Lohnpfändung - wie umgehen?
Hallo Leute,
heute habe ich mal eine Frage wegen Lohnpfändung.
Meine Exfrau pfändet derzeit netterweise den Kindesunterhalt und die Rückstände von meinem Lohn. Mein Arbeitgeber ist nicht wirklich davon begeistert, hat mich zum Gespräch gebeten und will nichts damit zu tun haben. Und natürlich möchte ich auch nicht, dass sie meine Lohnunterlagen der letzen 3 Monate bekommt - das geht sie nichts an.
Was passiert, wenn wir den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ignorieren und ich ihr jetzt einfach den Unterhalt überweise. Ist dann dieser Beschluss hinfällig, oder muss mein Arbeitgeber der Ex trotzdem Geld auszahlen, die Drittschuldnerklärung abgeben und meine Lohnabrechnungen rausrücken?
Danke
11 Antworten
Ja, - so einfach stellt man sich das vor. Wenn dein Arbeitgeber die Drittschuldnerklärung nicht ordnungsgemäß abliefert, bzw sich taub stellt, haftet er für deine Schulden. Dann steht der Gerichtsvollzieher in seiner Firma und macht sich über die Kasse her und pfändet Gegenstände. Hier lauft eine gesetzliche Maschinerie ab, da geht nichts mit Tricks. Die Unterlagen bekommt nicht deine Frau, sondern das Gericht. Auch wenn du nun netterweise bereit bist, deiner Verpflichtung nachzukommen, hast du deine Chance vertan. Von jetzt an regelt der Staat den Unterhalt.
Offenbar hast Du Dich trotz ausreichendem Einkommen um die Zahlungsverpflichtung gedrückt. Richtig so, dass Deine Ex jetzt härtere Geschütze auffährt.
Und natürlich möchte ich auch nicht, dass sie meine Lohnunterlagen der letzen 3 Monate bekommt - das geht sie nichts an.
Doch, Sie darf regelmässig überprüfen lassen, ob die Gehaltssituation sich dahin gehend geändert hat, dass die Unterhaltsbeträge erhöht werden können.
Mein Arbeitgeber ist nicht wirklich davon begeistert
Du hättest die unangenehme Situation vermeiden können, indem Du Deinen zahlungsverpflichtungen nachgekommen wärest.
da geht sie nichts an, solange ich Mindestunterhalt zahle.
Mindest-Unterhalt ist das Niedrigste. Wenn das Einkommen sich verändert, kann gut sein, dass Du "mehr" bezahlten musst. Selbstverständlich hat sie das Recht, dies regelmässig überprüfen zu lassen.
Wenn Du mehr verdienst, musst Du auch mehr bezahlen als nur den Mindestunterhalt. Schon deshalb geht es Deine Ex-Frau etwas an, was auf Deinem Gehaltsschein steht.
Das hättest Du vorher Regeln müssen. Nun ist es zu Spät. Da macht sich dein Chef und Du Strafbar, wenn ihr einen Gerichtsbeschluss ignoriert.
So ist es.
Bezahl doch einfach regelmäßig den vollen Unterhalt und gleiche die aufgelaufenen Rückstände aus.
Leider war ich auch in der Situation Deiner Ex-Frau. Nur haben wir es nicht über den Arbeitgeber des Kindesvaters gemacht sondern gleich sein Bankkonto gepfändet/pfänden lassen.
Das Geld ist nicht für Deine Ex-Frau sondern für Dein Kind. Vergiss das bitte nicht.
Das ist ja meine Frage: Ist die Pfändung vom Tisch, wenn ich ab sofort direkt an Ex bezahle? Auf der Bank könnet sie nichts holen ;-)
Rufe doch den Anwalt Deiner Ex-Frau einmal an. So eine Lohnpfändung läuft über einen Anwalt (war zumindest bei mir so). Auch kannst Du Deine Ex-Frau ja mal anrufen und fragen, ob sie damit einverstanden wäre und die Pfändungsklage (nach vollständigem Eingang der ausstehenden Kosten - versteht sich) zurückzieht.
Nein, ein rechtswirksamer Pfändungsbeschluss ist nur auf Antrag und nach entsprechendem Aufhebungsbeschluss vom Tisch zu bekommen.
Bis dahin wird er beschlussgemäß in dein Einkommen vollstreckt.
Einen Pfändungsbeschluss kann man nicht zurückziehen, nur Aufhebungsbeschluss erwirken.
Naja, das hättest du dir ja echt eher überlegen sollen. Ich find deine Ex da echt konsequent - und recht hat sie dreimal. Aber das nur so am Rande.
Was du jetzt noch machen kannst? Dich gütlich mit deiner Ex einigen. Also, anrufen - und nett fragen, ob sie das rückgängig macht, wenn du ihr den Betrag X bis übermorgen überweist.
Ob sie das macht, hängt davon ab, wieviel du schon versprochen hast und nicht gehalten.
Nein, sie hat keine Recht meine Unterlagen zu sehen! Da ich mich verpflichtet habe den Mindestunterhalt zu zahlen musste ich die Unterlagen nicht einmal vor Gericht vorzeigen. Sie hat noch nie Lohnunterlagen bekommen - da geht sie nichts an, solange ich Mindestunterhalt zahle.