Wird bei der Berechnung eines Härtefall Antrages von der KK das Kindergeld als Einkommen berechnet?
Ich bekomme Anfang August einen Zahnersatz. Mein Zahnarzt hat mir geraten, bei der KK einen Härtefall Antrag zu stellen. Wird das Kindergeld auch als Einkommen gerechnet?
Und werden von den 1078,- Euro brutto, die man als Alleinstehender nicht überschreiten darf, noch irgendwelche Freibeträge abgezogen, so das sich das Brutto Einkommen unterm Strich etwas verringert? Hoffe, jemand von Euch kennt sich besser aus, als ich. Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Hallo,
bitte noch nähere Angaben:
Alter?
Welche Personen leben im Haushalt: Alter? Bruttoeinnahmen? Verwandtschaftsbeziehungen?
eigener Status: Schüler? Azubi? Arbeitnehmer? Selbständiger? Oder ...?
Gruß
RHW
rufe deine kk an die können dir da schneller helfen, und auf diese angaben von der kk kannst dich verlassen das sie richtig sind