht die GEMA... bitte trennen!